21-3229

Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 Planerischer Umgang mit dem Gebäude Schenefelder Landstraße 190 Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.07.2023
05.07.2023
Ö 4.1
05.10.2022
21.09.2022
21.09.2022
Ö 2.2
07.09.2022
06.07.2022
Sachverhalt

Im Sinne der Magistralenentwicklungsstrategie wurde am 16.02.2022 für den Bereich südöstlich der Kreuzung Osdorfer und Schenefelder Landstraße das Bebauungsplanverfahren Iserbrook 28 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Gemäß der übergeordneten Zielrichtung, die Hauptverkehrsadern verstärkt als städtebauliche Entwicklungskorridore zu begreifen, setzt der Bebauungsplan auf eine geordnete Innenentwicklung entlang des Kreuzungsbereiches. 

 

Die Entwicklung der planerischen Grundkonzeption erfordert dabei eine Entscheidung zum Umgang mit den Bestandsgebäuden. In Rede steht hierbei insbesondere der Erhalt des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190, welches heute eine Bäckerei, ein Restaurant und Wohnnutzungen beinhaltet. Unter der Prämisse, entlang der Magistralen möglichst eine höhere und dichtere Bebauung zu realisieren, ist abzuwägen, ob das Gebäude als vorhandener Orientierungs- und Identifikationsort mittels eines Erhaltungsbereiches gemäß § 172 Absatz 1 BauGB geschützt oder zugunsten einer geschlossenen Blockrandbebauung überplant werden soll.  

 

Im Jahre 1892 erbaut, zählt das historische Eckgebäude abgesehen von einem Bahnwärterhaus als erstes Gebäude Iserbrooks. Es beherbergte lange Zeit das als Ausflugsziel beliebte Waldhotel Iserbrook und bildete den Mittelpunkt der baulichen Entwicklung des Stadtteils. Im Laufe der Zeit unterlag das Gebäude verschiedenen Nutzungsänderungen. So wurde es ausgehend von der anfänglichen Nutzung als Ausflugslokal nach dem Zweiten Weltkrieg als Wohn- und Geschäftshaus durch eine Kohlengroß- und Einzelhandelsfirma und ab den 1990er Jahren als Möbelladen und Videothek genutzt. Seit über 10 Jahren befinden sich inzwischen nahversorgungs- und gastronomische Nutzungen in dem Altbau. Die verschiedenen Nutzungsänderungen als auch eine Straßenverbreiterung der Osdorfer Landstraße in den 1960er Jahren gingen mit erheblichen baulichen konstruktiven Veränderungen der Bausubstanz einher. Gemäß Bewertung durch das Denkmalschutzamt lässt der deutlich ablesbare bauliche Veränderungsgrad eine Klassifizierung als Baudenkmal daher nicht zu.

 

Unabhängig des Denkmalschutzstatus ist als planerische Ermessensentscheidung entsprechend darüber zu befinden, ob aufgrund etwa der bauhistorischen Bedeutung oder der ortsbildprägenden Gestalt ein Schutz des Bestandsgebäudes durch Festsetzung eines entsprechenden Erhaltungsbereiches gemäß § 172 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplan erfolgen soll.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird gebeten, eine Entscheidung hinsichtlich des planerischen Umgangs mit dem Gebäude Schenefelder Landstraße 190 zu treffen.

 

Anhänge

2 Planentwurfsvarianten