21-4173

Energetische Anforderungen im Rahmen von hochbaulichem Realisierungswettbewerb, Mehrfachbeauftragungen und Gutachterverfahren Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.09.2023 Planungsausschuss Ö 2

Sachverhalt

Um die Hamburger und Altonaer Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die energetischen Anforderungen an Gebäude und Quartiere nachjustiert werden. Die heute übliche Angabe „KFW 40“ ist 2045 ein Substandard und wird dem Anspruch z.B. in der Science City,mehr als ein Leuchtturmprojekt der Wissenschafts- und Wirtschaftsentwicklung“ zu sein, nicht gerecht.

 

Der Einsatz von klimaneutraler Fernwärme ist zu begrüßen, auch die Einspeisung von Wärmeüberschüssen von Industrie und Forschungsanlagen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass bauliche Energiestandards reduziert werden. Ein hoher Verbrauch auch klimaneutraler Wärme durch Transmissionswärmeverluste geht auf Kosten der NutzerInnen und MieterInnen.

 

Der Einsatz von Fernwärme oder Abwärme ist in Bezug auf den realistischen Primärenergiefaktor anzusetzen und nach dem CO2-Anfall zu bilanzieren. Die Zertifizierung nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)/Hafencity-Umweltzeichen relativiert die Transmissionsverluste (sie gehen nur mit einem Anteil von 3% in die Bewertung ein) und ist nicht zur Beurteilung bei Wettbewerben heranzuziehen.

 

In den Auslobungstexten von hochbaulichen Realisierungswettbewerben, Mehrfachbeauftragungen und Gutachterverfahren ist daher für die energetischen Anforderungen festzulegen:

 

  1. Energetischer Standard

 

  • Mindestens Effizienzhaus 40 NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG).
  • Einsatz regenerativer Energie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung in allen beheizten Räumen.
  • Öffentliche Gebäude haben nach den Klimaschutzzielen Hamburgs eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.

 

  1. Jury und Sachverständige

 

  • In der Jury/Auswahlkommission sind alle Parteien als Preisrichter oder Vertreter beteiligt.
  • Vertreter der Öffentlichkeit sind vor oder in den Jurysitzungen ohne Stimmrecht vertreten. Die Auffassungen der Öffentlichkeit sind zu dokumentieren.
  • Ergänzung um eine Sachverständige Person für Energetisches Bauen, die im Vorprüfbericht und in der Jurysitzung die Wettbewerbsentwürfe bewertet.

 

  1. Leistungen des Verfahrens

 

  • Erläuterungsbericht: Das energetische Konzept und die energetischen Standards sind darzulegen.
  • Ein Fassadenschnitt im Maßstab 1:50 mit Darstellung der Dämmstärken und Dämmebenen (für Hochbauwettbewerbe).

 

  1. Beurteilungskriterien

 

Eigenständiger Punkt: Ökologie und Nachhaltigkeit mit den Unterpunkten:

  • Energetischer Standard
  • Qualität der Gebäudehülle
  • ftungssystem und Wärmerückgewinnung
  • CO2-neutrale Energieerzeugung
  • CO2-arme und nachhaltige Baustoffe
  • Maßnahmen der Klimafolgeanpassungen
  • Mobilitätskonzept

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.07.2023
Ö 6
Anhänge

ohne

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