Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Ein Vertreter des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und eine Vertreterin der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) stellen anhand einer Präsentation (Anlage) den Stand der Kaimauersanierung Neumühlen Westkai vor. Auf Nachfragen berichten sie Folgendes:
Einen Zeitrahmen gebe es noch nicht. Derzeit werde mit Hochdruck die Idee der Schaffung einer Böschung mit allen Beteiligten besprochen. Dabei seien auch andere Entwicklungen wie die Planungen am Fischereihafen zu berücksichtigen. Eine Änderung der landseitigen Nutzung zwischen Böschung und Sanierung der Kaimauer gebe es nicht, Bedarfe einer landseitigen Nutzung müsse das Bezirksamt formulieren. Eine Durchwegung sei auch bei einer Böschung vermutlich weiter denkbar.
Hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen bestehe ein enger Austausch mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Außerdem seien auch Umweltfachplaner:innen Teil des Projektteams. Bei der Schaffung einer Böschung würde das eigentlich zu erhaltene Tiedevolumen der Elbe verringert. Außerdem müsse der Schlepperhafen verlegt oder der dessen Steg weiter ins Wasser gelegt werden. Letzteres schränke jedoch die Großschiffe ein und sei daher unwahrscheinlich. Das vorhandene Löschboot sei von den Planungen nicht betroffen.
Die mögliche Attraktivität einer Böschung zum Baden sei im weiteren Verfahren zu bedenken. Der Wellenschlag der Elbe sei für die Planung einer Böschung zu berücksichtigen, aber vermutlich unproblematisch. Die Idee einer Böschung sei noch sehr jung. Details zur Deckschicht und die Frage, ob Sitzgelegenheiten geschaffen werden könnten, seien noch zu untersuchen.
Frau Blume erklärt, die im Laufe des Verfahrens aufgetretenen Probleme seien nachvollziehbar, gleichzeitig sei es aber sehr bedauerlich, dass die Promenade weiter geschlossen bleibe und es noch keine Zeitperspektive für eine weitere Entwicklung gebe. Die nun schon über Jahre bestehende provisorische Sperrung der Promenade beginne sich zu etablieren. Es müsse zumindest ein Konzept für einen tolerierbaren Zustand entwickelt werden. Das Gebiet sei zunehmend vermüllt, Bauzäune kippten um und im Laufe der Zeit habe sich an der Stelle eine Lost-Place-Atmosphäre gebildet. Sie bitte darum, diesen Hinweis an die zuständigen Stellen weiterzutragen.
Herr Riekers gibt zu bedenken, dass eine Böschung durch ihre Attraktivität dazu führen könne, dass Menschen an dieser Stelle ins Wasser gingen. Bei der Planung einer Böschung seien die Fließgeschwindigkeit der Elbe und die Geschwindigkeit der Schiffe zu bedenken.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
TOP 2 Präsentation (674 KB)
Vertagt aus der Sitzung vom 21.09.2022. Als Tischvorlage liegt eine Eingabe (Anlage) vor.
Frau Boehlich bittet darum, die Drucksache um sechs Monate zu vertagen, da es noch Probleme mit dem Bebauungsplan-Entwurf gebe. Das Plangebiet sei sehr klein und ein Bebauungsplanverfahren binde Ressourcen des Bezirksamtes und solle daher nur durchgeführt werden, wenn der Bebauungsplan nach Feststellung von den Grundstückseigentümer:innen auch wirklich umgesetzt werde. Mit der vorgeschlagenen Bebauung seien die Grundstückseigentümer.innen an der Magistrale jedoch noch nicht einverstanden. Daher müssten zunächst noch Gespräche geführt werden. Abgesehen davon verhindere die Festsetzung eines Erhaltungsbereiches gemäß § 172 Absatz 1 BauGB für das Gebäude Schenefelder Landstraße 190 nicht, dass hier irgendwann ein Neubau entstehen könne, etwa wenn ein Erhalt des Bestandsgebäudes nicht wirtschaftlich sei.
Frau Frauenlob berichtet, einen Einleitungsbeschluss habe der Planungsausschuss bereits in der Sitzung vom 16.02.2022 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss, den die Bezirksamtsleitung unterschreibe, werde vorbereitet. In diesem seien die in der Drucksache aufgeführten Varianten nicht enthalten und nur eine Verdichtung an der Magistrale beschrieben. Bei dem später im Verfahren anstehenden Auslegungsbeschluss könne dies noch angepasst werden.
Sollten ungewollte Bauanträge im Bezirksamt eingereicht werden, würden diese zur Zurückstellung im Ausschuss vorgestellt. Ein Abriss des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 könne vermutlich nicht verhindert werden, wenn ein entsprechender Antrag eingehe, da das Denkmalschutzamt Hamburg das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stellen werde.
Frau Benkert merkt an, wenn bestehende Probleme innerhalb der sechs Monate gelöst werden könnten, sei sie mit einer Vertagung einverstanden. Ihrer Fraktion sei es wichtig, mit den zwei in der Drucksache beschriebenen Varianten in die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) zu gehen, was auch in der Eingabe gefordert werde.
Die Petentin betont, ihr und vielen Bewohner:innen des Stadtteils Iserbrook sei es wichtig, dass das historische Gebäude Schenefelder Landstraße 190 nicht einfach verschwinde und durch ein kastenartigen Neubau ersetzt werde. Außerdem wollten die Bürger:innen beteiligt werden und eine Entscheidung später nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen.
Herr Adrian erläutert, das Verfahren werde zunächst nur sechs Monate ausgesetzt und dann mit den üblichen Beteiligungsinstrumenten wie der ÖPD weiter fortgesetzt. Neubauten über die Erteilung von Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren ohne neuen Bebauungsplan werde es nicht geben.
Eine Bürgerin ergänzt, der Oberbaudirektor habe in der Veranstaltungsreihe „Altona, Deine Magistralen“ betont, dass alle historischen Gebäude, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stünden, vor einem Abriss zunächst genau angesehen würden. Der Stadtteil Iserbrook verfüge nicht über viele schöne Bauten. Das Gebäude Schenefelder Landstraße 190 habe eine lange Historie. Sie bitte darum, genau darüber nachzudenken, ob es erhalten werden könne. Gegebenenfalls seien Gespräche mit dem:der Grundstückseigentümer:in über eine Sanierung zu führen.
Herr Strate legt dar, Ursprung dieses Bebauungsplanverfahrens sei ein Bauantrag gewesen, der nicht den Zielen der Magistralenstrategie entsprochen habe. Dabei habe es sich nicht um das Grundstück Schenefelder Landstraße 190 gehandelt. Über die historische Bedeutung dieses Gebäudes habe der Ausschuss erst im Laufe des Verfahrens erfahren.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich um sechs Monate in den April des Jahres 2023.
Der TOP mit der Drucksache 21-3433 wird vor Eintritt in die Tagesordnung aufgenommen.
Frau Benkert unterstreicht, ein Bebauungsplan lege die Struktur fest. Bestehende Durchblicke und -wege sowie der Grünstreifen im nordwestlichen Teil des Plangebiets sollten erhalten und der Baumbestand festgesetzt werden.
Frau Frauenlob erläutert, die Festsetzung der Bäume auf Privatgrund werde vom Amt ohnehin immer geprüft. Bäume auf öffentlichem Grund würden bis auf wenige Ausnahmen jedoch nicht festgesetzt, da sich die Freie und Hansestadt Hamburg nicht selbst binde.
Da ein ungewollter Bauantrag für zwei Doppelhäuser eingegangen sei, müsse nun ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, um ungewollte Bauvorhaben zurückstellen zu können. Bei dem Plangebiet handle es sich um das letzte noch offene Teilstück der Magistrale Luruper Hauptstraße. Die Grünfläche auf dem Flurstück 279 sei im Bebauungsplan Lurup 6 bereits als Parkanlage festgesetzt. Bei der Prüfung der Festsetzung einer kleinen Parkanlage vor den Flurstücken 213, 214 und 215 an der Luruper Hauptstraße müsse die nötige Erschließung der Grundstücke berücksichtigt werden. Klimaschutzthemen würden im Verfahren berücksichtigt, welches sich derzeit aber noch in der sehr frühen Anfangsphase befinde. In Erdgeschossen gewerbliche Nutzungen unterzubringen, habe bislang mit der Ausweisung Urbanes Gebiet gut funktioniert. Im südlichen Teil des Plangebiets sei die Ausweisung Allgemeines Wohnen wahrscheinlich.
Herr Boettger merkt an, die Luruper:innen, mit denen er gesprochen habe, seien mit einem Bebauungsplan einverstanden, soweit das Verfahren mit den Entwicklungszielen des Luruper Forums begleitet werde.
Frau Boehlich betont, dass mit dem Einleitungsbeschluss noch keine Details festgelegt würden, da das ein Abwägungsfehler wäre. Sie dankt dem Amt, dass es schnell reagiert habe und so eine ungewollte Bebauung verhindert werde.
Herr Adrian legt dar, dass die Bezirksamtsleiterin zugesagt habe, mit den Fraktionen über die Leitlinien der Magistralenstrategie zu sprechen. Das sei bislang noch nicht passiert. Es sei unklar, wie die Magistralenentwicklung in Altona weitergehe. Das Luruper Forum habe gefordert, dass sich die Politik deren Ziele für die Magistralenentwicklung zu Eigen mache.
Frau Göller-Meier weist darauf hin, dass der Oberbaudirektor eine Studie zur Magistralenentwicklung beauftragt habe. Auf Grundlage deren Ergebnisse würden voraussichtlich weitere Planungen erfolgen. Zu Herrn Adrians Anliegen bezüglich Leitlinien der Magistralenstrategie führten der Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung und der Dezernatsleiter Wirtschaft, Bauen und Umwelt bereits Gespräche. Über diese könne vermutlich in der Sitzung am 19.10.2022 berichtet werden.
Herr Adrian meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Herr Strate weist auf den im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2021 erfreulich deutlich höheren Ansatz im Jahr 2022 hin (siehe Anlage 2 der Drucksache) und bittet das Amt um einen Sachstand, warum mehr Mittel zur Verfügung stünden und wofür diese Mittel eingesetzt würden.
Frau Frauenlob stellt auf Nachfrage fest, die Kosten eines Bebauungsplanverfahrens seien abhängig von den Schwierigkeiten des jeweiligen Verfahrens und der Größe des Plangebiets.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich in die Sitzung am 19.10.2022.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Göller-Meier berichtet, es seien Gespräche mit dem Amt geführt worden. Ein Bauantrag mit entsprechenden Unterlagen zur Prüfung liege nicht vor. Das Amt habe gefordert, die Gutachten und Planungsunterlagen vor Einreichen eines Bauantrages im Bezirksamt vorzulegen, damit das Bezirksamt und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese unabhängig prüfen könnten.
Die eingereichten Fragen von der Fraktion DIE LINKE (Anlage) müssten als Kleine Anfrage beantworten werden, da unter anderem auch die Fachbehörde Fragen beantworten müsse.
Auf Nachfrage von Frau Benkert zu den im Frühjahr gezeigten Entwürfen erläutert Frau Göller-Meier, dass das Quartier Bestandteil des Wohnungsbauprogramms sei. In diesem Zusammenhang habe der Planungsausschuss bereits in seinen Sitzungen vom 19.01. und 20.04.2022 darüber gesprochen. Ferner habe der Oberbaudirektor im Jahr 2019 ein Konzeptfindungsverfahren durchgeführt. In diesem seien verschiedene 50er-Jahre-Siedlungen, auch die am Luthergrund, von Architekt:innen untersucht sowie Ideen und Entwürfe erarbeitet worden, wie eine Entwicklung der Siedlungen weitergehen könne. Die drei in dem Kontext erarbeiten Vorschläge seien für die aktuelle Planung am Luthergrund aber nicht aufgegriffen worden.
Herr Strate bittet das Amt darum, den Ausschuss bei einem neuen Sachstand zu informieren.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Strate bittet die Fraktionen darum, TOP-Anmeldungen mit Sachstandsberichten anderer Behörden gemäß § 14 I der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse über die Fraktionssprecher:innen an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung weiterzuleiten.
Herr Strate verabschiedet Herrn Landgraf, der heute nach 27 Jahren, in denen er das Amt im Ausschuss vertreten habe, an seiner letzten Ausschusssitzung teilnehme und hebt dabei besonders wichtige Themen vor, die er insbesondere im Bereich des Naturschutzes in den zurückliegenden Jahren bewegt habe.