Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.07.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Bericht aus der Sprecher:innensitzung

Herr Strate berichtet, in der vorangegangenen Sprecher:innensitzung sei über das Bebauungsplanverfahren Ottensen 60 beraten worden.

Ö 3

Planung der Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße (Referierende: Vertreter:innen der Sprinkenhof GmbH und der Hohaus Hinz & Seifert GmbH)

Frau Reps (Sprinkenhof GmbH) und ein:e Vertreter:in der Hohaus Hinz & Seifert GmbH stellen den aktuellen Stand der Planung der Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße anhand einer Präsentation (Anlage, nicht-öffentlich) vor. Auf Nachfragen erklären sie das Folgende:

 

  • Der Eingangsbereich der geplanten UPW könne nicht nach Westen verlegt werden, da Lieferverkehr für Gewerbe und Fußnger:innenverkehr voneinander getrennt sein sollten. Insgesamt könne die UPW nicht aus Westen erschlossen werden, weil dort andere Grundstücke anschlössen. Die Planer:innen hätten sich dagegen entschieden, die Eingänge nach Osten zu verlagern, da an dieser Stelle eine Grünfläche geplant sei. Eigene Parkplätze für die UPW seien nicht vorgesehen.
  • Wie und von wem die Gemeinschaftsräume genutzt würden, sei Bestandteil des Nutzungskonzepts der UPW. Der Spielplatz sei in erster Linie r die Bewohner:innen gedacht.
  • Die Grünflächen im Innenhof dienten sowohl der Erholung als auch der Regenwasserversickerung. Eine Dachbegrünung sei ebenfalls geplant. Die Größe der Kinderspiel- und Freizeitfläche habe sich zur vorherigen Planung nicht geändert.
  • Der geplante Wohnungsmix richte sich nach den Vorgaben der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Im Wesentlichen seien in gleichen Teilen 50, 70 und 80 m2 große Wohnungen vorgesehen, die r zwei, drei und vier Personen ausgelegt seien.
  • Die in der Präsentation gezeigte Verschattung sei noch nicht mit einer genormten Verschattungssoftware berechnet. Im Baugenehmigungsverfahren werde bei Bedarf dafür ein:e Fachplaner:in beauftragt. Die ausreichende Belichtung werde aber mit der Einhaltung der vorgegebenen Abstandsflächen sichergestellt.
  • Eine Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes an der Friedensallee als Alternative zur UPW sei nicht möglich, da der:die Grundstückseigentümer:in damit nicht einverstanden sei. Außerdem sollten die Wohnungen gebündelt untergebracht und nicht einzelne aus dem geplanten Gebäude herausgenommen werden.
  • r die Realisierung der UPW müsse das bestehende zweigeschossige Gewerbegebäude abgerissen werden und für dessen Mieter:innen eine Lösung gefunden werden. Grundsätzlich sollten die Gewerbemieter:innen ansässig bleiben, weshalb südlich der UPW zukünftig weitere Gewerbegebäude in der Präsentation nur als Platzhalter dargestellt geplant seien. Die nötigen Abstandsflächen der UPW würden auch dann eingehalten, wenn südlich Gewerbegebäude entstünden. Diese zumindest teilweise ebenfalls direkt zu errichten, sei zwar nicht ausgeschlossen, Hauptfokus der Planung liege aber auf der Fertigstellung der UPW, die glichst zeitnah realisiert werden sse.

 

Herr Dr. Schülke weist darauf hin, dass bei der letzten Vorstellung der Planung die Ausrichtung des Eingangsbereichs der UPW zur bestehenden Wohnbebauung kritisiert worden sei. Bei diesem Aspekt handle es sich um einen neuralgischen Punkt, da der Eingangsbereich für viel Lärm sorgen könne. Diesen nach Osten oder Westen zu verlagern, könne die Situation entschärfen.

 

Herr Bielfeldt kritisiert, dass die nach Süden ausgerichteten Wohnungen der UPW durch diedlich geplanten Gewerbegebäude stark verschattet würden. Er stellt infrage, ob es  zulässig sei, dass diese Wohnungen dann kaum Sonnenlicht erhielten. Die geplanten Grünflächen seien in der vorgestellten Planung zu untergeordnet. Es sei unklar, wo Niederschlagswasser versickern solle. Die Planer:innen tten den Auftrag, Wohnungen mit einer vernünftigen Qualität sowie ausreichender Belichtung zu schaffen und mit ausreichend Grünflächen für ein gutes Mikroklima sorgen.

 

Herr Trede stellt fest, dass mit einer Besonnungsstudie die Einhaltung der geltenden DIN Normen zur Verschattung geprüft werdensse. Außerdem sei Dachbegrünung vorzusehen. Zumindest ein Teil der geplanten Gewerbegebäude könne ebenfalls direkt errichtet werden, damit die Mieter:innen des zweigeschossigen Gewerbegebäudes, das abgerissen werden solle, direkt umziehen könnten.

 

Herr Hielscher moniert, dass die geplante UPW immer noch zu sehr an die nördliche Wohnbebauung an der Friedensallee heranrücke. Mit den geplanten Gewerbegebäuden komme weitere Baumasse hinzu und es so zu einer sehr hohen Versiegelung des gesamten Flächendreiecks“. Wie dargestelltnnten die nötigen Befreiungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht erteilt werden. Die Sprinkenhof GmbH verdichte ihr Grundstück zu sehr. Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (SozA), der am 24.11.2021 zur Planung der UPW eine Öffentliche Anhörung durchgeführt habe, solle die Planung ebenfalls vorgestellt werden.

 

Herr Adrian erinnert daran, dass die Schaffung notwendiger Unterbringungsplätze für Geflüchtete Auslöser der Planung sei. Das Gewerbe könne gegebenenfalls von der Planung losgelöst und an anderer Stelle untergebracht werden. Der Planung der UPW stimme er grundsätzlich zu. Die Planung der Gewerbegebäude sei aber noch strittig.

 

Frau Benkert legt dar, dass die Sprinkenhof GmbH wie von Bürger:innen und Politik gefordert die Bebauung nach Norden hin abgestuft habe. Kritisch sei, dass die gesamte Fläche nun viel dichter bebaut werden solle und es zu wenig Grünflächen gebe. Überdies sei es wichtig, dass die Gewerbegebäude mit günstigen Mieten gebaut würden. Ihre Kritik beziehe sich ausdrücklich nicht auf die Planung der UPW als solche an dieser Stelle.

 

Herr Reinig betont, es handele sich bei der vorgestellten Planung der UPW um eine angemessene Lösung. Die geplante Grünfläche könne anders als die Hintergärten der Wohnbebauung von allen Anwohner:innen genutzt werden. Die 200 Unterbringungsplätze würden so in einer freundlichen Umgebung nahe der Innenstadt und damit in der Nähe von Arbeitsplätzen und Beratungsangeboten entstehen. Im Erdgeschoss der UPW entstünden Gemeinschaftsräume, deren Verschattung nachrangig sei.

 

Herr Werner verdeutlicht, dass niemand die UPW als solche verhindern wolle. Es müsse aber sichergestellt sein, dass diese gut besonnt werde. Durch die geplanten Gewerbegebäude werde die vorhandene Fläche baulich zu sehr ausgenutzt. Das könne bei der Prüfung des Bauantrags r die UPW im Bauausschuss nicht einfach ignoriert werden.

 

Herr Boettger wirft ein, es sei unklar, was mit der Fläche passiere, auf der der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) derzeit einige Rettungswagen parke.

 

Herr Batenhorst bemängelt, dass heute keine Bürger:innen zu Wort gekommen seien.

 

Herr Strate fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung im Wesentlichen Kritik an den geplanten Gewerbegebäuden geäert worden sei. Wenn diese aufgrund des Schattenwurfs nicht so hoch gebaut werden könnten wie in der Präsentation dargestellt, sei dies ein Problem der Sprinkenhof GmbH. Die Planer:innentten wie von der Politik gefordert andere Optionen geprüft und wie gewünscht die Höhe der Bebauung nach Norden zur Wohnbebauung hin reduziert. Nun solle die Planung zusammen mit Informationen zur genauen Einrichtung der UPW im SozA vorgestellt und der Bauantrag später im Bauausschuss beraten werden.

Ö 4

Planung des Forschungs- und Innovationsparks Altona, des tecHHubs und der DESY Innovation Factory (Referierende: Vertreter:innen des DESY und der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG)

Herr Droßmann (Deutsches Elektrononen Synchrotron, DESY), Herr Köpke (HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) und Vertreter:innen der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) berichten mithilfe einer Präsentation (Anlage) über die Planung der DESY Innovation Factory II, des tecHHubs und des Forschungs- und Innovationsparks Altona. Auf Nachfragen erläutern sie das Folgende:

 

  • Die DESY Innovation Factory II werde aus Mitteln des Bundes und das tecHHub aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) finanziert. Die für den tecHHub zur Verfügung stehenden Coronamittel müssten bis Ende des Jahres 2022 verausgabt und an Leistungen gebunden sein. Mit der geplanten Modulbauweise solle ein möglichst hoher Anteil der Mittel eingesetzt werden. Die Module würden erst gebaut und dann im Jahr 2023 zusammengesetzt. Um die Coronamittel in das Jahr 2023 zu übertragen, wäre die Gesetzesgrundlage zu verändern. Das sei bisher politisch nicht diskutiert worden. Verzögere sich die Planung in das Jahr 2023 hinein, stehe ein signifikanter Teil der nötigen Mittel nicht mehr zur Verfügung. Derzeit sei geplant, dass 23,5 Mio. Euro aus den Coronamitteln 2022 abfließen sollten.
  • Ein Bauantrag solle Ende des Jahres 2022 gestellt werden. Das Bezirksamt habe bestätigt, dass die geplanten Gebäude grundsätzlich genehmigungsfähig seien. Es habe ein intensiver Austausch mit dem Bezirksamt stattgefunden und Aspekte der Planung wie Photovoltaik und Fassadenbegrünung seien besprochen worden.
  • Mit einer Höher von 23,7 m sei die geplante DESY Innovation Factory II nicht viel höher als die Luruper Höfe, die sich überdies nicht direkt gegenüber des Gebäudes befänden.
  • Dass die Bezirksversammlung die Planung und die Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH kritisch sehe, sei den Planer:innen erst kürzlich bekannt geworden. Es solle versucht werden, die Kritik an der Planung in den nächsten Wochen zu beheben und mit einer überarbeiteten Planung in die Beratung zu gehen. Die beiden Gebäude könnten dabei nicht solitär und getrennt voneinander betrachtet werden.

 

Herr Trede moniert, zuletzt hätten die Planer:innen in der Sitzung vom 21.04.2021 die Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH im Ausschuss vorgestellt und vereinbart, die Vorhaben zu überarbeiten. Heute sei dem Ausschuss aber eine fertige Planung vorgestellt worden, für die Befreiungen vom geltenden Planrecht notwendig würden. Die Bauvorhaben seien nicht mit der Bezirkspolitik abgestimmt worden. Im dem gewählten, intransparenten VgV-Verfahren sei bereits ein Entwurf festgesetzt worden. Zwar sei er mit der Schaffung von Raum für Start-ups einverstanden, die Art und Weise wie den Ausschussmitgliedern fertiggeplante Bauvorhaben mit dem Hinweis auf einen bestehenden Zeitdruck vorgesetzt würden, lehne er aber ab. Es sei außerdem davon auszugehen, dass sich die Bürger:innen der Stadtteile Lurup, Osdorf und Bahrenfeld gegen die vorgestellte Planung wehren würden. Viele Aspekte fehlten: Das Gebäude müsse von der Luruper Hauptstraße zurückgesetzt, das fünfte Geschoss abgestaffelt und mehr Begrünung geschaffen werden. Es sei unklar, wie nun zeitnah noch eine Beteiligung der Bürger:innen durchgeführt werden könne. Eine Zustimmung des Bauausschusses zu den Bauvorhaben sei unwahrscheinlich.

 

Herr Strate bemängelt, es solle ein öffentlicher Platz mit Aufenthaltsqualität an einer der vielbefahrensten Straßen Altonas und mit der DESY Innovation Factory II ein unschön gestaltetes Gebäude geschaffen werden, welches den Auftakt in die Science City Hamburg Bahrenfeld bilden solle. Die Bürger:innen wollten bei der Stadtplanung mitreden. Daher sollten wenn möglich Bebauungsplanverfahren durchgeführt und Stadtentwicklung nur als Ausnahme mit der Erteilung von Befreiungen betrieben werden. Die geplante Art der Nutzung sei zwar in Ordnung, die Architektur der vorgesehenen Gebäude aber nicht. Statt der vorgestellten Planung solle ein städtebauliches Gutachterverfahren mit der dabei in Altona üblichen Besetzung durchgeführt und die Bezirksversammlung bei der Planung einbezogen werden.

 

Die Bürger:innen seien bisher überhaupt nicht beteiligt worden, was vor Bauantragstellung nachgeholt werden müsse. In dem engen Zeitplan sei aber eine Beteiligung und ein Wettbewerbsverfahren kaum noch möglich. Aufgrund der Sommerpause tage der Planungsausschuss erst wieder am 06.09.2022. Ein Baubeginn noch im Jahr 2022 halte er deshalb für unwahrscheinlich. Die Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH ignoriere die Luruper Hauptstraße, obwohl diese für den Anblick der Bürger:innen auf den Forschungs- und Innovationspark entscheidend sei. Würde nun der Bauantrag für das tecHHub positiv beschieden, präjudiziere dies gegebenenfalls auch die übrige Bebauung gemäß der Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH, obwohl diese vom Planungsausschuss kritisch gesehen werde. Er bittet darum, die von der Referierenden angesprochenen Studien an die Ausschussmitglieder weiterzuleiten.

 

Herr Boettger erklärt, die sich auf der anderen Seite der Luruper Hauptstraße befindlichen Luruper Höfe seien bereits nicht schön. An den Magistralen dürften keine Gebäudecanyons entstehen. Deshalb habe die Bezirksversammlung mit dem Beschluss 21-3205B den zuständigen Fachbehörden empfohlen, Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Der Forschungs- und Innovationpark sei ein langfristiges, strategisches Projekt. Vor diesem Hintergrund sei die Verwendung von Coronamitteln nicht nachvollziehbar und deren enge Fristen ein selbstgemachtes Problem.

 

Herr Reinig übt Kritik an der isolierten Entwicklung der geplanten Gebäude fern der bestehenden Umgebung des Stadtteils Lurup. Ferner bleibe unklar, was sich für den Stadtteil Lurup durch die geplanten Gebäude verbessere. Die monofunktionalen Gebäude wirkten wie ein Fremdkörper in dem Gebiet. Die Schaffung einer Art City Nord müsse vermieden werden. Arbeitsbedingungen der Menschen hätten sich in den letzten Jahren verändert. Aspekte wie arbeitsplatznahe Kitas oder Boardinghäuser seien zu berücksichtigen. Außerdem müssten gewichtige ökologische Kriterien wie der Energiestandard KfW 40 und eine Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Es sei nun sinnvoll, das städtebauliche Konzept zu überarbeiten und die Wünsche der Bürger:innen zu berücksichtigen. Die Gebäude seien von der Straße abzurücken, die Bestandsbebauung mehr zu berücksichtigen und ein Nutzungskonzept für das ganze Quartier sowie ein gutes ökologisches Konzept zu erarbeiten.

 

Herr Adrian weist darauf hin, dass der Forschungs- und Innovationspark in der Fläche kleiner werde als ursprünglich geplant, da im Osten Sportplätze vorgesehen worden seien. Der Oberbaudirektor habe den bestehenden Bebauungsplan Lurup 62/ Bahrenfeld 67 als für Gewerbe nicht gut geeignet kritisiert. Es bestehe die Chance, für den Stadtteil Lurup prägendes Gebäude zu errichten und dessen Außerdarstellung zu verbessern. Diese Chance dürfe nicht leichtfertig durch den Verzicht auf Beteiligung der Bürger:innen vertan werden. Die BWI müsse sich nun Zeit nehmen, um die Pläne zu überarbeiten. Die Geschossigkeit sei dabei vermutlich eher nachrangig. Wichtiger werde die Frage sein, wie dicht die Bebauung an die Luruper Hauptstraße heranrücke. Die Start-up Labs des DESY zeigten, wie eine gute Bebauung aussehen könne. Die Luruper Bürger:innen seien bereit, sich an der Planung konstruktiv zu beteiligen. Des Weiteren müsse überlegt werden, wie die Coronamittel in das Jahr 2023 übertragen werden könnten.

 

Herr Hielscher kritisiert, dass die Planer:innen nicht mit den Mitgliedern der Bezirksversammlung über die Planung gesprochen hätten, obwohl diese später über die Bauanträge zu entscheiden hätten und das Bezirksamt Altona die Planer:innen immer wieder darum gebeten habe. Schon die Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH sei im Ausschuss kritisiert worden. Die Luruper Bürger:innen seien nun zurecht aufgeschreckt. Die Stadt habe die Fläche 2008 günstig gekauft. Werde die Planung einfach fortgeführt, drohe ein Bürger:innenbegehren mit dem Inhalt, im Baugenehmigungsverfahren keine Befreiungen zu erteilen. Eigentlich solle die Aufenthaltsqualität an der Luruper Hauptstraße verbessert werden. Der Zeitplan für die Realisierung des tecHHub sei nicht mehr umsetzbar. Mit Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens und Beteiligung der Bürger:innen sei erst Mitte des Jahres 2023 mit einem abgestimmten Ergebnis zu rechnen. Evoziere der Senat das Verfahren, hätte die Stadt ein großes Demokratieproblem.

 

Frau Benkert merkt an, mit der Planung würden die Mitglieder der Bezirksversammlung und die Luruper Bürger:innen ignoriert. Es sei nicht möglich, in der Prüfung der Bauanträge die Planung des tecHHub von der DESY Innovation Factory II zu trennen.

 

Frau Göller-Meier erläutert auf Nachfrage, dass das Planrecht des Bebauungsplans Lurup 62/ Bahrenfeld 67 gelte. Bei der Studie der ROBERTNEUN Architekten GmbH handle es sich um eine Vision, wohin sich das Gelände entwickeln könne, und nicht um eine Machbarkeitsstudie. Die Studie sei in Zusammenarbeit verschiedener Behörden entstanden, zeige aber diverse Diskrepanzen zum Bebauungsplan, die noch nicht gelöst seien. So passten z.B. die sich in Privatbesitz befindlichen Grundstücke in dem Gebiet, nach jetzigem Stand nicht in die Flächendisposition des Forschungs- und Innovationsparks. Das Bezirksamt sei am Planungsprozess zwar beteiligt worden und habe stets auf weitergehende Planungserfordernisse hingewiesen. Es habe keine generelle Genehmigung erteilt und vielmehr darauf hingewiesen, dass fünf Geschosse grundsätzlich vorstellbar seien, dies aber im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und mit den Mitgliedern des Bauausschusses abzustimmen sei. Sollte ein neues städtebauliches Konzept für den Forschungs- und Innovationspark erarbeitet werden, müssten die Planer:innen sich vermutlich mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Oberbaudirektor abstimmen.

Der Planungsausschuss lehnt einen während der Beratung gestellten Antrag von Herrn Dr. Schülke auf Ende der Debatte einvernehmlich ab.

 

Herr Strate erklärt, dass das Thema in die Sitzung am 06.09.2022 weiter beraten werde.

Ö 5

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 5.1

Entwicklung Zentrum Lurup - Schaffung einer Verbindung über die Luruper Hauptstraße Prüfung der Realisierbarkeit

Frau Wrage berichtet mithilfe einer Präsentation (Anlage) über die Machbarkeit einer Verbindung über die Luruper Hauptstraße. Dieses Anliegen gehe auf eine Eingabe des Luruper Forums (Drucksache 21-3156) zurück.

 

Herr Adrian erklärt, perspektivisch sei die Schaffung einer öffentlichen Zuwegung auf dem Gelände der Kirchengemeinde am ehesten denkbar. Das Gemeindehaus sei schon sehr alt. Zu klären sei in den nächsten Schritten auch, ob die Polizei, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer mit der Installation einer dritten Ampel in engem Abstand auf der Luruper Hauptstraße einverstanden seien.

 

Herr Boettger merkt an, die Schaffung einer öffentlichen Zuwegung auf dem Gelände der Ev.-Luth. Auferstehungskirchengemeinde Hamburg-Lurup könne eine bessere Durchlässigkeit zu den Wohngebieten schaffen und für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. An der Straße solle außerdem mehr Grün geschaffen werden.

Ö 5.2 - 21-2769.2

Grün-Gestaltungsgutachten entlang der Luruper Hauptstraße auf öffentlichen Flächen Antrag der CDU-Fraktion

 

Herr Hielscher zieht den Antrag für die CDU-Fraktion zurück. Dieser solle erst weit nach der Sommerpause behandelt werden.

Ö 5.3 - 21-2565.2

Wohnungsbau entlang der Magistralen - Die Öffentlichkeit besser informieren! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (2. NEUFASSUNG)

Herr Strate kündigt vor Eintritt in die Tagesordnung für die SPD-Fraktion an, dass der Antrag erst behandelt werden solle, wenn das von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen angekündigte Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorliege.

 

Der Antrag wird daher nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Ö 5.4 - 21-3182

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 15.06.2022)

Vertagt aus der Sitzung vom 15.06.2022.

 

Frau Frauenlob erklärt, wie von Herrn Bielfeldt in der Sitzung vom 15.06.2022 angesprochen, sei die Kartengrundlage des denkmalgeschützten Gebäudes nicht richtig und werde nun zusammen mit der aufgeführten Grundflächenzahl entsprechend angepasst. 

 

Herr Tschubel ergänzt auf Nachfrage, das Thema Denkmalschutz berühre das Baugenehmigungsverfahren, nicht aber das Bebauungsplanverfahren. Die Baugrenze liege im Bebauungsplan-Entwurf derzeit 4 m von dem denkmalgeschützten Gebäude entfernt und sei dem positiv beschiedenen Vorbescheid entnommen. Im bereits vorliegenden Bauantrag werde mit dem geplanten Gebäude jedoch weiter von dem denkmalgeschützten Gebäude abgerückt. Deshalb werde das Rechtsamt im Zuge der Rechtsprüfung vor der Auslegung um Einschätzung gebeten, ob der Bebauungsplan-Entwurf dem Bauantrag folgend vom Vorbescheid abweichen könne. Das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt befinde sich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg in Gesprächen über eine positive Bescheidung des Bauantrags.

Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache bis zur Sitzung am 07.09.2022.

Ö 5.5 - 21-3229

Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 Planerischer Umgang mit dem Gebäude Schenefelder Landstraße 190 Beschlussvorlage des Amtes

Herr Hielscher erklärt, wenn jedes ältere Gebäude im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geschützt werde, sei die Umsetzung des Magistralenkonzept nicht möglich.

 

Herr Werner betont, anstatt das Gebäude zu erhalten, wäre ein größerer, öffentlicher Platz besser. Es sei zu berücksichtigen, dass sich das Denkmalschutzamt Hamburg dagegen entschieden habe, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.

 

Herr Dr. Schülke legt dar, das historische Gebäude liege in seiner Ausrichtung mit der Kehrseite seitlich zur Magistrale und wirke von dieser aus unansehnlich.

 

Herr Sülberg wirft ein, es wäre ungünstig das Gebäude unter Schutz zu stellen. Für eine gute Verkehrsentwicklung müssten alle Aspekte miteinander korrespondieren und daher solle lieber neues entwickelt werden.

 

Herr Reinig ergänzt, der Scheunenanbau des Gebäudes zur Magistrale wirke störend, weshalb das Gebäude besser überplant werden solle.

 

Frau Blume stellt fest, dass es sich bei dem Ort um einen Treffpunkt handle, liege an der vorhandenen Gastronomie und nicht an dem Gebäude selbst. Dieses sei nicht erhaltenswert. Historische Gebäude an anderen Stellen der Stadt aber vielleicht hingegen schon.

 

Frau Boehlich führt aus, mit dem Magstrialenkonzept werde kompletter Stadtumbau betrieben. Einzelne Gebäude unter Schutz zu stellen, könne dieses Konzept beeinträchtigen.

 

Herr Bielfeldt spricht sich dafür aus, das Gebäude, bei dem es sich um einen Identifikationspunkt des Stadtteils Iserbrook handle, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs herauszunehmen. Mit dem Magistralenkonzept dürften nicht einfach alle vorhandenen Strukturen kaputt gemacht werden.

Das Magistralenkonzept dürfe kein Stadtumbau auslösen, sondern solle nur eine Stadtentwicklung einleiten, mit der sich im Einzelnen auseinander gesetzt werden könne.

 

Herr Strate erläutert, das Gebäude stelle eine Erinnerung an die ehemals dörfliche Struktur des Stadtteil Iserbrooks dar. In der zurückliegenden VeranstaltungsreiheAltona, deine Magistralen“ habe der Oberbaudirektor darauf hingewiesen, dass an den Magistralen nicht ausschließlich Wohnungen hochgezogen werden sollten. Die Veranstaltungsreihe habe außerdem gezeigt, dass das Thema „Identifikation“ ernst genommen werden müsse und nicht alle Identifikationspunkte verschwinden dürften. Anlass des Bauungsplanverfahrens sei ohnehin nur ein Bauantrag mit ungewollter Bebauung weiter östlich gewesen. An der Stelle des historischen Gebäudes handle es sich um einen Angebotsbebauungsplan. Mit den beiden in der Anlage der Drucksache aufgeführten Varianten nne in die Öffentliche Plandiskussion gegangen und mit den Bürger:innen diskutiert werden.

 

Herr Boettger unterstreicht, das historische Gebäude sei schon vorhanden und ideal dafür geeignet, eine hohe Bebauung mit einer Akzentuierung zu unterbrechen.

 

Herr Trede macht deutlich, dass Identitäten der Stadtteile bewahrt bleiben sollten. Gegebenenfalls lasse sich der Umriss des Gebäudes ohne Anbau schützen. Die Drucksache solle vertagt und nach einer anderen städtebaulichen Lösung gesucht werden.

 

Herr Adrian gibt zu bedenken, dass es sinnvoller sei, zunächst den Masterplan Magistralen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) abzuwarten. 

 

Frau Göller-Meier weist darauf hin, dass der Masterplan der BSW vermutlich keine derartigen Details enthalten werde.

 

Frau Frauenlob ergänzt auf Nachfrage, ob das Gebäude ohne den Anbau erhalten werden könne, sei vermutlich unwahrscheinlich, könne vom Amt aber nicht sicher beantwortet werden.

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

 

Ö 6

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 75 (Bahrenfelder Kirchenweg) Flächen für Wohnungen mit Wohungsamtsbindung (WA-Bindung) Sachstandsbericht des Amtes (In der Sitzung vom 15.06.2022 vom Ausschussvorsitzenden angemeldet)

In der Sitzung vom 15.06.2022 vom Ausschussvorsitzenden angemeldet.

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-3074

Die Freiwillige Feuerwehr in Lurup braucht eine Perspektive Auskunftsersuchen von Dr. Kaja Steffens, Sven Hielscher und Tim Schmuckall (alle CDU-Fraktion)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 7.2 - 21-2588.2

Schulflächen in Lurup dauerhaft sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die nächste Sitzung vertagt.

Ö 8

Verschiedenes

Der TOP wird aus Zeitmangel nicht mehr aufgerufen.

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes