Science City, Technologie-Park und andere öffentliche Vorhaben: Qualität und Akzeptanz durch Wettbewerbsverfahren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.06.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.06.2022 anliegende Drucksache 21-3205B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 29.07.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die Abwägung Projekte mit einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder mit einem Planungswettbewerb zu starten wird für Wissenschaftsbauten projektbezogen getroffen. Hierbei spielt die Komplexität des geplanten Gebäudes bzw. dessen Nutzungsanforderungen (hochinstallierte Laborgebäude) und der darin liegenden notwendigen Fachkundigkeit und Erfahrung der Planer eine wichtige Rolle. Bei komplexen Laborgebäuden bieten die Ergebnisse von Planungswettbewerbe nicht die notwendige Qualität bzw. es fehlt die Fokussierung auf die spätere Funktionalität der Gebäude, damit diese im späteren Betrieb die hohen Anforderungen an Lehre und Forschung erfüllen können.
Auch in Vergabeverfahren, wie bei dem ersten Physikgebäude HAFUN in der Science City, wird die Bezirksversammlung (in Form von Vertretern des Sonderausschusses für die Science City Hamburg Bahrenfeld) eingebunden, da auch vier anonymisierte Entwürfe vorgelegt werden.
Eine Entscheidung alle Gebäude mit Planungswettbewerben zu starten, kann mit den hohen Ansprüchen an Forschung und Lehre und der damit verbundenen Komplexität in der Planung, nicht zugesichert werden. Eine Einbindung der Bezirksversammlung wird, unabhängig vom Verfahren jedoch unter Berücksichtigung des Vergaberechts, angeboten.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 01.08.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der tecHHub verspricht als Anlaufpunkt für Startups und junge innovative Unternehmen im Bereich Life Sciences ein erster Leuchtturm am Vorhornweg zu werden, mit zahlreichen Arbeitsplätzen, Gastronomie und Raum für Austausch. Der tecHHub ist mit einer begrünten Holzfassade in zweiter Baureihe zur Magistrale geplant und wird von der Elbgaustraße durch einen dazwischen liegend geplanten Platz abgerückt. Zugleich soll sich der tecHHub dem grünen, insbesondere auch durch die Bevölkerung zu belebenden Innovationsband öffnen.
Aufgrund der Baukostensteigerungen wurde Ende des Jahres 2021 eine Umplanung des tecHHub von ursprünglich zwei Gebäuden in nunmehr ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk erforderlich, die umfassend mit der Verwaltungsebene des Bezirks abgestimmt und dem Planungsausschuss des Bezirks vorgestellt wurde. Die Planung des tecHHub war vor dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.Juni 2022 abgeschlossen. Die Realisierung des Vorhabens befindet sich derzeit in der weiteren Abstimmung.
Für die weiteren Flächen im Innovationspark ist beabsichtigt, Wettbewerbsverfahren und Bürgerbeteiligung insbesondere bei Gebäuden und Ensemble grundsätzlich umzusetzen, die auf das öffentlich sichtbare Stadtbild Einfluss nehmen. Die Beschlusslage aus der Bezirkspolitik soll in die Gesamtplanung und für künftige Vorhaben im Innovationspark Eingang finden.
Zu 3:
Dem Wunsch, zukünftig dem Planungsausschuss kontinuierlich über die relevanten Vorhaben vor Ort zeitgerecht zu berichten, wird gerne nachgekommen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 08.08.2022 wie folgt Stellung genommen:
In der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll ein Universitätscampus mit unterschiedlichen, gestalterisch ansprechenden aber vor allem komplexen-funktionaltechnisch hochwertigen Wissenschaftsgebäuden für die Forschung und Lehre der Universität Hamburg entstehen.
Eignung der Wettbewerbsverfahren:
In den unterschiedlichen hochbaulichen Wettbewerbsverfahren für die Objektplanung mit den unterschiedlichen Bearbeitungstiefen von einfachen Lösungsskizzen über Entwurfskonzepte oder schon Entwürfen nach Projekt-Leistungsphasen der zu planenden Gebäude sind einerseits gestalterische und andererseits komplex-funktional-technische Aspekte zu priorisieren.
Im Hochbaulichen Wettbewerbsverfahren nach Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) werden vor allem gestalterische Aspekte extern begutachtet und vorwiegend auf die gestalterischen Aspekte bewertet. Bei hochkomplexen und technisch-hochwertigen Laborgebäuden bieten die Ergebnisse von dieser Art von Hochbaulichen Wettbewerbsverfahren nach RPW nicht die notwendige Fokussierung und Einflussnahme auf die spätere Funktionalität der Gebäude, damit diese im späteren Betrieb die hohen Forschungs- und Nutzeranforderungen an Forschung und Lehre erfüllen können.
Im Hochbaulichen Wettbewerbsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) -Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Entwurfsleistungen werden, neben den gestalterischen, auch funktional-technische Aspekte für ein nutzbares komplexes Gebäude berücksichtigt.
Die Entscheidung, ob solche Projekte mit Hochbaulichen Wettbewerben nach RPW oder nach VgV oder mit einem anderem Planungswettbewerbsverfahren starten, wird immer jeweils projektbezogen getroffen. Hierbei spielt die Komplexität des geplanten Gebäudes bzw. dessen technisch-funktionelle Nutzungsanforderungen (hochinstallierte Forschungs- und Laborgebäude) und der damit verbundenen notwendigen technischen Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung der Objektplanerinnen und Objektplaner der jeweiligen Fachgebiete, eine wichtige und entscheidende Rolle für den Projekterfolg.
Eine Entscheidung, alle Gebäude in der SCHB nur mit Hochbaulichen Wettbewerben nach RPW zu starten, kann mit den hohen Ansprüchen an Forschung und Lehre und der damit verbundenen Komplexität in der Planung und Gebäudenutzung, nicht zugesichert werden. Eine Einbindung der Bezirksversammlung wird, unabhängig vom Verfahren, angeboten.
Das Preisgericht (nach RPW) oder das Entscheidungsgremium (nach VgV) soll bei der Auswahl der Entwürfe nach dem Vergaberecht möglichst mit fachlichen Personen und nicht fachbezogenen Personen ausgeglichen und gering gehalten sowie nicht überbesetzt werden, sodass die Forderung, eine Beteiligung pro Fraktion, nicht zugesichert werden kann.
Beteiligte am Wettbewerbsverfahren:
Je nach Entscheidung zum Hochbaulichen Wettbewerbsverfahren werden aktiv weitere Möglichkeiten im engmaschigen Vergaberecht gesucht die Bezirksversammlung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Bevölkerung früher einzubinden und unter Berücksichtigung der Anonymität und der Geheimhaltung bis zur Vergabeentscheidung zu beteiligen.
Qualitätsstandard im Wettbewerbsverfahren:
Der Qualität-Standard und die Einbindung der o.g. Beteiligten am und in den unterschiedlichen Wettbewerbsverfahren für die Wissenschafts- und Hochschulgebäude in der SCHB unter der Regie der BWFGB (Projektteam W/SCHB) mit der Sprinkenhof GmbH wird somit sichergestellt.
Bericht im Planungsausschuss/Sonderausschuss:
Die BWFGB (W/SCHB) berichtet über die SCHB-Vorhaben im Planungsausschuss / Sonderausschuss nach Absprache und Einladung. Die Sprinkenhof GmbH berichtet über die SpriG-Projekte, sofern sie im Planungsausschuss /Sonderausschuss nach Absprache und Einladung vertreten und gelistet ist.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 11.08.2022 zu den Ziffern 1 und 2 wie folgt Stellung genommen:
Die BSW wird sich im Rahmen der weiteren Entwicklungen innerhalb des Innovationsparks weiterhin aktiv in die Planungen, die in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona liegen, einbringen. Im Rahmen verschiedener Formate (Teilnahmewettbewerb mit einem abschließenden Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung, Richtlinien für Planungswettbewerbe, Mehrfachbeauftragung etc.) werden und wurden die Entwicklungen innerhalb der Science City Hamburg Bahrenfeld je nach Situation, gemeinsam und in enger Abstimmung mit den weiteren beteiligten Akteuren, mit qualitativ hohem Standard und Anspruch bearbeitet.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 12.09.2022 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt setzt sich insbesondere bei Bauvorhaben, die auf das sichtbare Stadtbild Einfluss nehmen, regelhaft für die Durchführung von städtebaulichen, landschaftsplanerischen und hochbaulichen Qualifizierungsverfahren ein.
Dem Planungsausschuss wird regelmäßig berichtet.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 23.09.2022, ergänzend zu der bisherigen Mitteilung, wie folgt Stellung genommen:
In Ergänzung der Drucksache 21-3205B stellt die BWFGB klar, dass für weitere Flächen im Innovationspark (über tecHHub und des Desy Innovation for Future II – DIF II hinaus) beabsichtigt ist, Wettbewerbsverfahren und Bürgerbeteiligung insbesondere bei allen Gebäuden und Ensembles grundsätzlich umzusetzen, die auf das öffentlich sichtbare Stadtbild Einfluss nehmen. Die Beschlusslage aus der Bezirkspolitik soll in die Gesamtplanung und für künftige Vorhaben im Innovationspark Eingang finden. Hinsichtlich der Fassade der DIF II werden direkte Gespräche zwischen DESY, Bezirkspolitik und Bezirksamt geführt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.