Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/ Iserbrook 27 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist im Zeitraum von Oktober bis November 2022 vorgesehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Gutachten zu Biotopbewertung, Gehölzbestand, artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Verschattung, Verkehr, Lärmimmissionen, Luftschadstoffe, Erschütterungen und sekundärer Luftschall angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden können.
Hinweis: Eine ergänzende Stellungnahme zum Luftschadstoffgutachten über die gegenüber 2019 geänderten Emissionsfaktoren liegt in der vorläufigen Endfassung vor und wird in das Transparenzportal eingestellt, sobald die finale Endfassung vorliegt. Die planungsrelevanten Kernaussagen des Hauptgutachtens und der ergänzenden Stellungnahme aus 2020 werden durch die jüngste ergänzende Stellungnahme bestätigt, da weiterhin die Grenzwerte im Planungsfall unterschritten werden.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/ Iserbrook 27 wird zugestimmt.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung