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Wohnungsbau entlang der Magistralen – Die Öffentlichkeit besser informieren! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.12.2021 Planungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Die angedachte Verdichtung entlang der Magistralen/Hauptverkehrsstraßen „Sülldorfer Landstraße/Osdorfer Landstraße (B431)“ sowie „Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee“ ist eines der zentralen Instrumente, um benötigten Wohnraum zu schaffen und die Wohnungsbauziele des Bezirks Altona zu erreichen. Das Umfeld der großen Magistralen ist häufig hinsichtlich der Bebauungsstruktur, Nutzungsmischung und Dichte noch untergenutzt. Neben erheblichen Potenzialen für den Wohnungsbau besteht hier die Chance, an bisherigen Durchgangs- und Zwischenräumen neue urbane Qualitäten zu erzeugen sowie die dahinterliegenden Gebiete vor Lärm und Emissionen besser zu schützen.

 

Die geplante Entwicklung entlang der Magistralen ist aber kein Selbstgänger, der einfach politisch von oben angeordnet werden kann, sondern sie stellt den Bezirk, die beteiligen Fachbehörden, Anwohnerinnen und Anwohner und die betroffenen Grundeigentümer vor große Aufgaben und lässt sich nur mit einer offenen und transparenten Planungsdebatte realisieren, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen beteiligt wie auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

 

In diesem Zuge wurde bereits im Wohnungsbauprogramm 2017 festgestellt, dass die oft sehr kleinteilige Eigentümerstruktur entlang der Hauptverkehrsstraßen/Magistralen eine besondere Herausforderung darstellt und es im weiteren Verfahren der Ermittlung von Entwicklungspotenzialen und  der  Erarbeitung  von  Umsetzungsstrategien  darauf  ankommt, sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Ort als auch die Öffentlichkeit insgesamt angemessen zu beteiligen, zu aktivieren und ihre Mitwirkungsbereitschaft zu erreichen. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat hierzu bereits beschlossen, für die Magistrale B431 zwei Veranstaltungen (beispielsweise für die Stadtteile Rissen/Sülldorf/Iserbrook und Osdorf/Groß Flottbek/Bahrenfeld) und entlang der Luruper Hauptstraße eine Veranstaltung für den Abschnitt nördlich Rugenbarg/Elbgaustraße in Anlehnung an eine Öffentliche Anhörung des Planungsausschusses durchzuführen.

 

Aktuelle Presseberichterstattungen über die Magistralenentwicklung, in deren Zuge u. a. von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern befürchtete Enteignungen entlang der Magistralen thematisiert werden, zeigen, dass das Bezirksamt in der Pflicht ist, noch besser über die Magistralenentwicklung zu informieren. Hier hat das Bezirksamt auch eine besondere Schutz-Verantwortung gegenüber Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, damit diese, im Zuge von Enteignungsdebatten. nicht von Projektentwicklern über den Tisch gezogen werden und vorzeitig und panikartig ihre Grundstücke unter Marktwert verkaufen. Das Bezirksamt muss deshalb zeitnah aktiv werden und besser über den Sachstand der Entwicklung und zeitliche Horizonte informieren und Warnungen vor vorzeitigem Verkauf geben. Hierfür gilt es, neben den angedachten Veranstaltungen, weitere, geeignete Kanäle zu finden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Anwohnerinnen und Anwohner entlang der B431 sowie der Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee regelmäßig (in Absprache mit dem Planungsausschuss) mit Hilfe eines elektronischen Newsletters (vgl. der Newsletter zur Entwicklung der neuen Mitte Altona) über den aktuellen Sachstand zur Magistralenentwicklung im Bezirk Altona zu informieren. Weiterhin soll eine Projektseite zum Thema Magistralenentwicklung in Altona erstellt und regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten werden,  inkl. einer Kategorie FAQ (Frequently asked Questions) zur Magistralenentwicklung. Der Newsletter sowie die Homepage sollen mit Hilfe eines Flyers, der im Projektgebiet per Postwurfsendung verteilt werden soll, beworben werden. Die Information von Stake Holdern wie beispielsweise dem Luruper Forum, des Rissener Bürgervereins und weitere ist sicherzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, in Abstimmung mit den Vorhabenträgern und Bauherren ein Informationsformat zu entwickeln und zu etablieren, um die Bevölkerung entlang der o.g. Magistralen über aktuelle Bauvorhaben, Baugenehmigungen und die dazugehörige Bautätigkeit zu informieren. Möglichst sind diese Informationen in das Format aus Ziffer 1 zu integrieren.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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