21-3417

Drohendes Ende der Belegungs- und Mietpreisbindung für Lurups Wohnungen abwenden. Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2023
18.01.2023
29.09.2022
Ö 8.7
29.09.2022
Sachverhalt

Im Entwurf des „Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für das RISE-Gebiet Lurup“, dass in der Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtentwicklung und Wirtschaft am 14.09.2022 zur Beschlussfassung vorlag, ist im Kapitel B 1.3 „Funktionale Strukturen“ zu lesen:

 

„Der Anteil der Sozialwohnungen mit entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindungen beträgt 15% (Dezember 2020). Der Anteil ist damit deutlich höher als im Bezirk Altona (6,5%) und in Hamburg (7,7%). Bis Ende 2026 entfallen allerdings bei 40,8% der Sozialwohnungen (716 WE) die Belegungs- und Mietpreisbindungen.“

 

Für viele Menschen in Lurup bedeutet dies eine ernsthafte Bedrohung ihrer Wohnsituation, sind doch in der Regel nachfolgend Mietpreiserhöhungen die Folge.

 

Im Kapitel B2 „Sozioökonomische Struktur“ wird weitergehend ausgeführt, dass der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit 55,4% in Lurup niedriger ist als im Bezirk Altona (57,4%) und in Gesamt-Hamburg (60,4%). Die Arbeitslosenquote liegt rund 2% höher als im Bezirk Altona und im Hamburger Durchschnitt. Die Daten zum Anteil der Leistungsempfänger nach SGB II an der Bevölkerung zeigen, dass die Werte vergleichsweise hoch sind (7,9% über dem Wert von Altona und 7% über Hamburg).

 

Vergleichsweise hoch sei auch der Anteil von unter 15-jährigen in Mindestsicherung, davon betroffen ist fast jedes dritte Kind.

 

Zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation sind im vorliegenden IEK mit breiter Beteiligung erarbeitet und zusammengefasst worden. In der Drs. 21-3338 empfiehlt das Bezirksamt der Bezirksversammlung dem Integrierten Entwicklungskonzept für das RISE-Gebiet Lurup zuzustimmen. Dem wird die Bezirksversammlung voraussichtlich auch richtigerweise folgen. Darüber hinaus sollten allerdings umgehend Schritte eingeleitet werden, um dem drohenden Ende der Belegungs- und Mietpreisbindung entgegentreten können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, von den in Lurup ansässigen großen Wohnungsträgern, deren Wohnungen 2026 aus den Belegungs- und Mietpreisbindungen fallen, Bindungsrechte anzukaufen.

 

  1. Dafür ist es notwendig, attraktivere Ankaufsprogramme für Bindungszwecke zu gestalten und auf den Weg zu bringen. Die Finanzbehörde (FB) wird daher nach § 27 BezVG gebeten, mit der Investitionsförderbank (IFB) Kontakt aufzunehmen und attraktivere Ankaufsprogramme für Bindungsrechte aufzulegen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne