21-3433

Bebauungsplan Lurup 70 Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.10.2022
05.10.2022
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet nördlich der Luruper Hauptstraße zwischen Ackerstieg im Osten und einer schmalen Parkanlage im Westen sowie südlich der Luruper Hauptstraße zwischen Luckmoor im Osten und  der östlichen Grenze des Flurstücks 6530 (Luruper Hauptstraße 235a bis 247) (Bezirk Altona, Ortsteil 220) zu beschließen und im gleichen Zuge die für diesen Geltungsbereich bestehenden Bebauungspläne aufzuheben.

 

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Wohngebiet mit einer homogenen Einfamilienhausbebauung und großzügigen Vorgärten dar und weist eine sehr niedrige Baudichte auf. Mit einem Kiosk (Ackerstieg 1) und einem Barbershop (Luruper Hauptstraße 225) befinden sich punktuell kleine Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Entlang der Luruper Hauptstraße schließt zu beiden Seiten eine mindestens dreigeschossige, geschlossene Bebauung an. Unmittelbar an der westlichen Grenze des Plangebiets verläuft eine schmale Grünverbindung aus dem Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg. Nördlich und südlich des Plangebiets schließen großzügige, eingeschossige Einfamilienhausgebiete an. Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Lurup 70 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. Das Plangebiet wird als Potenzialfläche im aktuellen Wohnungsbauprogramm Altona 2021 geführt und soll einen Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ leisten.

 

Zur Umsetzung der Planungsziele ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet, wie im Bestand festzusetzen. Der Straßenraum entlang der Magistrale Luruper Hauptstraße soll durch eine geschlossene Bebauung mit einer erhöhten zulässigen Anzahl an Vollgeschossen gefasst werden. Für einen rücksichtsvollen Übergang zu dem angrenzenden eingeschossigen Einfamilienhausgebiet ist in der zweiten Reihe des Plangebiets weiterhin die offene Bauweise jedoch mit einem zusätzlichen Vollgeschoss vorgesehen. 

 

Das Amt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Lurup 70 zu beschließen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Karte mit Geltungsbereich