Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der TOP mit der Drucksache 21-3783 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der:die Petent:in ist anwesend.
Herr Wiegand erklärt, die FDP-Fraktion unterstütze das Anliegen des:der Petent:in. Er erachte die geschilderte Situation vor Ort für sehr gefährlich. Es sollte nicht schwer sein, hier bauliche Anpassungen vorzunehmen, um die Situation zu entschärfen.
Herr Hahn erläutert auf Nachfragen, dass es sich hierbei um eine Hauptverkehrsstraße handle und diese nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, sondern in der des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) liege.
Ein Anspruch auf Gewährleistung bestehe grundsätzlich nur, wenn es zu baulichen Fehlern oder vorzeitigen Schäden gekommen wäre. Dies sei hier vermutlich nicht der Fall. Spontan wisse er nicht, wo in Altona ähnlich gebaut worden sei.
Herr Schmuckall weist darauf hin, dass in der Elbchaussee ähnliche Bordsteinauffahrten zu finden seien, die gerade neu entstanden seien.
Herr Lühr erklärt auf Nachfrage, das Polizeikommissariat (PK) 25 sei hier ebenfalls nicht zuständig.
Herr Strasser schließt sich den Vorredner:innen an und schlägt vor, alle aktuellen Planungen für den Bezirk prüfen zu lassen, um zu verhindern, dass diese Auffahrten auch an anderen Stellen verbaut würden.
Herr Schmuckall merkt an, dass dies zu aufwändig sei und schlägt stattdessen vor, den zuständigen LSBG um Prüfung zu bitten, welche Maßnahmen geeignet seien, um ordnungsgemäße Zustände zu schaffen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird gemäß § 27 BezVG um Prüfung gebeten, welche Möglichkeiten es gibt, die angeschrägten Randsteine im Bereich der Auffahrten vor der Seniorenanlage und auf der gegenüberliegenden Seite vor der Wohnanlage in der Luruper Hauptstraße zu entschärfen und diese verkehrssicher/ ordnungsgemäß herzustellen.
Der TOP mit der Drucksache 21-3784 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der:die Petent:in ist anwesend.
Frau Faust-Weik-Roßnagel weist darauf hin, dass die Mindestgehwegbreite von 1,5 m eingehalten werden müsse und bittet die Polizeikommissariate (PK) das Falschparken in regelwidrigen Fällen zu ahnden.
Herr Mielke bedankt sich für die Eingabe des:der Petent:in und merkt an, dass es an vielen der benannten Abschnitte grundsätzlich sehr eng sei, die parkenden Fahrzeuge meistens mit zwei Reifen auf dem Bordstein abgestellt würden und es teilweise sogar Abgrenzungen für die Parkstände gebe. Er erkundigt sich bei den Pk’s, ob die Mindestbreiten für die Gehwege an diesen Stellen eingehalten werden könnten. Die angespannte Parksituation spiele hier sicherlich eine Rolle.
Herr Külske führt aus, dass die Gehwege im Bestand schon sehr alt seien und die heutige Mindestgehwegbreite von 1,5 m nur selten gegeben sei. Das Gehwegparken sei in diesem Gebiet teilweise erlaubt und teilweise nicht erlaubt. Es werde häufig aufgrund des hohen Parkdrucks geduldet.
Er sichert zu, noch einmal genau zu prüfen, an welchen Stellen das Gehwegparken erlaubt sei und wo nicht. Das Problem sei grundsätzlich bekannt und es werde versucht, Abhilfe zu schaffen. Es sei jedoch schwierig, alle Seiten zufriedenzustellen.
Das PK stehe auch in Kontakt mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV). Er sichert zu, sich zu diesem Thema noch einmal mit dem LBV abzustimmen.
Herr Sülberg verdeutlicht, es handle sich hierbei um einen Beschluss der Bezirksversammlung. An einigen Kreuzungsbereichen sei die Situation sehr heikel. Er wünsche sich einen Bericht dazu, wo das Gehwegparken gestattet sei und wo nicht. Das Bewohner:innenparken solle in den Quartieren Entspannung bringen.
Herr Schmuckall weist den:die Petent:in darauf hin, dass das PK sich auch auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung mit der Thematik befasse und er:sie sich erneut an die Ausschussmitglieder wenden könne, wenn der Eindruck entstehe, dass sich die Situation vor Ort nicht verbessere.
Der TOP mit der Drucksache 21-3786 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der:die Petent:in ist anwesend.
Frau Vornhagen erklärt, sie unterstütze das Anliegen des:der Petent:in. Modale Filter könnten Abhilfe schaffen. Hierzu gebe es bereits einen entsprechenden Prüfauftrag an das Amt. Bezüglich des Kopfsteinpflasters werde ebenfalls auf eine Rückmeldung des Amtes gewartet.
Herr Hahn erklärt, das Amt werde die Prüfung gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung durchführen. Allerdings werde dies noch einige Zeit dauern. Es handle sich hier um eine Sonderkonstellation hinsichtlich der gemeinsamen Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und des Bezirksamtes.
Für die Radahrenden werde es in der Gerichtstraße zw. der Max-Brauer-Allee und der Haubachstraße laut der Planungen des LSBG einen asphaltierten Radweg in Mittellage geben. Für den nördlichen Teil der Gerichtstraße sei ebenfalls ein Belagswechsel angedacht. Hierzu gebe es jedoch noch keine zeitliche Perspektive.
Die Planungen hinsichtlich der Stelle an der Schule in der Haubachstraße würden vom Bezirksamt bearbeitet und hingen mit den Planungen zum Holstenareal zusammen. Da die zeitliche Komponente hier nicht absehbar sei, werde es vorab ein Provisorium geben und die Straße komplett asphaltiert, um der Menge an Radfahrenden gerecht zu werden. Für den nördlichen Abschnitt sei ebenfalls ein Belagswechsel angedacht, um die Strecke besser befahrbar zu machen. Das Amt nehme dies in die Liste auf und prüfe die möglichen Optionen.
Die Kreuzung Gerichtstraße/ Harkortstieg/ Haubachstraße sei schon einmal umgebaut worden. Das Amt schaue sich die Situation ebenfalls noch einmal an. Es sei jedoch möglich, dass sich diese von allein auflöse, sobald die umliegenden Maßnahmen abgeschlossen seien.
Er rate jedoch davon ab, die Planungen zur Veloroute 13 vorzeitig umzusetzen, ohne dass bekannt sei, wie sich die Planungen zum Holstenareal weiterentwickelten. Ggf. könnten mehrere provisorische Lösungen, wie z.B. eine Beschilderung für die Radwege, umgesetzt werden. Es sei jedoch nicht sinnvoll, etwas zu bauen, das an nichts Konkretes anschließe.
Des Weiteren weist er auf Nachfrage von Herrn Strasser darauf hin, dass ein Bericht über mögliche Maßnahmen für dieses Gebiet vor Ablauf der Rückmeldefrist auf den Beschluss der Bezirksversammlung aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht möglich sei.
Auf Nachfrage von Frau Vornhagen erläutert er, da viele kleinteilige Dinge geklärt werden müssten, die teilweise sehr zeitintensiv seien, könne die Prüfung nicht beschleunigt werden. Jedoch könnten die gesammelten Erfahrungen für die Velorouten später auch für andere Projekte genutzt werden.
Herr Sülberg bittet darum, zumindest die angedachte Fahrradstraße bereits mit umzusetzen.
Herr Müller-Goldenstedt schlägt vor, ein schnelles Einfahren in den Kreuzungsbereich durch die Aufstellung von Stoppschildern zu unterbinden.
Herr van den Heuvel merkt an, dass durch die geplante Eröffnung einer Schule im Viertel weitere Faktoren bedacht werden müssten. Es kämen dann 1.400 neue Schüler:innen hinzu, deren Schulweg durch das Quartier führe.
Der TOP mit der Drucksache 21-3787 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Sülberg stellt den Antrag vor und merkt an, dass es nach der Vorstellung der Planungen aus seiner Sicht einige Kritikpunkte gegeben habe. Es bestehe der Wunsch, noch einmal zu prüfen, ob ein Kreisverkehr eine geeignete Lösung an dieser Stelle darstelle. Der Stand in den jetzigen Verschickungsunterlagen sei ggf. für viele Verkehrsteilnehmende unbefriedigend. Nachteile seien bspw. die vielen Fußgänger:innenströme über die Dreiecksinsel und die Unübersichtlichkeit für die Autofahrenden. Ggf. sei es eine Lösung, die Dreiecksinsel, zum Beispiel durch Bordsteine oder Protektionselemente, stärker abzusichern und so das Sicherheitsempfinden für die Fußgehenden zu stärken.
Frau Cohrt erklärt auf Nachfrage, dass sich im Mühlenberg auf der einen Straßenseite ein Halteverbot befinde und auf der anderen Fahrbahnparken vorgesehen sei.
Frau Koch erläutert erneut die Ergebnisse der Prüfung aus dem Jahr 2018 für einen möglichen Kreisverkehr als alternative Lösungsmöglichkeit an diesem Knotenpunkt und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Batenhorst merkt an, es stelle ein Problem dar, wenn ein Kreisverkehr an diesem Knoten gebaut werde. Der Rechtsabbieger von der Schenefelder Landstraße in die Elbchaussee habe damals dazu geführt, dass sich der Rückstau verringert habe. Dies könne mit einem Kreisverkehr nicht aufgefangen werden.
Herr Sülberg gibt zu bedenken, die Verkehrsströme seien an diesem Knotenpunkt sehr hoch. Die aktuellen Planungen seien noch nicht genug ausgereift, um alle Verkehrsteilnehmenden angemessen zu berücksichtigen.
Herr Wiegand erklärt, es sei zu begrüßen, wenn die kleine Fußgängerfurt in der Elbchaussee vor der Einmündung in die Manteuffelstraße und in den Mühlenberg erhalten werden könne.
Herr Schmuckall erwidert, der Erhalt des Fußgängerüberwegs an dieser Stelle sei nicht sinnvoll, da die Räumzeiten dann nicht mehr einzuhalten seien.
Des Weiteren führt er aus, dass ihn die vorliegenden Planungen nicht überzeugten. Hierbei stellten für ihn insbesondere die kalkulierten Räumzeiten ein Problem dar. Es sei zu erwarten, dass sich der Verkehr trotzdem deutlich zurückstauen werde.
Er spricht sich dafür aus, den Vorschlag zur Prüfung hinsichtlich einer Absicherung der Dreiecksinsel in den Antrag aufzunehmen, spricht sich jedoch dagegen aus, dem Wunsch der FDP-Fraktion hinsichtlich des nicht regelkonformen Erhalts der Querungshilfe zu entsprechen.
Herr Harders kritisiert, dass die Planungen mit den Ist-Zahlen erarbeitet worden seien. Die Hamburgische Bürgerschaft sehe jedoch das Ziel vor, bis zum Jahr 2030 vier von neun Autofahrten einzusparen.
Herr Mielke schlägt den antragsstellenden Fraktionen vor, aufgrund der Ausführungen des Amtes auf die Ziffer 1 des Antrags zu verzichten. Den anderen Punkten könne die SPD-Fraktion zustimmen.
Herr Strasser bittet um punkteweise Abstimmung.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, den Ziffern 1-4 des wie folgt geänderten Antrags zuzustimmen, sowie der Ziffer 5 einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, zuzustimmen.
Das Bezirksamt wird gemäß §19 BezVG gebeten, folgende Punkte zu beachten:
Beratungsbedarf angemeldet von der FDP-Fraktion in der Sitzung vom 05.12.2022.
Herr Strasser erklärt, den Antrag vorerst bis zum 20.03.2023 zurückzustellen und die Rückmeldung der Behörde für Verkehr und Mobilitätwende auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023 (Drs. 21-3570.1B) abzuwarten.
Herr Mielke erkundigt sich, welche Stelle für die Datenerhebung zuständig sei und schlägt vor, Vertreter:innen der Fahrradstaffel in eine der kommenden Ausschusssitzungen einzuladen, um sich hierzu auszutauschen.
Herr Strasser merkt an, er sehe die Zuständigkeit für dieses Thema bei der Hamburgischen Bürgerschaft, da es sich um ein gesamtstädtisches Anliegen handle. Diese Problematik sei sicherlich auch in den anderen Bezirken zu finden. Da es hamburgweit lediglich drei Fahrradstaffeln gebe, könne es ggf. zu einer Konkurrenz für die Kontrollmaßnahmen führen.
Herr Schmuckall stimmt Herrn Strasser zu und weist darauf hin, dass eine Betrachtung für alle sieben Bezirke notwendig sei. Grundsätzlich könne die CDU-Fraktion diesem Antrag jedoch zustimmen, obwohl die Ziffer 4 schwierig formuliert sei. Er unterstütze den Vorschlag ein:e Vertreter:in einzuladen.
Herr Harders erklärt, es sei deutlich ein Bezug zum Bezirk Altona hergestellt worden. Er stimmt zu, den Antrag zurückzustellen, bis ein:e Vertreter:in der Fahrradstaffel für einen Austausch zum Thema in den Ausschuss komme.
Der Antrag wird zurückgestellt bis ein:e Vertreter:in der Behörde für Inneres und Sport zum Thema an einer der kommenden Sitzungen teilnimmt.
Frau Wincierz berichtet, das Amt werde nach dem geplanten Workshop am 18.02.2023 über den Verlauf der Veranstaltung im Verkehrsausschuss berichten.
Auf Nachfrage erläutert sie, von weiteren Widersprüchen zum Projekt habe sie derzeit keine Kenntnis.
Herr Hahn berichtet auf Nachfrage hinsichtlich des Bündnisses für den Fuß- und Radverkehr, dass das Bezirksamt immer das Möglichste versuche, um gute Lösungen sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr in den Planungen herauszuholen. Das Bündnis für den Radverkehr und das neuere Bündnis für den Fuß- und Radverkehr stünden jedoch nicht in Konkurrenz zueinander. Aufgrund von fehlenden Flächen, lasse sich jedoch nicht immer das gewünschte Regelmaß für Gehwege erreichen.
Herr Dr. Lembke erklärt, er sei mit der Aussage des Amtes in Bezug auf die schmalen Gehwege in der vorliegenden Planung nicht zufrieden.
Herr Sülberg meldet den TOP für die Sitzung am 20.02.2023 als ordentlichen Tagesordnungspunkt an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schmuckall berichtet, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sei hinsichtlich der Einbindung der Bezirksversammlung gemäß § 14 PBefG zurückgerudert und stelle die Unterlagen nun wie zuvor lediglich dem Fachamt Management des öffentlichen Raums zur Verfügung. Es stellt sich daher die Frage, wie die Handhabung zukünftig erfolgen solle.
Herr Hahn zeigt sich überrascht und sichert zu, dies intern mit der zuständigen Stelle bei der BVM zu besprechen. Er erachte eine direkte Einbindung der Bezirksversammlung als vorteilhaft.
Herr Schmuckall erklärt auf Nachfrage, dass sich das Schreiben eines:einer Bürger:in zum Thema freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier, welches an die Fraktionen und die Gruppe gegangen sei, auf den Workshop des Bezirksamtes am 18.02.2023 beziehe. Sollte der:die Bürger:in eine Behandlung in einer Sitzung des Verkehrsausschusses wünschen, müsse dieser:diese eine Eingabe einreichen.