Energetische Anforderungen im Rahmen von hochbaulichem Realisierungswettbewerb, Mehrfachbeauftragungen und Gutachterverfahren Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 06.09.2023 Planungsausschuss Ö 2
Um die Hamburger und Altonaer Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die energetischen Anforderungen an Gebäude und Quartiere nachjustiert werden. Die heute übliche Angabe „KFW 40“ ist 2045 ein Substandard und wird dem Anspruch z.B. in der Science City, „mehr als ein Leuchtturmprojekt der Wissenschafts- und Wirtschaftsentwicklung“ zu sein, nicht gerecht.
Der Einsatz von klimaneutraler Fernwärme ist zu begrüßen, auch die Einspeisung von Wärmeüberschüssen von Industrie und Forschungsanlagen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass bauliche Energiestandards reduziert werden. Ein hoher Verbrauch auch klimaneutraler Wärme durch Transmissionswärmeverluste geht auf Kosten der NutzerInnen und MieterInnen.
Der Einsatz von Fernwärme oder Abwärme ist in Bezug auf den realistischen Primärenergiefaktor anzusetzen und nach dem CO2-Anfall zu bilanzieren. Die Zertifizierung nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)/Hafencity-Umweltzeichen relativiert die Transmissionsverluste (sie gehen nur mit einem Anteil von 3% in die Bewertung ein) und ist nicht zur Beurteilung bei Wettbewerben heranzuziehen.
In den Auslobungstexten von hochbaulichen Realisierungswettbewerben, Mehrfachbeauftragungen und Gutachterverfahren ist daher für die energetischen Anforderungen festzulegen:
Eigenständiger Punkt: Ökologie und Nachhaltigkeit mit den Unterpunkten:
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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