Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Flottbek 5 Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)
Für das Gebiet östlich/ südlich Baron-Voght-Straße, westlich Espenlohweg und nördlich Papenkamp/ Hölderlinstraße gilt derzeit der Baustufenplan Groß-Flottbek-Othmarschen nach Maßgabe seiner 4. Änderung sowie – teilweise – die Erhaltungsverordnung vom 25.03.1997 und im Übrigen die Baupolizeiverordnung (BPVO). Für die angrenzenden Areale westlich der Baron-Voght-Straße und südwestlich der Hölderlinstraße hingegen gelten qualifizierte Bebauungspläne (Flottbek 3 und Flottbek 4).
Innerhalb des hier angesprochenen Gebiets hat sich eine heftige und die Grundstücksflächen oft aufs Äußerste in Anspruch nehmende Bautätigkeit entwickelt – und das ausgerechnet im Höchstpreissegment. Insbesondere wegen der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank, Inflation, Immobilienblase u.a.) wird diese Bauwut noch weiter deutlich zunehmen. Das Gebiet ist, wie sich gezeigt hat, ungeachtet der städtebaulichen Erhaltungsverordnung (§ 172 Abs. 1, Satz 1, Ziff. 1 BauGB) einer Genehmigungspraxis ausgesetzt, die bereits jetzt und erst recht längerfristig zu einer massiven Veränderung seiner städtebaulichen Eigenart und Gestalt führt. Der geltende Baustufenplan, die städtebauliche Erhaltungsverordnung sowie die BPVO sind allesamt stumpfe Waffen, sie schützen die städtebauliche Eigenart und Gestalt nicht.
Das betroffene Gebiet bedarf dringend eines besseren Schutzes, und zwar mindestens so, wie er in den von den Bebauungsplänen Flottbek 3 und Flottbek 4 erfassten Gebieten bereits gewährt ist. Nur auf diese Weise können künftig Bauvorhaben verhindert werden, die der Eigenart und Gestalt des Gebiets dermaßen grob widersprechen, wie das diejenigen im Langkamp 2, Müllenhoffweg 79, Baron-Voght-Straße 130, im Sohrhof 7 (im Bau) und Hemmingstedter Weg 1 (sehenswert!) und an vielen anderen Stellen dieses Gebiets bereits jetzt tun.
Der Bebauungsplan „Flottbek 5“ soll der Bestandssicherung dienen. Er kann und wird sich an die Festlegungen der beiden benachbarten Bebauungspläne anlehnen können, insbesondere was die Ausweisung von Baufeldern betrifft.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Bereich bedarf es zugleich einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
Die Einleitung eines Bebauungsplans „Flottbek 5“ war bereits einmal Gegenstand eines Antrags (Drucksachen-Nr.: 20-5706), mit dem der Planungsausschuss befasst war. Man war seinerzeit so verblieben, wie das im Sitzungsprotokoll vom 20. März 2019 festgehalten ist (Anlage 1).
Das wird mit dem vorliegenden Antrag aufgegriffen.
Der Planungsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Bestandssicherung für das Gebiet zwischen Baron-Voght-Straße, Espenlohweg, Sohrhofkamp, Rilkeweg, Stockkamp und Papenkamp (Bezirk Altona Ortsteil 217) zu beschließen und eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB anzuordnen.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung vom 27.09.2019
Anlage 2 Skizze Ortsteil 201