21-4133

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Prüfergebnis zusätzliche Staffel und Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.07.2023
05.07.2023
Ö 4.2
21.06.2023
Sachverhalt

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 das Amt um Prüfung gebeten, ob auf den nördlichen, schienenparallelen mit „(A)“ beschrifteten, dreigeschossigen Baublöcken eine nach Süden oder nach Norden ausgerichtetes Staffelgeschoss möglich ist.

Hierfür wurde eine erneute Verschattungsstudie beauftragt, die mittlerweile im Entwurf vorliegt. Es zeigt sich, dass in einzelnen Bereichen der nördlich angrenzenden Bebauung in den Wintermonaten zwar eine um mehr als 30% höhere Verschattung zu erwarten ist, aber weiterhin eine ausreichende Besonnung gem. DIN EN 17037 zu erwarten ist.

Es zeigt sich im Ergebnis, dass eine zusätzliche Staffel in den o. g. mit (A) gekennzeichneten Bereichen möglich ist. Eine Staffel sollte weiterhin im (nord-)westlichen und östlichen Umfeld des Gartenbaubetriebes aus Gründen der Besonnung der Bewirtschaftungsflächen entfallen. Aus Gründen der Besonnung und des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes empfiehlt sich zusätzlich der Entfall der (bisher zulässigen) Staffelgeschosse des westlich vom Denkmal Sülldorfer Landstraße 156 gelegenen und sich parallel der Grundstücksgrenze erstreckenden Gebäuderiegels.

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/ Iserbrook 27 zuzustimmen (s. Drs. 21-3182), wobei der Planentwurf zur Auslegung im Hinblick auf eine zusätzliche Staffel mit den aufgeführten Ausnahmen und Änderungen angepasst wird.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne