Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Prüfergebnis zusätzliche Staffel und Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 05.07.2023 Planungsausschuss Ö 6.2.1
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 das Amt um Prüfung gebeten, ob auf den nördlichen, schienenparallelen mit „(A)“ beschrifteten, dreigeschossigen Baublöcken ein nach Süden oder nach Norden ausgerichtetes Staffelgeschoss möglich ist.
Hierfür wurde eine erneute Verschattungsstudie beauftragt, die mittlerweile im Entwurf vorliegt. Es zeigt sich, dass an der nördlich angrenzenden Bebauung in den Wintermonaten zwar eine um mehr als ein Drittel höhere Verschattung, aber weiterhin eine ausreichende Besonnung gemäß DIN EN 17037 zu erwarten ist.
Im Bereich des Denkmals Sülldorfer Landstraße 156 wurde ein Konflikt an der östlichen Gebäudefassade ermittelt. Zum derzeitigen Zeitpunkt sieht das Fachamt keine Veranlassung, hierauf mit einer Änderung der Planzeichnung zu reagieren. Sollte sich im Rahmen der Rechtsprüfung vor Auslegung anderweitiges ergeben, wird der Planungsausschuss erneut beteiligt.
Auf Grundlage der vorliegenden Zwischenergebnisse sieht die Planzeichnung nunmehr in weiten Teilen der bisher mit „(A)“ (Ausschluss eines Staffelgeschosses) gekennzeichneten Baufenster eine Staffel vor. Diese ist um zwei Meter vom darunter liegenden Vollgeschoss zurückzusetzen.
Anlässlich der Belange des Gartenbaubetriebs, unterstützt durch die Landwirtschaftskammer, sowie der vorliegenden Verschattungsstudie zu den Bewirtschaftungsflächen, werden im Umfeld des Betriebes weiterhin Staffeln ausgeschlossen.
Entgegen der Drucksache 21-4133 werden im westlichen Umfeld des Denkmals keine Anpassungen der Planzeichnung vorgenommen, da eine denkmalrechtlich genehmigungsfähige Ausnutzung des Planrechts Gegenstand nachgelagerter Verfahren ist und die vorliegenden Festsetzungen ausreichend Spielraum lassen, um das ausgewiesene Planrecht mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren und sich außerdem aus dem Entwurf der Verschattungsstudie kein zwingender Handlungsbedarf ergibt.
Der Drucksache sind die aktuelle Planzeichnung und Verordnung beigefügt. Die Begründung wird entsprechend nach Abnahme der Verschattungsstudie angepasst.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/Iserbrook 27 unter besonderer Berücksichtigung der beschriebenen aktualisierten Planzeichnung zuzustimmen (s. Drs. 21-3182).
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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