Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Da die vor der Sitzung geplante Sprecher:innsitzung abgesagt worden ist, wird der TOP vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen.
Vertreter:innen der Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH (FMH) und Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stellen den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation (Anlage) vor und berichten Folgendes:
Herr Werner weist darauf hin, der Elbuferwanderweg werde durch eine Auskragung der geplanten Markthalle überdeckt. Diese Auskragung sei aufgrund der Bedeutung des Elbuferwanderwegs zu streichen. An Variante 2 sei problematisch, dass die geplanten Firsthöhen die Höhen aus dem Bebauungsplan-Entwurf überstiegen und die Blickachsen auf die Elbe versperrten. Werde daran festgehalten, müssten die Giebelhöhen reduziert werden. Auch bei Variante 1 müsse die elbseitige Gebäudehöhe zum Teil reduziert werden. Die Gebäudehöhen aus dem Bebauungsplan-Entwurf seien als absolute Höhen zu verstehen und sollten nicht überstiegen werden. Grundsätzlich könnten aber beide Varianten in der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) präsentiert werden. Für die Präsentation in der ÖPD sollten dann Perspektiven von allen Seiten auf die Gebäude, insbesondere aus der Sicht der gezeigten Gebäudeschnitte, aufgenommen werden.
Frau Boehlich merkt an, in der ÖPD sollten beide Varianten präsentiert werden. Für die Fraktionen sei interessant, was die Bürger:innen nun zu diesen sagten.
Herr Reinig erinnert an den Altonaer Klimastandard, der einen Energiestandard von mindestens KfW 40 vorsehe.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass die Blickachse auf die Elbe auf Höhe des Kaispeichers sowohl in Variante 1 als auch in Variante 2 durch die geplanten Gebäude geschnitten werde. Überdies sei eine aus den Elementen der Varianten 1 und 2 gemischte Planung denkbar.
Herr Bielfeldt kritisiert, dass die in der Präsentation dargestellten Blickachsen immer vom höchst möglichen Punkt gezeigt würden, obwohl es auch tiefer liegende Wege mit dann sehr eingeschränktem Blick auf die Elbe gebe. Insgesamt seien die vorgesehenen Blickachsen sehr eng, weshalb er sich eine dritte Variante mit deutlich großzügigeren Blickachsen wünsche.
Herr Strate weist hinsichtlich Herrn Bielfeldts Wunsch darauf hin, dass der HHLA und FMH zugestanden werden müsse, dass sich die neue Planung zumindest im Rahmen der Bebauung des alten Bebauungsplan-Entwurfs bewegen dürfe.
Herr Conrad berichtet, die neue Planung sei zwischen Amt, HHLA und FMH abgestimmt. Als nächstes müssten der Oberbaudirektor und die Fachbehörden beteiligt werden, bevor eine ÖPD durchgeführt werden könne.
Herr Landgraf betont, die Landschaftsachse Elbuferwanderweg, eine der wichtigsten Naherholungswege Hamburgs, werde entgegen der Vereinbarungen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün durch die Markthalle mit einer Auskragung überbaut. Diese Überbauung sei im Bebauungsplan-Entwurf nicht vorgesehen und aus landschaftsplanerischer Perspektive kritisch.
Herr Trede wirft ein, die geplante Auskragung sei nicht problematisch.
Frau Blume ergänzt, die geplante Auskragung der Markthalle unterbreche den Elbuferwanderweg nicht, sei ein städtebaulich interessantes Merkmal und könne bei regnerischem Hamburger-Wetter als Unterstand dienen. Die Reaktionen der Bürger:innen in der ÖPD dazu sollten zunächst abgewartet werden.
Der Planungsausschuss beschließt einstimmig, beide Varianten der Planung in der Öffentlichen Plandiskussion vorzustellen, dabei Grafiken für alle Perspektiven auf die geplanten Gebäude zu zeigen und den Energiestandard KfW 40 einzuhalten.
Fortsetzung der Beratung vom 06.07.2022.
Die Referierenden haben aufgrund von Terminkollissionen abgesagt und angeboten, an der Sitzung am 21.09.2022 teilzunehmen. Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen und in die Sitzung am 21.09.2022 vertagt.
Fortsetzung der Beratung vom 06.07.2022.
Frau Boehlich erklärt, der Bebauungsplan-Entwurf könne noch nicht öffentlich ausgelegt werden. Im Hinblick auf die stark steigenden Baukosten werde das Amt gebeten, die Möglichkeit einer Staffel auf den hinteren Gebäudeteilen zu prüfen. Dabei solle ermittelt werden, wie viele zusätzliche Wohnungen und geförderte Wohnungen entstünden. Letztere sollten im Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Herr Conrad berichtet, das Problem mit dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Plangebiet sei mittlerweile gelöst. Nach langer Diskussion mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) über die Straßenbreiten im südlichen Teil des Plangebiets sei auch dafür ein Kompromiss gefunden worden. Nun benötige die BVM 20m an zusätzlicher Fläche mit der Ausweisung „Oberirdische Bahnanlage“ für den zweigleisigen S-Bahnausbau im nördlichen Teil des Plangebiets. Dies würde die Bauvorhaben beeinträchtigen, für die bereits ein Bauantrag vorliege. Beim entsprechenden Vorbescheidsverfahren sei die BVM beteiligt gewesen, habe in dem Verfahren aber keine Einwände geäußert. Überdies schienen die 20m deutlich größer als die Fläche, die wirklich für einen zweigleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke benötigt werde. Da die BVM bei einem nach Norden hin orientierten zweigleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke höhere Schadensersatzforderungen befürchte, wolle sie diesen nach Süden hin umsetzen.
Der:die Bauantragstellende habe sich nun an Frau Staatsrätin Thomas von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt. Ergebnisse der Gespräche lägen noch nicht vor. Die Zeit der Gespräche zwischen den Fachbehörden könne genutzt werden, sich im Ausschuss auf die Geschossigkeit und den geförderten Wohnungsbau zu einigen. Es habe in einem früheren Stadium der Planung bereits Ideen gegeben, nach Norden hin eine höhere Bebauung vorzusehen. Das aufgezeigte Problem in die Senatskommission zu geben, sei eine weitere, aber erst später denkbare Möglichkeit, eine Lösung herbeizuführen. Das Amt werde den Ausschussmitgliedern bei einem neuen Sachstand erneut berichten.
Herr Boettger merkt an, er befürworte, den geförderten Wohnungsbau im Bebauungsplan festzuschreiben. Dafür sei aber ein sektoraler Bebauungsplan nötig, in dem die bisher vorgesehene Ausweisung „Urbanes Gebiet (MU)“ nicht zulässig sei.
Herr Hielscher unterstreicht, es müsse aufgeklärt werden, wofür die zusätzlichen 20m Fläche mit der Ausweisung „Oberirdische Bahnanlage“ benötigt werde. Auch ihm komme die Fläche deutlich zu hoch vor. Der Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 sei ursprünglich das erste Bebauungsplanverfahren im Sinne der Magistralenstrategie gewesen und komme seit Jahren nicht voran. Das Problem müsse auf Senatsebene geklärt werden. Weil die geplante Baumasse durch den zweigleisigen S-Bahnausbau eingeschränkt werde, solle daher auf den nördlichen Baukörpern ein nach Süden ausgerichtetes Staffelgeschoss geprüft werden. An der Belichtungssituation ändere dies wenig.
Herr Strate merkt an, es bleibe unklar, weshalb sich die BVM bei der Planung des zweigleisigen S-Bahnausbaus nicht nach Norden hin orientiere. Dort gebe es deutlich weniger Grundstückseigentümer:innen, mit denen sich die BVM einigen müsse. Er bittet darum, das Thema für den November 2022 auf Wiedervorlage zu nehmen.
Fortsetzung der Beratung vom 06.07.2022.
Als Tischvorlagen liegen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (Anlage) und ein Alternativantrag (Anlage) von Herrn Dr. Schülke (AfD-Gruppe) vor, die vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen werden.
Frau Benkert erklärt, die zwei Varianten des Bebauungsplan-Entwurfs, eine mit geschlossener Blockrandbebauung, die andere mit einer Unterbrechung der Bebauung durch einen Identifikationspunkt, seien sehr unterschiedlich und sollten beide gemäß § 3 BauGB der Bevölkerung in der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vorgestellt werden. Bei der ÖPD könnten sich die Ausschussmitglieder einen Eindruck davon machen, wie wichtig ein Identifikationspunkt für die Bevölkerung sei. Erst danach solle im Ausschuss dann über die beiden Varianten diskutiert werden.
Herr Werner erklärt, es sei unproblematisch, beide Varianten in der ÖPD vorzustellen. Die Argumente, die dafürsprächen, das Gebäude Schenefelder Landstraße 190 zu erhalten, seien nachvollziehbar. Es seien bei der SPD-Fraktion bereits Nachfragen von Bürger:innen eingegangen, wie die Entwicklung hier aussehe.
Herr Boettger legt dar, der Oberbaudirektor habe in der Veranstaltungsreihe „Altona, Deine Magistralen“ verdeutlicht, dass im Rahmen der Magistralenbebauung nicht nur hohe Gebäuderiegel entstehen sollten, sondern auch Raum für beispielsweise Grünzüge und historische Gebäude bestehe.
Herr Dr. Schülke stellt fest, dass das Amt den Ausschuss um eine Entscheidung zwischen beiden Varianten gebeten habe. Die Anlagen des Antrags der Fraktion DIE LINKE machten die prägende Bedeutung des historischen Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 deutlich. Schon heute solle über die Festsetzung eines Erhaltungsbereiches gemäß § 172 I BauGB entschieden werden. Ein weiteres Vorverfahren, wie von der Fraktion DIE LINKE gefordert, sei zu unterlassen.
Frau Benkert weist darauf hin, dass es sich unter dem Buchstaben b) des Beschlusstextes um eine gegebenenfalls weitere Veranstaltung nach der ÖPD und kein Vorverfahren handle.
Herr Hielscher betont, der Planungsausschuss solle eine Grundentscheidung treffen. Es sollten nicht beide Varianten in der ÖPD diskutiert werden. Die Variante mit dem Erhalt des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 sei kein Bebauungsplan im Sinne der Magistralenstrategie.
Herr Reinig bekräftigt, der Anbau an das Gebäude Schenefelder Landstraße 190 sei ein städtebaulicher Missstand. Nur aufgrund seines hohen Alters sei das Gebäude interessant, was von der Bevölkerung in der ÖPD vermutlich auch goutiert werde. Die Stelle bedürfe einer städtebaulich prägnanten Ausformung. Variante 1 mit dem Erhalt des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 bremse aber die städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Frau Blume unterstreicht, dass der Planungsausschuss eine Verantwortung zur Gestaltung habe. Würden beide Varianten in der ÖPD vorgestellt, würden sich die Bürger:innen vermutlich für den Erhalt des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 aussprechen, obwohl das Gebäude wie ein Fremdkörper im Gebiet wirke.
Der Planungsausschuss lehnt Herrn Dr. Schülkes Antrag einstimmig ab.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE findet bei Stimmgleichheit keine Mehrheit. Dafür stimmen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE sowie zwei Stimmen der Fraktion GRÜNE. Dagegen stimmen die Fraktionen von CDU und FDP sowie drei Stimmen der Fraktion GRÜNE.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich in die Sitzung am 21.09.2022.
Anlagen
TOP 5.2 Alternativantrag AfD Schenefelder Landstraße 190 (253 KB)
TOP 5.2 Antrag DIE LINKE Schenefelder Landstraße 190 (2699 KB)
In der Sitzung vom 15.06.2022 vom Ausschussvorsitzenden angemeldet, vertagt aus der Sitzung vom 06.07.2022.
Frau Frauenlob berichtet, dass 35 Prozent der Bruttogeschossfläche bzw. der Wohneinheiten als geförderte Wohnungen entstehen sollten. Nach dem bisherigen Verfahren seien in der Regel circa 70 Prozent der geförderten Wohnungen im ersten und 30 Prozent im zweiten Förderweg umgesetzt worden. Von den Wohnungen im ersten Förderweg seien dann circa zehn Prozent mit Wohnungsamtsbindung (WA-Bindung) entstanden. Das Amt wolle an dieser Aufteilung festhalten, auch wenn es dafür keine Vorschriften mehr gebe.
Die Vorhabenträgerin wolle die geförderten Wohnungen zu je 50 Prozent im ersten und zweiten Förderweg umsetzen, was die Schaffung von fünf Wohnungen mit WA-Bindung bedeute. Das Amt setze sich für sieben Wohnungen mit WA-Bindung ein. Da es beim Anteil des geförderten Wohnraums nicht nur um die bloße Anzahl der Wohneinheiten, sondern auch um die Bruttogeschossfläche gehe, sei bereits sichergestellt, dass nicht nur kleine Wohnungen entstünden. Eine Aufteilung der Wohnungsgrößen könne das Amt noch abfordern.
Herr Conrad ergänzt, die geplanten Wohnungen für Senior:innen der Martha Stiftung würden als geförderte Wohnungen umgesetzt. Ob darüber hinaus noch klassische, geförderte Wohnungen entstünden, werde das Amt noch klären. Abgesehen davon habe die Hamburgische Investitions- und Förderbank ohnehin einen Schlüssel für die Umsetzung von geförderten Wohnungen.
Herr Bielfeldt bittet darum, die geförderten Wohnungen insbesondere für Familien vorzusehen. Für diese sei es schwierig, in der nahen Umgebung Wohnraum zu finden, weil dort vorwiegend kleine Wohnungen gebaut worden seien. Wenn möglich solle das im städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
Herr Reinig wirft ein, Platz für Familien mit Kindern werde in den Wohnungen der Baugemeinschaften, den frei finanzierten Mietwohnungen sowie in den Eigentumswohnungen vorhanden sein, wobei die letzten beiden vermutlich hochpreisig würden.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.07.2022.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.07.2022.
Herr Strate erläutert auf Nachfrage, die Feuerwehr Hamburg führe eine Liste über dringende Bedarfe für Feuerwehrwachen. Wenn ausreichend Mittel vorhanden seien, würden die Vorhaben dieser Liste umgesetzt. Es sei nicht einfach, neben der Feuerwehr andere Nutzungen, wie beispielsweise zuletzt Studierendenwohnungen in einer Feuerwehrwache in Harburg, im selben Gebäude unterzubringen.
Herr Conrad wirft ein, da es sich um ein städtisches Grundstück handle, sei gegebenenfalls ein Wettbewerbsverfahren denkbar, damit ein aus städtebaulicher Sicht gutes Gebäude entstehe.
Herr Hielscher gibt zu bedenken, dass es für die besagte Fläche kein Baurecht gebe.
Herr Landgraf weist darauf hin, dass die Fläche derzeit als Parkplatz ausgewiesen sei.
Herr Strate fasst zusammen, dass sich das Amt Gedanken über eine mögliche Bebauung machen solle, das Thema auf Wiedervorlage für den November 2022 gelegt werde und dann gegebenenfalls die Sprinkenhof GmbH und die Feuerwehr Hamburg zu einer Sitzung eingeladen würden.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Conrad erklärt auf Nachfrage, dass sich vermutlich der Verkehrsausschuss mit der Machbarkeitsstudie befasse, da das Fachamt Management des öffentlichen Raums und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende daran gearbeitet hätten.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Benkert bittet darum, den Ausschuss zu informieren, sobald es einen neuen Sachstand gebe.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Boettger merkt an, die in der Drucksache dargelegte, negative Haltung zu Wettbewerbsverfahren für durch die Wissenschaft genutzte Gebäude sei nicht nachvollziehbar. Auch dafür gebe es spezialisierte Architekturbüros.
Herr Hielscher merkt an, es gebe bereits eine Zusage für Fassadenwettbewerbe für geplante Gebäude im Forschungs- und Innovationspark Altona. Es sei unverständlich, weshalb dies nicht auch in der Science City Hamburg Bahrenfeld möglich sein solle.
Herr Strate erklärt, die Drucksache werde in der Sitzung am 21.09.2022 erneut aufgerufen, um mit den Referierenden des Deutsches Elektronen-Synchrotrons (DESY), der Behörde für Wirtschaft und Innovation und der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG darüber sprechen zu können.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Benkert bittet um einen Sachstand zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 (Leverkusenstraße – Neue Wohnbauflächen im Blockinnenbereich). Das Grundstück sei verkauft worden.
Herr Conrad erklärt, das Amt prüfe derzeit, welche Auswirkungen der Verkauf habe.
Herr Werner bittet um einen Sachstand zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 (Von-Hutten-Straße 45). Auch hier gebe es Gerüchte über einen Grundstücksverkauf.
Herr Strate stellt fest, beide Themen würden auf Widervorlage genommen.