Drittligastadion im Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 (Neubebauung des ThyssenKrupp-Areals) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3128B beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 04.07.2022 wie folgt Stellung genommen:
Der Rahmenplan Diebsteich, der im Dezember 2021 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wurde, sieht für die Neuentwicklung des ThyssenKrupp-Areals u. a. ein Regionalliga-Stadion für bis zu 5.000 Besucherinnen und Besucher vor. Für die Neuentwicklung des Areals ist die Schaffung von neuem Planrecht erforderlich. Dazu wurde im September 2021 das Bebauungsplan-Verfahren Altona-Nord 29 eingeleitet. Das Plangebiet liegt im Vorbehaltsgebiet Mitte Altona, so dass die BSW zuständig für die Bauleitplanung und späteren Baugenehmigungen ist.
Zurzeit läuft ein europaweit ausgeschriebener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. Das vorgeschaltete Teilnehmerauswahlverfahren wurde im Dezember 2021 gestartet. Die Arbeitsphase hat mit dem Versand der Auslobung am 10. Juni 2021 begonnen. Die Jury tagt Mitte Dezember 2022. Als Realisierungszeitpunkt ist für das Stadion das Jahr 2026 angestrebt.
Im Februar 2022 fand die öffentliche Plandiskussion (ÖPD, entspricht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Baugesetzbuch) für das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 statt.
Im Nachgang zur ÖPD hat die Bezirksversammlung Altona in ihrem Beschluss 21-2963B „Stadionbau Diebsteich – Chancen nutzen“ vom 31. März 2022 die BSW, die BIS und die FB aufgefordert, die Forderung nach einem Drittliga-tauglichen Stadion (statt eines Regionalliga-Stadions) im weiteren Planverfahren konkret zu prüfen, ohne die ebenfalls auf dem Areal vorgesehene Musikhalle und die geplante neue Straße infrage zu stellen.
Zwischenzeitlich wurde unter den beteiligten Akteuren aus Verwaltung und Bezirkspolitik folgendes Verfahren zur Umsetzung des Prüfauftrags der Bezirksversammlung abgestimmt:
Um den Gesamtzeitplan für die Umsetzung des Projektes nicht zu gefährden, werden parallel zum Wettbewerbsverfahren baulich-technische, finanzielle und nutzerkonzeptionelle Machbarkeitsuntersuchungen zu dieser Frage durchgeführt.
Ende dieses Jahres wird mit Ergebnissen gerechnet, die politisch bewertet werden. Der dann vorliegende Projektstand wird in den Bebauungsplanentwurf Altona-Nord 29 eingearbeitet.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.