21-2565.1

Wohnungsbau entlang der Magistralen - Die Öffentlichkeit besser informieren! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.02.2022
Sachverhalt

Die angedachte Verdichtung entlang der Magistralen/Hauptverkehrsstraßen „Sülldorfer Landstraße/Osdorfer Landstraße (B431)“ sowie „Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee“ ist eines der zentralen Instrumente, um benötigten Wohnraum zu schaffen und die Wohnungsbauziele des Bezirks Altona zu erreichen. Das Umfeld der großen Magistralen ist häufig hinsichtlich der Bebauungsstruktur, Nutzungsmischung und Dichte noch untergenutzt. Neben erheblichen Potenzialen für den Wohnungsbau besteht hier die Chance, an bisherigen Durchgangs- und Zwischenräumen neue urbane Qualitäten zu erzeugen sowie die dahinterliegenden Gebiete vor Lärm und Emissionen besser zu schützen.

 

Die geplante Entwicklung entlang der Magistralen ist aber kein Selbstgänger, der einfach politisch von oben angeordnet werden kann, sondern sie stellt den Bezirk, die beteiligen Fachbehörden, Anwohnerinnen und Anwohner und die betroffenen Grundeigentümer vor große Aufgaben und lässt sich nur mit einer offenen und transparenten Planungsdebatte realisieren, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen beteiligt wie auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

 

In diesem Zuge wurde bereits im Wohnungsbauprogramm 2017 festgestellt, dass die oft sehr kleinteilige Eigentümerstruktur entlang der Hauptverkehrsstraßen/Magistralen eine besondere Herausforderung darstellt und es im weiteren Verfahren der Ermittlung von Entwicklungspotenzialen und der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien darauf  ankommt, sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Ort als auch die Öffentlichkeit insgesamt angemessen zu beteiligen, zu aktivieren und ihre Mitwirkungsbereitschaft zu erreichen. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat hierzu bereits beschlossen, für die Magistrale B431 zwei Veranstaltungen (beispielsweise für die Stadtteile Rissen/ Sülldorf/ Iserbrook und Osdorf/ Groß Flottbek/ Bahrenfeld) und entlang der Luruper Hauptstraße eine Veranstaltung für den Abschnitt nördlich Rugenbarg/ Elbgaustraße in Anlehnung an eine Öffentliche Anhörung des Planungsausschusses durchzuführen.

 

Aktuelle Presseberichterstattungen über die Magistralenentwicklung, in deren Zuge u. a. von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern befürchtete Enteignungen entlang der Magistralen thematisiert werden, zeigen, dass das Bezirksamt in der Pflicht ist, noch besser über die Magistralenentwicklung zu informieren. Hier hat das Bezirksamt auch eine besondere Schutz-Verantwortung gegenüber Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, damit diese, im Zuge von Enteignungsdebatten nicht von Projektentwicklern über den Tisch gezogen werden und vorzeitig und panikartig ihre Grundstücke unter Marktwert verkaufen. Das Bezirksamt muss deshalb zeitnah aktiv werden und besser über den Sachstand der Entwicklung und zeitliche Horizonte informieren und Warnungen vor vorzeitigem Verkauf geben. Hierfür gilt es, neben den angedachten Veranstaltungen, weitere, geeignete Kanäle zu finden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Planungsausschuss beschließen:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung wird nach §27 BezVG ersucht,

 

  1. ein Hamburg weites Informationsformat zum Konzept der Magistralenentwicklung zu erarbeiten, welches die Menschen in den betroffenen Stadtteilen über die Hintergründe, Ziele und Verfahrensschritte im Rahmen dieses Konzeptes informiert. Neben Printmedien soll insbesondere ein Onlineportal zum Thema Magistralenentwicklung erstellt und regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dieses soll die Kategorie FAQ (Frequently asked Questions) Magistralenentwicklung enthalten. Unterhalb der stadtweiten Betrachtung soll der Onlineauftritt so konzipiert werden, dass auf Unterseiten den einzelnen Bezirken der Raum gegeben wird, speziell über die Projekte in den jeweiligen Bezirken informieren zu können.

 

  1. die Bezirke personell und finanziell bei der Durchführung von Informations-veranstaltungen vor Ort und online zu unterstützen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach §19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. den Internetauftritt Altonas im Rahmen des aufzubauenden Portals inhaltlich und strukturell vorzubereiten.

 

  1. Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anwohne-rinnen und Anwohner entlang der B431 sowie der Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee regelmäßig (in Absprache mit dem Planungsausschuss) mit Hilfe eines elektronischen Newsletters (vgl. der Newsletter zur Entwicklung der neuen Mitte Altona) über den aktuellen Sachstand zur Magistralenentwicklung im Bezirk Altona zu informieren. Die Informationsangebote sollen mit Hilfe eines Flyers beworben werden, der im Projektgebiet per Postwurf-sendung verteilt wird. Die Information von Stake Holdern wie beispielsweise dem Luruper Forum, des Rissener Bürgervereins und weiteren ist sicherzustellen

 

  1. in Abstimmung mit den Vorhabenträgern und Bauherren ein Informations-format zu entwickeln und zu etablieren, um die Bevölkerung entlang der o.g. Magistralen über aktuelle Bauvorhaben, Baugenehmigungen und die dazu-gehörige Bautätigkeit zu informieren. Möglichst sind diese Informationen in die Formate aus Ziffer 1 und 2a und b zu integrieren.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

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