Herr Hielscher begrüßt Frau Damm als neues Ausschussmitglied der Fraktion GRÜNE und weist sie auf ihre Pflichten nach dem BezVG, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.
Herr Hielscher führt zu den zum TOP „Siedlung Trenknerweg 1-95“ eingereichten Fragen (Anlage) das Folgende aus:
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung vorgezogen.
Frau Göller-Meier berichtet anhand einer Präsentation (Anlage) von der Informationsveranstaltung mit den Eigentümer:innen der Häuser der Siedlung Trenknerweg 1-95. Es handle sich um 85 Wohneinheiten in einem homogen gestalteten Ensemble. Weitere Details habe das Bezirksamt bereits in der Ausschusssitzung vom 15.06.2022 berichtet. Die Prüfung verschiedener Varianten einer Aufstockung der Gebäude mit Staffeln oder vollgeschossig habe ein ungefähres Potenzial zur Vergrößerung der Bruttogeschossfläche von 87 auf 116 Quadratmeter (Haustyp „klein“) und von 103 auf 138 Quadratmeter (Haustyp „groß“) ergeben. In der Siedlung gebe es zwei Initiativen, von denen die eine sich für eine siedlungserhaltende Aufstockung einsetze, die andere sich aus Gründen des Ensembleschutzes und aus Sorge um die Effizienz solartechnischer Anlagen gegen Aufstockungen ausspreche. Wie viele Eigentümer:innen an einer Aufstockung interessiert seien, sei dem Bezirksamt nicht bekannt. Eine städtebauliche Erhaltungsverordnung könnte mit einer Gestaltungssatzung einhergehen und das Verfahren in einem Zeitraum von einem bis eineinhalb Jahren abgeschlossen sein. Vorgegeben werden könnten zum Beispiel die Höhe, die Farbgestaltung und die Dachneigung. Wie mit der Siedlung nun umgegangen werde, sei eine politische Entscheidung.
Frau Boehlich dankt dem Bezirksamt für die Durchführung der Informationsveranstaltung und führt aus, eine mögliche Aufstockung der Gebäude müsse gestalterischen Vorgaben folgen, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Die Fraktion GRÜNE sei nicht gegen eine Verdichtung, so diese von den Eigentümer:innen gewünscht sei. Ein Bebauungsplanverfahren sei aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht geeignet. Sie hoffe, dass zeitnah erste Bauanträge eingereicht würden, um zu einer baurechtlichen Bewertung kommen zu können.
Herr Adrian erklärt, bei Wohnungsgrößen von je nach Haustyp 65 oder 84 Quadratmeter sei der Wunsch nach Aufstockungen nachvollziehbar. Die Maßnahmen müssten aber geordnet vorgenommen werden und zumindest auf der Ebene der einzelnen Häuserzeilen harmonisiert sein. Wünschenswert wäre eine Satzung, die siedlungsweit und dauerhaft gültige Vorgaben zur Gestaltung und Umsetzung enthalte.
Herr Hielscher führt aus, Befreiungen vom Planrecht wären ein pragmatischer und richtiger Weg, um Aufstockungen zu ermöglichen. Es sollten aber bestimmte Milieuschutzmaßnahmen und die Einheitlichkeit innerhalb der einzelnen Häuserzeilen vorgegeben werden.
Herr Werner merkt an, Befreiungen vom geltenden Planrecht zu erteilen genüge nicht, um eine Einheitlichkeit der Aufstockungen abzusichern. Entsprechende Vorgaben müssten möglichst langfristig sein.
Frau Benkert legt dar, die Fraktion DIE LINKE habe noch keine abschließende Position erarbeitet, sehe aber keinen Anlass für ein Bebauungsplanverfahren.
Frau Blume weist darauf hin, dass die Siedlungshäuser sich in einem besonders kinderfreundlichen Umfeld befänden, die Wohnflächen aber nicht mehr zeitgemäß seien. Eine qualitativ und ästhetisch hochwertig ausgeführte Aufstockung sei ein guter Weg. Eine Einheitlichkeit über die gesamte Siedlung herzustellen, werde jedoch schwierig.
Herr Dr. Schülke bekräftigt, die Aufstockung einzelner Häuser innerhalb einer Häuserzeile müsse verhindert werden. Er gehe davon aus, dass die an einer Aufstockung Interessierten die Statik der Häuser geprüft hätten. Es sei wichtig, dass die einheitliche Optik der Häuser erhalten bleibe.
Herr Batenhorst spricht sich dafür aus, von der Genehmigung der Aufstockungen abzusehen, falls diese innerhalb der Siedlung keine Mehrheit fänden.
Herr Reinig rät den Eigentümer:innen, aus Gründen der Kosteneffizienz die Arbeiten an mehreren Häuserzeilen gemeinsam zu beauftragen.
Herr Trede wirft ein, es wäre wünschenswert, wenn sich die Siedlung selbst auf Gestaltungsvorgaben verständigen könne.
Herr Hielscher fasst zusammen, in einer Sitzung nach der Sommerpause sollten Kriterien einer städtebaulichen Erhaltungssatzung oder eines unverbindlichen Leitfadens für den Bauausschuss formuliert werden. Die Initiative „Aufstocken Trenknerweg“ wird gebeten, in einer Umfrage die Anzahl der an einer Aufstockung interessierten Eigentümer:innen zu ermitteln und dem Ausschuss mitzuteilen.
Anlagen
Trenknerweg_Präsentation_Verein Trenknerweg_552023_PA_0 (2078 KB)
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Ensembleschutz Trenknerweg Ergänzung Eingabe_geschwärzt (19836 KB)
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher berichtet, in der gemeinsamen Sprecher:innensitzung des Planungs- und Bauausschusses zum Thema „Bauliches Konzept Wichmannstraße 29 (ehem. Sportplatz)“ habe ein Austausch über die verschiedenen Optionen der Umsetzung in Modulbauweise mit der:dem Architekt:in stattgefunden. Fördern & Wohnen AöR (F&W) errichte geförderte Wohnungen, die zunächst als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden sollten. Da weder der Bau- noch der Planungsausschuss in die Entscheidung eingebunden werde und die vorbereitenden Arbeiten schon begonnen hätten, sei F&W nahegelegt worden, spätestens unmittelbar nach den Sommerferien eine Informationsveranstaltung für die Anwohner:innen durchzuführen. Einen entsprechenden Beschluss solle der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 13.07.2023 fassen.
Die Drucksache 21-4195 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Trede erklärt, die Fraktion GRÜNE spreche sich trotz einiger kritischer Nachfragen während der Öffentlichen Plandiskussion zu den Gewerbetreibenden dafür aus, das Verfahren auf der bestehenden Planungsgrundlage zur Geschossigkeit und zur Nutzungsaufteilung fortzuführen, auch wenn Einzelfragen zum Beispiel zur Unterbringung der bestehenden Kindertagesstätte noch offen seien.
Frau Benkert beantragt sowohl zur Geschossigkeit als auch zur zu geringen Größe der Innenhoffläche und zur quartiersgerechten Fassadengestaltung eine grundlegende Prüfung.
Herr Adrian weist darauf hin, dass die bestehenden Mietverhältnisse bis unmittelbar vor Beginn der Arbeiten bestehen bleiben sollten.
Herr Hielscher legt dar, alle Fraktionen wünschten sich, dass vor Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes für die Umquartierung aller bestehenden Gewerbe eine Lösung gefunden sei.
Der Planungsausschuss spricht sich in alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion von GRÜNE, SPD, CDU und FDP für die Fortsetzung der Planung auf der bestehenden Grundlage aus. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE findet mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit.
Fortsetzung der Beratung vom 22.10.2022.
Herr Hielscher führt ein, zum Umgang mit dem Gebäude Schenefelder Landstraße 190 habe es im Ausschuss bisher keine Einigung gegeben. Da er davon ausgehe, dass sich daran nichts geändert habe, schlage er mit Blick auf die zu erwartende Dauer eines Bebauungsplanverfahrens vor, die Debatte erst nach den nächsten Wahlen zur Bezirksversammlung fortzusetzen.
Frau Boehlich erklärt, angesichts der Ressourcen, die auch die Erstellung eines kleinen Bebauungsplan-Entwurfs wie im vorliegenden Fall binde, sowie in dem Wissen, dass die Eigentümer:innen an der Umsetzung nicht interessiert seien, sehe sie derzeit keine Notwendigkeit, das Anliegen weiter zu verfolgen.
Frau Frauenlob weist auf ein laufendes Gutachterverfahren in dem Gebiet hin, dessen Ergebnisse zunächst abgewartet werden könnten.
Herr Adrian und Frau Benkert legen dar, weiterhin für den Erhalt des Gebäudes zu sein. Im Gutachterverfahren sollten beide Optionen geprüft werden.
Auf einen Vorschlag von Herrn Dr. Schülke, unabhängig von einem möglichen Bebauungsplanverfahren den Erhalt des Gebäudes zu beschließen, weist Herr Hielscher darauf hin, dass es dafür keine Mehrheit im Ausschuss gebe.
Der Planungsausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, nach Abschluss des gutachterlichen Verfahrens erneut über den Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 und den Umgang mit dem Gebäude Schenefelder Landstraße 190 zu beraten. Die Geschäftsstelle wird gebeten, dem Blankeneser Bürger-Verein e.V. einen Protokollauszug zuzusenden.
Anlagen
Eingabe Blankeneser Bürger-Verein_geschwärzt (9520 KB)
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratung vom 21.06.2023.
Es liegt eine Neufassung der Drucksache vor (siehe TOP 6.2.1, Drucksache 21-4133.1).
Der TOP mit der Drucksache 21-4133.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Frauenlob und Herr Tschubel erläutern, das Ergebnis einer Verschattungsstudie habe ergeben, dass im Bereich des benachbarten Gartenbaubetriebs keine zusätzliche Staffel vollzogen werden könne, wohl aber für das auf dem an das vorhandene Denkmal angrenzenden Baufeld zu errichtende Gebäude. Darüber hinaus hätten sich die Baugrenzen aufgrund einer Angleichung an eine bereits erteilte Baugenehmigung gegenüber der bisherigen Planung zum Teil leicht verschoben. Eine über die vorliegende Planzeichnung hinausgehende weitere Differenzierung der vorgesehenen Staffeln werde nicht als notwendig angesehen, weil es sich nicht um eine Baukörperfestsetzung handele.
Herr Hielscher erklärt, die CDU-Fraktion werde den Auslegungsbeschluss aufgrund der ungeklärten Enteignungssituation nicht mittragen.
Der Planungsausschuss stimmt der Öffentlichen Auslegung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP zu.
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Frau Frauenlob berichtet, das Verfahren liege im Zeitplan. Das Erschließungskonzept sei überarbeitet worden, nachdem die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), die Polizei und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dem Verkehrskonzept aufgrund der hohen Anzahl der vorgesehenen gewerblichen Tiefgaragenplätze zunächst nicht zugestimmt hätten. Es werde nun eine Schranke in der Tiefgarage geplant und zu bestimmten Tageszeiten ein Begegnungsverkehr zur Von-Sauer-Straße unterbunden. Die Anzahl der gewerblichen und privaten Stellplätze bleibe unverändert. Weil Abstandsflächen zu einem Nachbargrundstück nicht eingehalten worden seien, habe eine weitere Überarbeitung erfolgen müssen, in deren Ergebnis das Gebäude, in dem die Seniorenanlage vorgesehen sei, um ein Geschoss reduziert worden sei. Für das weitere Verfahren hoffe sie auf einen zügigen Verlauf, allerdings fehlten dem Amt noch bestimmte Planunterlagen der Vorhabenträgerin und die Dauer des Verfahrens sei angesichts der bevorstehenden Trägerbeteiligung schwer einzuschätzen. Da sich daraus noch Änderungen ergeben könnten, begännen die Verhandlungen über den zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag erst danach. Der ausgehandelte Vertrag werde dann wie üblich in einer Sprecher:innensitzung vorgestellt. Ein Leerstand der geplanten Einzelhandelsflächen sei aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht zu befürchten.
Herr Reinig führt aus, um die Energiewende und den Weg zur Klimaneutralität zu beschleunigen, sollten in Ergänzung des Altonaer Klimaschutzkonzepts politische Leitlinien zu energetischen Anforderungen an Gebäude formuliert werden, um das Verwaltungshandeln zu unterstützen. Das betreffe unter anderem auch die Installation von Lüftungssystemen, um eine kontrollierte Be- und Entlüftung inklusive Wärmerückgewinnung zu gewährleisten, denn falsches Lüftungsverhalten erhöhe den Energieverbrauch und sei ein erheblicher Kostenfaktor.
Herr Adrian gibt zu bedenken, dass in seiner Partei, in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und auf Senatsebene einige Punkte des Antrags kritisch gesehen würden, da zu hohe Energiestandards aus Kostengründen die Umsetzung von Bauvorhaben beeinträchtigen könnten.
Herr Trede erklärt, es stehe eine breite Debatte unter anderem über das Hamburgische Klimaschutzgesetz bevor. Das Bezirksamt solle zunächst gebeten werden, eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag zu erarbeiten. Auch die anderen Fraktionen könnten gern Punkte einbringen.
Herr Reinig bekräftigt, der Ausschuss müsse eine Position zu den im vorliegenden Antrag aufgeführten Punkten finden. In der Vergangenheit habe der Bezirk gute Erfahrungen damit gemacht, selbst Altonaer Standards zu definieren. Er warne davor, auf Bundes- oder Landesebene zu führende Debatten abzuwarten.
Frau Göller-Meier erklärt, das Amt befürworte die Idee, Sachverständige für energetisches Bauen in Wettbewerbsverfahren einzubeziehen, da eine solche Expertise im Bezirksamt nicht gewährleistet werden könne. Ob die energetischen Vorgaben des Antrags umsetzbar seien, hänge vermutlich von der Größe des jeweiligen Vorhabens ab.
Der Planungsausschuss bittet das Bezirksamt einvernehmlich, bis zu Sitzung am 06.09.2023 eine Fachstellungnahme zu dem vorliegenden Antrag zu erarbeiten.
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