Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.
Der Planungsausschuss beschließt einstimmig die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Lurup 70.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.10.2022.
Frau Göller-Meier führt aus, die in der Anlage 2 (Seite 2) der Drucksache 21-3429 unter „Erläuterungskriterien“ genannten „gravierenden Abweichungen zum Vorjahr (> 20%)“ seien ein Erläuterungstext, der besage, dass ab einer Abweichung von mehr als 20% eine Begründung erfolgen müsse, was auf die vorliegende Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung nicht zutreffe. Vielmehr entspreche der Ansatz für das Jahr 2022 in der Höhe von 174.000 Euro den Ansätzen für die Planjahre 2023 und 2024.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2023/ 2024 wird für die Bereiche des Planungsausschusses zugestimmt.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Trede merkt zum Bebauungsplan Othmarschen 42 an, durch einen Vorbehalt des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zum Ausbau des Othmarscher Kirchenweges als Fahrradstraße gebe es Abstimmungsbedarf zu den Abstandsflächen und Straßenbreiten.
Herr Sülberg ergänzt, der Othmarscher Kirchenweg sei Teil der Veloroute 1, detaillierte Planungen zur Fahrbahngestaltung lägen aber noch nicht vor.
Frau Göller-Meier sichert hierzu einen Nachtrag zu Protokoll zu.
[Nachtrag zu Protokoll:
Der Bebauungsplan Othmarschen 42 (Anlage) ist am 29.03.2022 festgestellt worden und weist zum Othmarscher Kirchenweg Flächen für eine Parkanlage und Straßenverkehrsflächen aus. Das Bebauungsplanverfahren Othmarschen 42 war evoziert und wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen betrieben. Sollten in den Kaufverträgen des LIG „Vorbehalte zum Straßenausbau“ eingetragen sein, müsste ggf. der LIG berichten. Da es um den Ausbau des Othmarscher Kirchenweges als Fahrradstraße geht, wäre für diesbezügliche Nachfragen ggf. der Verkehrsausschuss zuständig.]
Herr Hielscher erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Altona-Altstadt 62 (Eschelsweg).
Frau Frauenlob entgegnet, die Planungsunterlagen der Vorhabenträgerin lägen noch nicht vollständig vor. Der öffentlich-rechtliche Vertrag befinde sich noch zur Prüfung im Rechtsamt.
Herr Strate bittet hierzu um einen Sachstand in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 02.11.2022.
Anlagen
Othmarschen42 (489 KB)