Wohnungsbau entlang der Magistralen - Die Öffentlichkeit besser informieren! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (2. NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 06.07.2022 Planungsausschuss Ö 5.3
Redaktioneller Hinweis: Der ursprüngliche Antrag 21-2565 ist in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.11.2021 zur Beratung in den Planungsausschuss überwiesen worden. In der Sitzung des Planungsausschuss vom 02.02.2022 ist eine 2. Neufassung des Antrags (Drucksache 21-2565.1, Anlage) eingebracht und beraten worden. Ziffer 1 des Antrags 21-2565.1 ist von der Bezirksversammlung auf Empfehlung des Planungsausschusses mit der Drucksache 21-2794.1B in der Sitzung vom 24.02.2022 beschlossen worden. Noch offen ist Ziffer 2 des Antrags 21-2565.1.
Die angedachte Verdichtung entlang der Magistralen/Hauptverkehrsstraßen „Sülldorfer Landstraße/Osdorfer Landstraße (B431)“ sowie „Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee“ ist eines der zentralen Instrumente, um benötigten Wohnraum zu schaffen und die Wohnungsbauziele des Bezirks Altona zu erreichen. Das Umfeld der großen Magistralen ist häufig hinsichtlich der Bebauungsstruktur, Nutzungsmischung und Dichte noch untergenutzt. Neben erheblichen Potenzialen für den Wohnungsbau besteht hier die Chance, an bisherigen Durchgangs- und Zwischenräumen neue urbane Qualitäten zu erzeugen sowie die dahinterliegenden Gebiete vor Lärm und Emissionen besser zu schützen.
Die geplante Entwicklung entlang der Magistralen ist aber kein Selbstgänger, der einfach politisch von oben angeordnet werden kann, sondern sie stellt den Bezirk, die beteiligen Fachbehörden, Anwohnerinnen und Anwohner und die betroffenen Grundeigentümer vor große Aufgaben und lässt sich nur mit einer offenen und transparenten Planungsdebatte realisieren, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen beteiligt wie auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
In diesem Zuge wurde bereits im Wohnungsbauprogramm 2017 festgestellt, dass die oft sehr kleinteilige Eigentümerstruktur entlang der Hauptverkehrsstraßen/Magistralen eine besondere Herausforderung darstellt und es im weiteren Verfahren der Ermittlung von Entwicklungspotenzialen und der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien darauf ankommt, sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Ort als auch die Öffentlichkeit insgesamt angemessen zu beteiligen, zu aktivieren und ihre Mitwirkungsbereitschaft zu erreichen. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat hierzu bereits beschlossen, für die Magistrale B431 zwei Veranstaltungen (beispielsweise für die Stadtteile Rissen/ Sülldorf/ Iserbrook und Osdorf/ Groß Flottbek/ Bahrenfeld) und entlang der Luruper Hauptstraße eine Veranstaltung für den Abschnitt nördlich Rugenbarg/ Elbgaustraße in Anlehnung an eine Öffentliche Anhörung des Planungsausschusses durchzuführen.
Aktuelle Presseberichterstattungen über die Magistralenentwicklung, in deren Zuge u. a. von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern befürchtete Enteignungen entlang der Magistralen thematisiert werden, zeigen, dass das Bezirksamt in der Pflicht ist, noch besser über die Magistralenentwicklung zu informieren. Hier hat das Bezirksamt auch eine besondere Schutz-Verantwortung gegenüber Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, damit diese, im Zuge von Enteignungsdebatten nicht von Projektentwicklern über den Tisch gezogen werden und vorzeitig und panikartig ihre Grundstücke unter Marktwert verkaufen. Das Bezirksamt muss deshalb zeitnah aktiv werden und besser über den Sachstand der Entwicklung und zeitliche Horizonte informieren und Warnungen vor vorzeitigem Verkauf geben. Hierfür gilt es, neben den angedachten Veranstaltungen, weitere, geeignete Kanäle zu finden.
Vor diesem Hintergrund möge der Planungsausschuss beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird nach §19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
:
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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