21-3581.1

Mitte Altona II: Erhalt des Bahnviadukts prüfen, Ideen mit den Altonaer:innen erarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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06.02.2023
01.02.2023
26.01.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 anliegende Drucksache 21-3387B beschlossen.

 

Die Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 23.01.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dieser Fragestellung bisher nicht befasst. Aufgrund des bestehenden Vorbehaltsgebiets liegt die formale Zuständigkeit bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die ihre Antwort bereits im Planungsausschuss am 07.12.2022 schriftlich mitgeteilt hat (vgl. Drs. 21-3581).

 

In einer ersten inhaltlichen Einschätzung gibt das Bezirksamt hierzu grundsätzlich folgende Aspekte zu bedenken:

 

-          Die bekannten Beispiel-/Vergleichsfälle aus New York City oder Paris sind in Stadtteilen entstanden, in denen nur sehr wenige öffentliche Grünanlagen vorhanden waren. Im Bereich der Mitte Altona würde eine solche Umnutzung keinen Beitrag zur Grünraumversorgung leisten, sondern in der geplanten und teilweise bereits realisierten Parkanlage bei Erhalt des Viadukts in vorhandener Länge eine unerwünschte optische Barriere erzeugen.

 

-          In den beiden vorgenannten Beispielfällen werden die Viadukt-Parks intensiv gepflegt und sind bei Dunkelheit nicht zugänglich, um die soziale Kontrolle steuern und Vandalismus vorbeugen zu können. Eine vergleichbare Bewirtschaftung von Grünanlagen besteht in Hamburg nur in „Planten und Blomen“.

 

-          Die Wechselwirkungen mit den angrenzenden, bestehenden und noch geplanten Wohnungen und deren Schutzbedürfnis (Lärm, Privatsphäre) müssten berücksichtigt werden.

 

-          Die Ausgestaltung des Viadukts selbst für z.B. eine öffentliche Fußgängernutzung bedürfte absehbar zahlreicher Um- und Ergänzungsbauten, wie z.B. normgerechte Geländer-/Absturzsicherung, barrierefreie Zugänge u.ä., die den Charakter des jetzigen Bauwerks vorrausichtlich verändern würden.

 

-          Das vorhandene Bahn-Viadukt kann keinen Beitrag für eine Verkehrsverbindung für Fuß- und Radverkehr leisten, da es im Norden am Bahndamm zwangsläufig endet. Flächen für eine Fortführung sind nicht vorhanden.

 

-          Ggf. bietet sich auch lediglich der Erhalt eines kurzen Teilstücks des Viadukts (z.B. im südlichen Teil) an, so dass gemeinsam mit den weiteren Elementen „Wasserturm, Stahlkonstruktion und ehemalige Güterumschlagshallen“ ein Ensemble im Sinne der Geschichte des Ortes entstehen kann.

 

Die zum Teil komplexen Prüfungen und die weitere Federführung müssten durch die BSW erfolgen. Aus bezirklicher Sicht ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass auch unabhängig vom Status „Vorbehaltsgebiet“, in Hamburg für alle stadteigenen Ingenieurbauwerke die Zuständigkeit für Planung, Bau und Unterhaltung beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer bzw. der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende liegt. Aus den üblichen Finanzierungsansätzen für bezirkliche Aufgaben ist dies außerdem nicht leistbar. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen seiner personellen Ressourcen in die fachliche Erörterung einbringen und den Ausschüssen Wesentliches hierzu berichten, sofern dies nicht bereits durch die BSW erfolgt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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