Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petent:innen erläutern, sie verträten 25 Eigentümer:innen, die gerne ihre Häuser um ein Geschoss aufstocken würden. Die Siedlung mit insgesamt 75 Eigentümer:innen und 10 Mieter:innen befinde sich in einem Generationenwechsel. Es gebe keine Eigentümer:innen, die mehrere Wohnungen besäßen. Junge Familien bezögen die Häuser und wünschten sich mehr Wohnfläche. Um die Siedlung herum seien viele Gebäude entstanden, die bis zu eineinhalb Geschossen höher gebaut seien als die Häuser in der Reihenhaussiedlung. Aufgrund der mangelhaften Energieeffizienz (einige Flachdächer seien noch mit Stroh gedämmt) seien Sanierungsmaßnahmen ohnehin nötig. Bereits jetzt sei durch unterschiedliche Anbauten und Außenfarben das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung infrage gestellt. Die seit Siedlungsgründung bestehende Gemeinschaft zur Erhaltung der Wohnanlage Trenknerweg e.V. trage für die Gemeinschaftsgrundstücke Sorge, die Eigentümer:innen besäßen hingegen eng gefasste Scheibengrundstücke. Der Vereinszweck sei auf die Gemeinschaftsgrundstücke begrenzt.
Frau Göller-Meier stellt die Bestandsstruktur und das geltende Planungsrecht der 85 Wohnungen umfassenden Reihenhaussiedlung Trenknerweg mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und betont die schlichte Sachlichkeit der Siedlung sowie die Besonderheit der überkragenden Dachüberstände. Planungsrechtlich sei das in den 1950er Jahren bebaute Gebiet mit dem Bebauungsplan Othmarschen 7 von 1962 und dem Baustufenplan Groß-Flottbek-Othmarschen von 1955 zweigeteilt. Innerhalb des Baustufenplans sei eine Aufstockung bereits zu diesem Zeitpunkt genehmigungsfähig. Zu entscheiden sei, ob und wie dem Wunsch nach Aufstockung nachgekommen werden könne, ohne den Milieuschutz der Siedlung zu vernachlässigen. Hierfür sei unter Umständen eine Erhaltens- und Gestaltungsverordnung ein geeignetes Instrument. In der Vergangenheit seien Aufstockungswünsche an das Bezirksamt herangetragen worden, die aber mit dem Verweis auf den Reihenhauscharakter nicht genehmigt worden seien. Die Wünsche seien für einzelne Reihenhäuser, nie für einen ganzen Block mit drei Reihenhäusern gestellt worden.
Herr Conrad betont, die Weiterentwicklung der Siedlung sei eine Frage der Stadtgestaltung: mehr Wohnfläche bereitstellen und damit vermutlich die Aufgabe der einheitlich gestalteten Siedlung oder den Charakter der Siedlung beibehalten. Würde den Eigentümer:innen die Möglichkeit eingeräumt, die Häuser aufzustocken, sei nur mit sehr engen Vorgaben zur Art der Aufstockung und den zu nutzenden Baumaterialien sicherzustellen, dass die Einheitlichkeit der Siedlung gewährleistet bliebe. Es müsse geklärt werden, ob ein Bebauungsplanverfahren nötig sei; in jedem Fall aber sei von einem vermutlich fünf Jahre in Anspruch nehmenden Genehmigungsverfahren auszugehen.
Herr Reinig schlägt vor, die Aufstockungswünsche blockweise zu bündeln und einen Block exemplarisch zu entwickeln und zu genehmigen. Der Charakter der Siedlung mit seinen weißen Putzfassaden sei unbedingt zu erhalten. Es sei vonseiten der Petent:innen zu prüfen, ob der bereits bestehende Verein mithilfe einer Satzungsänderung oder ein neu zu gründender Verein die Aufstockung unter den Eigentümer:innen der Siedlung koordinieren könne. Auch Umzüge innerhalb der Siedlung seien vorstellbar, um Eigentümer:innen mit gleichen Interessen in einzelnen Reihenhausblöcken zu bündeln und so handlungsfähig zu machen.
Herr Trede wirft ein, es müsse geprüft werden, ob die Statik der Häuser der Aufstockung standhalten könne. Er schlage den Petent:innen vor, einen Reihenhausblock zu kalkulieren und einen Bauantrag für einen Block einzureichen. Der Bauausschuss könne dann für das Bauvorhaben detaillierte Vorgaben machen.
Herr Hielscher gibt zu bedenken, herausfordernd bei der Aufstockung sei die Einheitlichkeit und Gleichzeitigkeit der Baumaßnahmen. Die Siedlung sei diesbezüglich mit der Steenkampsiedlung vergleichbar. Er bitte das Amt zu prüfen, ob eine Genehmigung auf dem Befreiungsweg erteilt werden könne, ob ein Bebauungsplanverfahren nötig sei und ob es vergleichbare Bauvorhaben im Bundesgebiet bereits gegeben habe.
Der Planungsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Bielfeldt kritisiert, der Bebauungsplan-Entwurf lasse viel vermissen, sodass diesem nicht zugestimmt werden könne; es seien keine Grünzüge erkennbar, die von der Öffentlichkeit genutzt werden könnten und die vorhandenen Straßenbäume nicht verzeichnet. Die für Straßenbäume vorgesehene Fläche von drei Meter Tiefe reiche nicht aus, damit sich diese überhaupt entwickeln könnten. Aus dem Verschattungsgutachten ließen sich die Ausmaße der Bebauung erkennen, die insgesamt deutlich zu groß und zu mächtig geraten seien. Der Zuschnitt der denkmalgeschützten Flächen stimme nicht mit den Gegebenheiten vor Ort überein.
Herr Strate hinterfragt, welcher Abstand die Bebauung zur östlichen Grenze des Denkmals einhalten müsse, wie diese Bebauung adäquat zum Denkmal beschaffen sein könnte und von welcher Geschossanzahl auszugehen sei.
Frau Frauenlob führt aus, die Eintragungen zum Denkmalschutz entsprächen den Vorgaben des Denkmalschutzamtes Hamburg. Die Unterschutzstellung des Denkmals sei später erfolgt als der Bauantrag. Die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beanspruchte Fläche reiche dicht an die Grundstücksgrenzen heran oder überschreite diese. Die BVM sei aufgefordert, an die Eigentümer:innen ggf. für einen Ankauf heranzutreten. Das eingezeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sei nötig, um die hinteren Gebäude zu erschließen. Die Freie und Hansestadt Hamburg besitze im Quartier keine Flächen, deswegen seien auch keine öffentlichen Grünflächen entstanden. Straßenbäume seien Hamburg weit nicht in Bebauungsplänen eingezeichnet. Die Festsetzung von gefördertem Wohnungsbau sei im Rahmen der Angebotsbebauungspläne im urbanen Gebiet nicht möglich.
Herr Tschubel ergänzt, im Umfeld des Denkmals könnten nur denkmalgerechte Genehmigungen erfolgen. Vor dem Hintergrund des Planungsziels, Wohnungsbau zu fördern, bemesse sich die Anzahl der Geschosse auf Minimum drei ohne Staffel und Maximum vier mit Staffel, wobei Letzteres deutlich zurückzusetzen sei. Als Maßstab für das Verschattungsgutachten seien noch die alten Vorgaben angewandt worden. Um den neuen Richtlinien zu entsprechen, sei eine Empfehlung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen angewandt worden. Diese berücksichtige im Rahmen eines pauschalen Abschlags die Veränderungen bei der Leibungstiefe.
Herr Hielscher verweist auf die fehlende Rechtssicherheit für den:die Vorhabenträger:in des REWE-Marktes. Es sei vor Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf zu klären, ob das Denkmalschutzamt Hamburg Einwände gegen den Antrag erheben werde. Aufgrund der von der BVM beanspruchten Fläche sei nicht auszuschließen, dass Eigentumseingriffe stattfinden würden. Insbesondere vor diesem Hintergrund sei der Entwurf nicht zustimmungsfähig.
Herr Conrad sichert zu, die Position des Denkmalschutzamtes Hamburg in Erfahrung zu bringen und im Ausschuss erneut zu berichten. Eine papierne Planzeichnung werde den Fraktionen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Herr Strate fasst zusammen, der TOP werde in die Sitzung am 06.07.2022 vertagt und das Bezirksamt gebeten, bis dahin die Haltung des Denkmalschutzamtes Hamburg in Erfahrung zu bringen.
Der Planungsausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich.
Der TOP mit der Drucksache 21-3195 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Benkert verweist auf die Befürchtungen vieler Anwohner:innen, ihr Wohnumfeld würde sich durch die geplante Bebauung deutlich verschlechtern.
Herr Bielfeldt ergänzt, die zu hoch angesetzte Bebauung wirke gleichermaßen negativ auf Von-Sauer-Straße und Bahrenfelder Kirchenweg.
Herr Reinig stellt fest, es handele sich insbesondere im Rahmen der Magistralenstrategie um angemessene Höhen, die zu einer Strukturierung des Gebietes beitrügen. Das Gebäude mit den sieben Geschossen setze zudem eine positive Markierung.
Herr Boettger ergänzt, im Rahmen der Magistralenstrategie sei ein sukzessives Zuwachsen der Gebäudehöhen in Richtung Innenstadt vorgesehen.
Herr Hielscher wirft ein, die Höherstellung der geplanten Gebäude am Bahrenfelder Kirchenweg sei zwingend, um durch mehr Geschosse auch mehr Wohnraum schaffen zu können. Dieser Bestandteil der Magistralenstrategie werde sich auch in anderen Stadtteilen wiederfinden. Angesichts der niedrigen Qualität der Bestandsbebauung mit einem Parkplatz und einem Supermarkt und der hohen Planentwurfsqualität sei das Bezirksamt gut beraten, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Er bitte aber das Amt zu prüfen, ob von einer Anmietung der Flächen durch die Martha-Stiftung noch nach wie vor auszugehen sei.
Frau Benkert bemängelt die geplanten hohen Geschossanzahlen und stellt den Antrag, diese von maximal sieben auf dann maximal fünf zu begrenzen.
Der Planungsausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.
Herr Strate bittet das Bezirksamt, in der Sitzung am 06.07.2022 weitere Details zu den geplanten Flächen mit Wohnungsamt-Bindung zu berichten.
Der Planungsausschuss fordert das Bezirksamt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE auf, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Der TOP mit der Drucksache 21-3187 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Conrad führt auf Nachfrage aus, weitere Gespräche zwischen Bezirksamt und Kläger:in seien nicht erfolgt.
Frau Frauenlob sagt auf Nachfrage zu, die Gründe für den nur 14 Zentimeter messenden Stammumfang der geplanten Straßenbäume in Erfahrung zu bringen.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-3188 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Conrad erklärt auf Nachfrage von Herrn Dr. Schülke, es habe sich hinsichtlich des Antragsinhalts zwischen Fachbehörden und Bezirksamt noch kein neuer Sachstand ergeben. Das Bezirksamt informiere den Planungsausschuss, sowie dies der Fall sei.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Conrad sichert auf Nachfrage zu, eine Dokumentation zu den Magistralen-Veranstaltungen im Planungsausschuss vorzulegen.
Herr Adrian verweist auf die Notwendigkeit, inhaltliche Verknüpfungen zwischen den sehr fachlichen Beiträgen der Fachbehörden und den konkreten Anliegen der Veranstaltungsbesucher:innen zu schaffen sowie das weitere Vorgehen nach den Veranstaltungen im Planungsausschuss zu beraten.
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage, der Bebauungsplan Ottensen 61 sei beklagt und aufgehoben worden. Die Baugenehmigung habe jedoch nach wie vor Bestand.
Herr Conrad ergänzt auf Nachfrage, im Bezirk Altona sei nur ein Bebauungsplan in der Griegstraße vom Volksbegehren Rettet Hamburgs Grün betroffen. Hierzu sei ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden.