Die Freiwillige Feuerwehr in Lurup braucht eine Perspektive Auskunftsersuchen von Dr. Kaja Steffens, Sven Hielscher und Tim Schmuckall (alle CDU-Fraktion)
Wie bereits in der Drucksache 20-4915 festgestellt wurde, ist auch die Freiwillige Feuerwehr (FF) in Lurup ein wichtiger Baustein der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie ein aktiver Teil der Bürgergesellschaft in diesem schnell wachsenden Stadtteil.
Das Feuerwehrhaus an der Luruper Hauptstraße entspricht in der Kapazität und Funktionsfähigkeit nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Durchfahrtshöhe für Normfahrzeuge ist nicht ausreichend und die Tore sind ebenfalls nicht normgerecht. Außerdem benötigt Lurup mit fast 40.000 Einwohnern zukünftig eine zweiständige Feuerwache.
Der Mietvertrag für die heutige Wache am Stückweg Ecke Luruper Hauptstraße endet 2030. Das Grundstück ist von der SAGA bereits für einen Anbau für Wohnungen an den Neubestand an der Luruper Hautstraße verplant. Nur wenige Grundstücke in der Umgebung wären heute überhaupt noch geeignet für einen Ersatzbau. Der Immobilienmarkt in Lurup entwickelt sich derweil hochdynamisch.
Wir fragen daher die Behörde für Innere und Sport (BIS):
Rückmeldungen der BIS:
zu 1: Ja, seitens der BIS gibt es Planungen, die Freiwillige Feuerwehr Lurup mit einem Gebäude mit zwei Stellplätzen an einem neuen Standort zu ertüchtigen.
zu 2: Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat der Feuerwehr ein Grundstück an der Elbgaustraße / Ecke Elly-See-Straße angeboten. Dieses liegt rund 900 m von dem Bestandsgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lurup entfernt. Der Standort wurde aus einsatztaktischer Sicht sowohl von der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg als auch von der Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr grundsätzlich als geeignet bewertet. Daher wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben, in der die ganzheitliche Prüfung der Grundstücksform erfolgen soll. Dazu gehört auch die Prüfung der Lauf-, Alarm-, Einfahrts- und Ausrückwege unter Arbeitssicherheitsaspekten und unfallversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.
zu 3 und 4: Die Antworten zu den Fragen 3 und 4 entfallen, da die Frage 1 mit „ja“ beantwortet wurde.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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