21-2769.2

Grün-Gestaltungsgutachten entlang der Luruper Hauptstraße auf öffentlichen Flächen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.09.2023 Planungsausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Redaktioneller Hinweis: Der ursprüngliche Antrag 21-2769 (Anlage) ist in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.01.2022 zur Beratung in den Planungsausschuss überwiesen worden. Ziffer 3 des Antrags 21-2769 ist von der Bezirksversammlung auf Empfehlung des Planungsausschusses mit der Drucksache 21-2794.1B in der Sitzung vom 24.02.2022 beschlossen worden. Noch offen sind die Ziffern 1 und 2 des Antrags 21-2769. Ziffer 4 hat sich erledigt. 

 

Die baulichen Veränderungen an der Luruper Hauptstraße sollen im Sinne der Nutzer und Anwohner auch mit Qualitätsverbesserungen der vorhandenen und noch entstehenden Freiräume der Magistrale verbunden werden. Hierfür ist es möglich, ein Gestaltungsgutachten in Auftrag zu geben, an dessen Ergebnissen sinnvollerweise sich zukünftige Veränderungen orientieren werden.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Planungsausschuss der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten zu prüfen, inwieweit die Beauftragung eines Grün-Gestaltungsgutachtens für den öffentlichen Raum der Magistrale Luruper Hauptstraße (vom Beginn des Vorbehaltsgebietes der Science City Bahrenfeld bis zur Landesgrenze) an ein Landschafts- und Verkehrsplanungsbüro – wenigstens anteilig – durch RISE-Mittel finanziert werden kann.

 

  1. Bei positivem Ergebnis von Punkt 1 ist eine Beauftragung in die Wege zu leiten unter der Maßgabe, die konkrete Aufgabenstellung für das Gutachten mit der Abteilung für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona und dem Planungsausschuss abzustimmen. Ziel soll sein, ggf. neues Planrecht und etwaige Neugestaltungen des Straßenraums einschließlich der Nebenflächen, auf die Grundlage der Ergebnisse eines solchen Grün-Gestaltungsgutachtens zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

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Drucksache 21-2769

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