Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.02.2023

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Bericht aus der Sprecher:innensitzung

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strate berichtet, gemeinsam mit der Sprinkenhof GmbH und der Bezirksamtsleitung sei in der vorangegangenen Sprecher:innensitzung über die geplante Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße 26/28 beraten worden. Frühestens in der Sitzung am 01.03.2023 solle ein Kompromissentwurf vorgestellt werden.

Ö 3 - 21-3417

Drohendes Ende der Belegungs- und Mietpreisbindung für Lurups Wohnungen abwenden. Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion (Fortsetzung der Beratung vom 18.01.2023)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 29.09.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratung vom 18.01.2023.

 

Herr Adrian weist auf ein Presseinterview mit Frau Senatorin Pein (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) hin, die auf ein Förderprogramm zum Ankauf von Bindungsrechten verwiesen habe.

 

Herr Hielscher stellt fest, Antragsinhalt sei, dieses Förderprogramm großumig im Stadtteil Lurup anzuwenden. Wenn die Rahmenbedingungen des Förderprogramms nun verbessert würden, sei es r die BSW leichter den Antrag umzusetzen.

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die BSW wird nach § 27 BezVG aufgefordert, von den in Lurup ansässigen großen Wohnungsträgern, deren Wohnungen 2026 aus den Belegungs- und Mietpreisbindungen fallen, Bindungsrechte anzukaufen.
  2. Dafür ist es notwendig, attraktivere Ankaufsprogramme für Bindungszwecke zu gestalten und auf den Weg zu bringen. Die Finanzbehörde wird daher nach § 27 BezVG gebeten, mit der Investitionsförderbank Kontakt aufzunehmen und attraktivere Ankaufsprogramme für Bindungsrechte aufzulegen.

Ö 4

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 4.1 - 21-3182

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung vom 07.09.2022)

Fortsetzung der Beratung vom 07.09.2022.

 

Frau Frauenlob berichtet, die im Bebauungsplan-Entwurf eingetragene Fläche mit der Ausweisung „Oberirdische Bahnanlage“ sei nachrichtlich aus der Planfeststellung übernommen worden. Die Deutsche Bahn AG (DB) werde das geplante zweite Bahngleis nach Norden ausbauen.

Da es sich um keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern einen sogenannten Angebotsplan handle, seien keine geförderten Wohnungen vorgesehen. Geförderte Wohnungen könnten zwar festgesetzt werden, das betreffe dann aber nur einzelne Grundstückseigentümer:innen. Ohne städtebaulichen Vertrag seien geförderte Wohnungen nur schwer umsetzbar. Sollten geförderte Wohnungen festgesetzt werden, müsse dies vor der Öffentlichen Auslegung eingearbeitet werden. Andernfalls müsse sonst eine weitere Auslegung für diesen Einzelaspekt durchgeführt werden.

 

Herr Trede legt dar, dass derzeit an einer Novelle des BauGB gearbeitet werde, die ein Quotieren von gefördertem Wohnungsbau in Bebauungsplänen möglich machen solle.

 

Frau Boehlichhrt aus, dass schon bei anderen Angebotsplänen städtebauliche Verträge geschlossen worden seien. Ein solcher solle auch hier mit den zwei großen Grundstückseigentümer:innen in diesem Plangebiet, die der Politik ihre Bereitschaft dazu bereits signalisiert hätten, abgeschlossen werden.

 

Herr Conrad erutert, zunächst habe die DBr den Bau eines zweiten Gleises mehr Fläche mit der AusweisungOberirdische Bahnanlage auf südlicher Seite gefordert. Das Bezirksamt habe darauf hingewiesen, dass dafür ein Planfeststellungsverfahren nötig sei. Nach langer Verhandlung habe die DB nun dem bestehenden Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt. Wo genau die zweite Trasse verlaufen werde, müsse in einem Planfeststellungsverfahren geklärt werden.

 

Bezüglich der Sülldorfer Landstraße sei mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bereits ein Kompromiss gefunden worden. Demnach sollten an der Sülldorfer Landstraße 2,50 m zusätzliche Straßenverkehrsfläche nach Norden in die privaten Vorgärten hinein ausgewiesen werden. Erst wenn die BVM in Zukunft die Straße umgestalten wolle, werde sie auf Grundlage des Bebauungsplans auf die Grundstückseigentümer:innen zukommen. Wenn dann ein Ankauf dieser Flächen scheitere, folge gegebenenfalls deren Enteignung.

 

Wenn die Gebäudekörper um ein Staffelgeschoss ergänzt werden sollten, müssten weitere Gutachten, insbesondere zur Verschattung, beauftragt werden. Die Öffentliche Auslegung sei dann vermutlich im Herbst 2023 möglich. Das Amt arbeite weiter zügig an dem Bebauungsplan-Entwurf und werde den Ausschuss weiter auf dem Laufenden halten.

 

Herr Hielscher merkt an, dass ein zusätzliches Staffelgeschoss aus städtebaulicher Sicht vermutlich besser nach Süden ausgerichtet werde, da das Terrain nach Norden niedrig sei und die Gebäude so sehr hoch wirken könnten.

 

Herr Adrian merkt an, dass bei Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs viele Einwendungen bezüglich der 2,50 m in private Vorgärten hineinragende, zusätzliche Straßenverkehrsfläche zu erwarten seien.

 

Herr Tschubel erklärt auf Nachfrage, die Vorgärten mit einer Tiefe von 3 m seien seit der Öffentlichen Plandiskussion vom 17.01.2018 im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehen.

 

Herr Bielfeldt stellt fest, die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen 3 m tiefen Flächen im Bereich zwischen Bau- und Straßenbegleitlinie ermöglichten keine gute begrünte Straßengestaltung und ließen nur das Pflanzen von kleinen Bäumen zu. So ergebe sich keine ortsbildprägende Gestaltung. Aus diesem und noch weiteren Gründen stimme die Fraktion DIE LINKE dem Bebauungsplan-Entwurf nicht zu.

Der Planungsausschuss beschließt auf Frau Boehlichs Antrag einstimmig das Folgende:

 

Das Amt wird um Prüfung gebeten, ob auf den nördlichen, schienenparallelen mit (A) beschrifteten, dreigeschossigen Baublöcken eine nach Süden oder nach Norden ausgerichtetes Staffelgeschoss möglich ist.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 21-3581.1

Mitte Altona II: Erhalt des Bahnviadukts prüfen, Ideen mit den Altonaer:innen erarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Herr Dr. Schülkendigt an, die in der Sprecher:innensitzung vom 07.12.2022 gezeigten Pläne zur Magistralenentwicklung in Altona zum Gegenstand eines Antrags machen zu wollen.

 

Herr Conrad erklärt, die in der Sprecher:innensitzung vom 07.12.2022 gezeigten Pläne seien vertraulich. Anträge dazu dürften nur im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

N 7

Mitteilungen

N 8

Verschiedenes