Stellungnahme Sportflächenbedarfsplanung Science City Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022
Letzte Beratung: 21.09.2022 Sonderausschuss Science City Bahrenfeld Ö 4.3
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3113B beschlossen.
Die Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 21.07.2022 wie folgt Stellung genommen:
Anknüpfend an die Sportinfrastrukturanalyse für den Bezirk Harburg aus dem Jahr 2020 hat sich in den letzten zwei Jahren eine behörden- und bezirksübergreifende Arbeitsgruppe (unter Beteiligung des Hamburger Sportbundes) mit der Erarbeitung von Verfahren und Kriterien für die quartiersbezogene Ermittlung des Sportstättenbedarfs beschäftigt. Die von der Arbeitsgruppe definierte Methodik und die erarbeiteten Orientierungswerte beziehen sich auf den „Leitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung“ des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) und somit auf ein wissenschaftlich erarbeitetes, objektiv nachvollziehbares und deutschlandweit anerkanntes Verfahren.
Für die „Sportflächenbedarfsanalyse und Sportflächenkonzept für Hamburg-Bahrenfeld“ des HSB wurde die o.g. Methodik zugrunde gelegt, sie ist aus Sicht der für den Sport zuständigen Behörde fachlich fundiert und wurde darüber hinaus mit einem Beteiligungsprozess der ortsansässigen Vereine verknüpft. Sowohl für die gegenwärtigen als auch die künftigen Sportbedarfe wurden entsprechende Infrastrukturen vorgesehen. Bei den im Rahmen dieses Prozesses stattgefundenen Veranstaltungen waren neben Vereinsvertretern auch Vertreter der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Bezirksamts Altona anwesend. Auch sind vom HSB Bevölkerungsprognosen berücksichtigt worden, um die zukünftigen Bedarfe an Sportflächen aufzeigen und bei den Planungen berücksichtigen zu können. Dabei geht allerdings auch darum, die Sportinfrastruktur als Teil der Stadtentwicklung zu sehen und die daraus resultierenden Chancen für eine Weiterentwicklung zu nutzen und sich damit nicht ausschließlich am vorhandenen Bestand auszurichten.
Aus Sicht der für den Sport zuständigen Behörde hat sich die Beteiligung des HSB als Interessenvertreter aller Vereine und Sportarten in den Sport- und Stadtentwicklungsprozessen in den vergangenen Jahren bewährt. Dabei wird die Fachkenntnis des HSB einbezogen, der sowohl die jeweiligen fachlichen Kenntnisse aus den verschiedenen Sportbereichen wie die aktuellen Erkenntnisse zur Entwicklung von Sportinfrastruktur einbringt. Die Interessen der verschiedenen Sportarten werden damit sowohl von der Behörde für Inneres und Sport als auch vom HSB vertreten. Damit wird dem Erfordernis Rechnung getragen, die Interessen verschiedenster Sportarten einzubeziehen. Die herausgehobene Beteiligung nur einzelner Fachverbände, wie hier im Beschluss mit dem Hamburger Fußball-Verband e.V. gefordert, führt naturgemäß zu dem Problem, dass der Fachverband ausschließlich die Interessen der Sportart Fußball vertritt, nicht jedoch die Belange anderer Sportarten, weil es für eine Gesamtbedarfsplanung erforderlich ist.
Die Behörde für Inneres und Sport ist regelhaft im Zusammenhang mit großen Stadtentwicklungsprojekten (Oberbillwerder, Diebsteich / Mitte Altona, Grasbrook etc.) mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in einem engen und kontinuierlichen Dialog zu den Sportinfrastrukturbedarfen. Dies gilt auch für alle, den Sport betreffenden Themen bzgl. der Science City Hamburg Bahrenfeld und perspektivisch dem Projekt „Wohnen am Volkspark“. Darüber hinaus wird das Landessportamt in der Behörde für Inneres und Sport regelmäßig als Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen von SDrsE, Bebauungsplanverfahren und Abstimmungen zum Flächennutzungsplan oder Landschaftsprogramm eingebunden. Ebenso ist das Landessportamt im Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE vertreten, um dort die Belange des Sports zu vertreten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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