Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 15.12.2021

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen zur Öffentlichen Fragestunde (siehe Anlage TOP 4) vor.

 

Herr Strate schlägt vor, die Fragen im TOP 4 "Vorstellung der Planung einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße 26/ 28" zu besprechen.

Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich.

Ö 2

Aktueller Status zu dem Moderationsverfahren im Gewerbehof Warnholtzstraße Sachstandsbericht des Amtes (Referent*innen: Vertretung der Fa. Richard Ditting GmbH & Co. KG (angefragt) und der Kitchen Guerilla GmbH Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Herr Tredehrt ein, der Planungsausschuss habe eine Vielzahl von E-Mails der Beteiligten erhalten und erhoffe sich von der persönlichen Anwesenheit der Beteiligten, den Sachverhalt zu klären.

 

Herr Strate ergänzt, Ziel des laufenden und transparenten Moderationsverfahrens sei es, den vorhandenen Betrieben im Gewerbehof Warnholtzstraße Ersatzstandorte zu beschaffen. Es sei offen, ob dieser Versuch bereits erfolgreich und umfassend von der Richard Ditting GmbH & Co. KG (Ditting) unternommen worden sei.

 

Herr Elci (Kitchen Guerilla GmbH) führt aus, er habe die Fläche am Beerenweg am 18.12.2020 besichtigt und am 08.01.2021 gegenüber der Köhler & von Bargen Projekte GmbH Interesse für die Fläche bekundet. Untermieter seines Unternehmens hätten in dem ehemaligen Objekt der Auto Wichert GmbH am Beerenweg bereits einen Mietvertrag erhalten. Im Mai 2021 habe er die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) zu den Planungen hinzugezogen. Erste Kalkulationen für die Ausführungsplanung hätten Investitionskosten in sechsstelliger Höhe für die Infrastruktur ergeben, um die Fläche bewirtschaften zu können. Diese Infrastruktur sei am jetzigen Standort an der Warnholtzstraße vorhanden. Die Mietkosten würden im Beerenweg signifikant steigen: Am Standort Warnholtzstraße betrage die Kaltmiete nf Euro pro Quadratmeter, am Standort Beerenweg würde die Kaltmiete auf zehn Euro ansteigen, die Warmmiete entsprechend auf etwa 16 Euro. Dies führe zu Mietzahlungen in Höhe von 14.000 Euro pro Monat, zu denen sich sein Unternehmen für die Dauer von zehn Jahren verpflichten müsse.

 

Angesichts dieser hohen Kosten sei ein Betrieb am neuen Standort nur wirtschaftlich machbar, wenn seine Firma Veranstaltungen mit bis zu 200 Gästen durchführen könne. Vergleichbare Unternehmen in besseren Lagen müssten weniger aufbringen. Der Verbleib seines Unternehmens mit 20 Mitarbeiter:innen am jetzigen Standort Warnholtzstraße mit 800 qm Nutzfläche sei keine Perspektive für ihn. Ihm sei auch vonseiten Ditting kein neuer Mietvertrag angeboten worden. Er suche nun selbst alternative Flächen, sei aber offen für weitere Gespräche mit Ditting.

 

Herr Kornacker (steg) ergänzt, am 01.07.2021 sei man im Zuge des Bauantragsverfahrens über die Lage im Störfallbereich informiert worden. Im August 2021 sei ein Nutzungsänderungsantrag vorgelegt worden. Am 27.10.2021 habe die Störfallkommission den potenziellen Betrieb auf Veranstaltungen mit 99 Gästen eingeschränkt, dies sei für die Kitchen Guerilla GmbH nicht wirtschaftlich, es brauche dafür große Veranstaltungen mit bis zu 199 Gästen. Den baulichen Anforderungen, um den Störfall auszuräumen, könne nicht entsprochen werden. Der betroffene Betrieb liege nördlich des Standorts, es habe ein Austausch mit dem dortigen Störfallbeauftragten stattgefunden. Benachbarte Betriebe seien ebenfalls auf Veranstaltungen mit 99 Gästen beschränkt worden.

 

Herr Tscheu (Ditting) betont, Kitchen Guerilla GmbH sei im Rahmen des Moderationsverfahrens adäquate Ersatzflächen angeboten worden. Diese Ersatzflächen erfüllten den jetzigen Geschäftszweck, nicht aber zukünftige Geschäftsmodelle. Die Pflichten der Vorhabensträgerin seien damit erfüllt. Dass er von der Absage der Fläche durch die Kitchen Guerilla GmbH im Rahmen öffentlich zugänglicher E-Mails informiert worden sei, habe zu einem Vertrauensverlust in der Zusammenarbeit geführt. Ob die Fläche im Beerenweg noch verfügbar sei, entziehe sich seiner Kenntnis. Weitere Angebote habe Ditting der Kitchen Guerilla GmbH nicht mehr gemacht, weil davon ausgegangen worden sei, dass der Mietvertrag am Beerenweg zustande komme. Für die Kinderclub Chamäleon GbR sei noch keine Lösung in Sicht. Für das Fitnessstudio und den Künstler sei er optimistisch. Die Autowerkstatt sei bereits in den Beerenweg um-, die Tischlerei ausgezogen. Letztere habe den Betrieb aufgegeben. Allen Betrieben mit Ausnahme von Kitchen Guerilla GmbH seien neue Mietverträge für 2022 angeboten worden.

 

Frau Blume wirft ein, es sei sehr fraglich, ob Ditting in ausreichendem Maße Ersatzflächen angeboten habe. Ersatzflächen müssten wirtschaftlich betrieben werden können. Dies sei im Beerenweg zweifelhaft.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, die auf der Fläche des Gewerbehofes geplanten Wohnungen würden dringend benötigt. Er schlage eine Sprecher:innensitzung vor, um den Status des Planverfahrens in Augenschein zu nehmen.

 

Herr Trede schlägt vor, Ditting und Kitchen Guerilla GmbH sollten den Mietvertrag verlängern, einen weiteren Versuch der Einigung zum Beerenweg herbeiführen und die Störfallkommission erneut anrufen. Er stellt klar, die erfolgreiche Unterbringung aller Gewerbetriebe in neuen Flächen sei immer noch die Voraussetzung, damit der Wohnungsbau erfolgen könne. Dies sei den Gewerbetreibenden zugesagt. Die Bezirkspolitik unterstütze Ditting dabei gerne. Adäquat sei aus seiner Sicht die Fläche am Beerenweg nicht. 

 

Herr Strate ergänzt, es sei weder Aufgabe des Bezirksamtes noch der Politik, Gewerbemietverträge zu schließen. Auch die Störfallkommission treffe ihre Entscheidungen unabhängig. Eine erneute Initiative des Amtes, das sich bereits engagiert habe, mache nur Sinn, sofern auch neue Fakten vorlägen. Er schlage vor, in einer der Februarsitzungen des Planungsausschusses das Bezirksamt um einen erneuten Sachstand zu bitten.

Der Planungsausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich.

Ö 3 - 21-2622

Energiefachplan AK Altona und Umgebung – Abschlussbericht (Referent*innen-Vortrag) Mitteilungsdrucksache des Amtes (Referent*innen: Vertretung von Averdung Ingenieure & Berater GmbH)

Herr Conrad betont, es sei unsicher, wann sich die Bauvorhaben auf der Fläche der Asklepios Klinik Altona konkretisierten und der Energiefachplan zur Anwendung komme.

 

Herr Akram (Averdung Ingenieure & Berater GmbH) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) das Energiekonzept des Krankenhausquartiers. Er berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Der Energiefachplan unterstelle drei unterschiedliche Planungsszenarien mit unterschiedlichen Nutzungen des Geländes.
  • Das Gutachten sei jetzt zwei Jahre alt. Die auf Erdgas basierenden Varianten würden heute here Kosten nach sich ziehen. Die technischen Aufbauten auf Krankenhausdächern schränkten die Möglichkeiten für Solartechnik ein. Mit dieser könne knapp neun Prozent des Strombedarfs des Quartiers gedeckt werden.
  • Der konstante Wärme- und Kältebedarf könne effizient über eine Wärmepumpe miteinander gekoppelt werden.
  • Die drei energieeffizienten und nachhaltigen der fünf untersuchten Energieversorgungsvarianten erforderten hohe Investitionskosten. Die Wärmeversorgung könnte vollständig durch die Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen. Die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelten Energiemischpreise lägen zwischen vertretbaren sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde. Diese enthielten auch die Wartungskosten der Investitionen. Längstes Abschreibungsintervall r die Investitionen sei 30 Jahre.
  • Die Energieversorgungsvarianten 4 und 5 überzeugten durch niedrige Energiepreise und hohe Nachhaltigkeit.
  • Die Planungen r die Energieversorgung seien aufgrund des Platzbedarfs nicht ohne bauliche Maßnahmen in den Gebäudebestand integrierbar.

 

Herr Trede wirft ein, das Fernwärmenetz werde auf erneuerbare Energien umgestellt. Das würde zu neuen Ergebnissen im Energiefachplan führen.

Der Planungsausschuss nimmt das Energiekonzept zur Kenntnis.

Ö 4

Vorstellung der Planung einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße 26/ 28 (Referierende: Vertretungen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und der Sprinkenhof GmbH (angefragt))

Herr Stratehrt ein, der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit habe in seiner Öffentlichen Anhörung zur geplanten UPW in der Behringstraße 26/ 28 vom 24.11.2021 viele Fragestellungen zum geplanten Gebäude, nicht aber zur Unterbringung von Geflüchteten an sich verzeichnet und den Planungsausschuss um fachliche Hilfestellung gebeten. Da viele Menschen von der Baumaßnahme betroffen seien und sich dies auch in den vielen vorliegenden Fragen zur Öffentlichen Fragestunde (Anlage) abbildete, sei es richtig, dass der Planungsausschuss und nicht der stets nicht-öffentlich tagende Bauausschuss mit dem Thema befasst worden sei.

 

Die Fragestellungen der Anwohner:innen zielten vor allem auf die Themen geltendes Planrecht, Verschattung und Lage des Gebäudes, Anzahl und Zuschnitt der Wohnungen sowie Anzahl der untergebrachten Personen und Zukunft der Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes. Es sei heute mit keiner Entscheidung zu rechnen. Es liege noch kein Bauantrag vor. Zu einzelnen Aspekten sei bereits eine Stellungnahme der Behörde r Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialberde) eingegangen (Anlage).

 

Herr Hansen (Sprinkenhof GmbH) und Herr Schiebler (Hohaus Hinz & Seifert GmbH) erläutern mithilfe einer Präsentation (Anlage) die Planungen zur Errichtung einer UPW an der Behringstraße 26/ 28. Sie berichten auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Bei der Bemessung der Unterkunft sei die Bereitstellung von 200 Plätzen maßgeblich. Für das Vorhaben sei ein Vorbescheidsantrag gestellt worden, dieser beschreibe nur die Grundzüge der Planung.
  • Das Vorhaben umfasse fünf Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Das Geude werde voll unterkellert. Eine Tiefgarage und 500 qm Kinderspielflächen seien geplant. Die Einfahrt zur Tiefgarage und der Feuerwehr erfolge von Westen.
  • Der Baukörper greife vorhandene Geschossigkeiten des Umfeldes auf. Zur Beurteilung der Besonnung sei die DIN 5034 herangezogen worden. Im Januar seien Verschattungen der benachbarten Fassaden zu erwarten, im März und im Sommer nicht. Die bisher durchgeführten Verschattungsstudien seien ausreichend zur Einhaltung der DIN-Norm.
  • Der Sprinkenhof GmbH sei die Fläche vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen übertragen worden. Dazu zähle auch die Friedensallee 45, der Innenhof und Teile der Blockrandbebauung an der Behringstraße. Es sei geplant, das Gewerbegebiet weiter zu betreiben. Ziel sei es, weitere Gebäude funktionsgleich bestehenden Gebäuden zuzuordnen, also Wohnen zu Wohnen und Gewerbe zu Gewerbe.
  • Es sei denkbar, die Details der geplanten Unterkunft gemeinsam mit dem Amtr Soziales der Sozialbehörde zu prüfen. Eine Überarbeitung des Entwurfs könne möglicherweise die Friedensallee 45 sowie eine Überbauung des bestehenden zweigeschossigen Gewerbebaus im Hinterhof in die Baumassenverteilung einbeziehen. Bei der UPW handele sich um Wohnungsbau, der im ersten Förderweg gebaut werde. Die Baukosten müssten überschaubar bleiben. Die Sprinkenhof GmbH bezweifle, dass ein Ankauf von weiteren Grundstücken glich sei.
  • Zu von Luftbildern abweichend dargestellte Bestandsbebauung im Plan könne mit unter den Gebäuden befindlichen Tiefgaragen begründet sein.
  • Als die Sprinkenhof GmbH Anfang 2020 das Vorhaben übernommen habe, sei ursprüngliches Einzugsdatum der Geflüchteten Ende 2022 gewesen,

 

Herr Hielscher weist auf die möglichen rechtlichen Folgen der geplanten Innenhofbebauung hin. Die Innenhöfe seien bisher im Bezirk nicht so hoch wie hier geplant bebaut worden. Angesichts des Baustufenplans sei das Bauvorhaben möglicherweise rechtlich anfechtbar. Dies sei vom Bezirksamt sorgfältig zu prüfen. Der Entwurf sei durch Verringerung der Geschossanzahl so anzupassen, dass Verschattungen an den Fassaden der Friedensallee auszuschließen seien.

 

Herr Tressl betont, der Baustufenplan sehe bisher eine eingeschossige Bebauung im Innenhof und eine viergeschossige im Randbereich vor. Vor Ort sei eine sehr heterogene Bestandsbebauung entstanden. Die Anwendung von §34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sei denkbar. Das Gebiet habe sich trotz des planrechtlich beschriebenen Geschäftsgebiets zu einem Wohngebiet entwickelt. Die Ausweisung als Geschäftsgebiet sei damit funktionslos. Er danke für die vielen wertvollen Hinweise aus der Bevölkerung und empfehle der Vorhabenträgerin, eine Überarbeitung des Entwurfs in Aussicht zu stellen. Zu prüfen sei eine andere Verteilung der Baumasse, zum Beispiel mit einer Bebauung der Durchfahrt. So sei noch offen, wie sich die geplanten 200 Plätze auf wie viele Wohnungen verteilten und wie die Grünanlage oder wie die Rettungswege im Detail aussehen könnten. Die Diskussion, auch in den Fraktionen, könne den überarbeiteten Planungsentwurf bereichern. Die bestehende Unterkunft „Holmbrook“ stehe absehbar solange zu Verfügung, bis ein Neubau an der Behringstraße bezugsfertig sei.

 

Herr Bielfeldthrt aus, es sei nicht nachvollziehbar, warum der vorliegende Baustufenplan keine Anwendung finde. Das geplante Maß der Bebauung weiche in den Grundzügen der Planung ohne Einbindung der Anwohner:innen erheblich ab. Die Wucht des Gebäudes sei zu reduzieren. Er bezweifle, dass die vorgestellten Verschattungsstudien der einschlägigen DIN-Norm 5034 entsprächen. Die Fassade des östlich gelegenen Bauriegels bestehe fast vollständig aus Glas. Diese reflektiere Lärm. Er bemängelt fehlende Informationen zur Entwässerung des Innenhofs sowie die fehlerhafte Darstellung der Bestandsbebauung im vorgestellten Entwurf.

 

Herr Trede bittet, die Vorhabenträgerin möge die Einwände und Vorschläge der Anwohner:innen zur Grundlage für eine Überarbeitung des Entwurfs nutzen und insbesondere prüfen, ob der bestehende zweigeschossige Gewerbebau im Innenhof überbaut werden und die Lage des Gebäudes verändert werden nne. Eine detaillierte Verschattungsstudie sei nötig. Werde der vorliegende Vorbescheidsantrag positiv beschieden, habe die Sprinkenhof GmbH einen Rechtsanspruch auf eine sechsgeschossige Bebauung. Das Grundstück Friedensallee 45 sei in die Planung einzubeziehen. Dessen Gebäude befinde sich in einem schlechten Zustand. Das benachbarte Gebäude sei nur eingeschossig und ebenfalls in die Planungen einzubeziehen.

 

Herr Boettger wirft ein, die Geschossigkeit sei innen sechs- und außen dreigeschossig, in der Regel werde dies umgedreht realisiert, um Verschattung und Verkehrslärm zu reduzieren. Aus sozialen und ökologischen Gründen sei ein reguläres Bebauungsplanverfahren wünschenswert. Er bitte, in die Kalkulation der Größe der Spielflächen auch die bereits dort wohnenden Kinder einzubeziehen.

 

Herr Adrian lobt die Anregungen der Anwohner:innen und stellt in Aussicht, diese fraktionsintern zu beraten. Er betont, es sei Konsens, die beabsichtigte Umzugskopplung von Schulbau, Unterbringung von Geflüchteten und Kleingärten umzusetzen. Deswegen sei auch die unterzubringende Personenanzahl nicht disponibel. Er rege an, die Gestaltung des Baukörpers zu verändern und diesen veränderten Entwurf erneut in den Planungsausschuss einzubringen. Im Nachhinein sei die Genehmigung der eingeschossigen Bauten der Discounter in unmittelbarer Umgebung des Vorhabens ein Fehler gewesen.

 

Frau Benkert bittet die Sprinkenhof GmbH, die Eigentumsverhältnisse vor Ort planerisch zu verdeutlichen und zu prüfen, ob Geflüchtete an anderer Stelle untergebracht werden könnten, um hier kleiner bauen zu können. Die bestehenden Stadthäuser würden durch den Entwurf sehr eingezwängt. Der Bauausschuss müsse dem Vorbescheidsantrag nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Schülke ergänzt, die Lage der Eingänge sei zu verlagern, um Lärm für die Nachbarschaft zu reduzierten.

 

Herr Strate fasst zusammen, angesichts der bisherigen Äerungen der Fraktionen sei es wahrscheinlich, dass ein Vorbescheidsantrag auf Basis der bisherigen Entwürfe im Bauausschuss nicht positiv beschieden werde. In Anbetracht des starken öffentlichen Interesses halte er die weitere Befassung im Planungsausschuss für sinnvoll. Der Hauptausschuss müsse aber entscheiden, ob sich zukünftig der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit oder der Planungsausschuss mit dem Vorhaben befasse. Er schlage vor, der Planungsausschuss solle sich in einer seiner Februar-Sitzungen erneut mit dem Vorhaben beschäftigen.

Der Planungsausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich.

Ö 5

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 5.1 - 21-2565

Wohnungsbau entlang der Magistralen – Die Öffentlichkeit besser informieren! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Herr Conradhrt aus, das Bezirksamt befinde sich im intensiven, teils persönlichen Dialog mit Anwohner:innen, die sich sorgten, dass in großem Umfang Enteignungen oder Grundstücksabgaben an Investor:innen stattfänden. Um die für den Wohnungsbau dringend notwendigen Magistralenprojekte weiter voranzutreiben, fehle aber die Entscheidung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, welche Straßenbreite und -zuschnitt erforderlich seien. Die im Antrag geforderten Kommunikationsmaßnahmen seien mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewerkstelligen, andere notwendige Arbeiten wie Bauanträge für Wohnungsbau müssten dafür ruhen. Auch die Beauftragung von Dienstleistern binde durch Briefings, Ausschreibungen und redaktionelle Abstimmungen Ressourcen. Digitale mediale Kommunikation könne das Gespräch mit Betroffenen nicht ersetzen.

 

Herr Strate widerspricht, die Maßnahmen könnten den Aufwand für weitere persönliche Gespräche reduzieren, da die Anwohner:innen sehr ähnliche Fragestellungen beschäftigten. Die Dokumentation der Inhalte der bereits durchgeführten Gespräche reichten als Grundlage, um die Maßnahmen erstellen zu können. Die Umsetzung von Maßnahmen wie Newsletter oder ufig gestellte Fragennnten an Auftragnehmer:innen vergeben werden. Würde die Entwicklung entlang der Magistralen nicht durch Kommunikationsmaßnahmen unterstützt, sei ein Scheitern des Projektes durch Akzeptanzverlust in der Bevölkerung bereits absehbar.

 

Herr Trede schlägt vor, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) anstelle des Bezirksamtes mit den Maßnahmen zu beauftragen. Die im Antrag genannten Maßnahmen seien in allen sieben Bezirken erforderlich.

 

Herr Hielscher merkt an, eine Strategie zur Bebauung der Magistralen sei nicht erkennbar. Es handele sich lediglich um zwei Bauvorhaben, wovon sich eines im Vorbehaltsgebiet befinde. Die Arbeit dazu gehöre in die BSW.

 

Herr Adrian ergänzt, der geforderte Aufwand sei gering. Die Bevölkerung im Vorwege zu informieren sei effizienter, als deren Dissonanzen im Nachgang im persönlichen Dialog mit ihnen wieder aufzulösen.

Herr Adrian stellt in Aussicht, die SPD-Fraktion werde den Antrag Drs. 21-2565 neu fassen, dabei die Einbindung der BSW berücksichtigen und den Antrag in eine der nächsten Sitzungen erneut einbringen.

Ö 6

Alternative Flächen für eine neue Grundschule im Raum Lurup Sachstandsbericht des Amtes (Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung (21-2367B) vom 30.09.2021)

Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung (21-2367B) vom 30.09.2021.

 

Frau Göller-Meier erläutert, eine Prüfung hätte ergeben, dass keine dem Beschluss entsprechende, 2.000 bis 3.000 qm große Fläche in Lurup vorhanden sei. Hinzu komme, dass, wie in der Drs. 21-2588 beschrieben (TOP 7.1), von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) kein zusätzlicher Flächenbedarf für eine weitere Grundschule in Lurup gesehen werde.

 

Herr Hielscher wirft ein, mögliche Flächenr Grundschulen sollten keinesfalls aufgegeben werden. Auch den wegen der benachbarten Hochspannungsleitung geschlossenen Standort am Vorhornweg gelte es zu aktivieren.

 

Herr Conrad entgegnet, die BSB werde die Fläche nicht anmelden, sondern aus dem Sondervermögen Schulbau Hamburg entfernen lassen.

 

Die Beratung wurde aus zeitlichen Gründen abgebrochen.

 

[Nachtrag zu Protokoll: Die Beratung wurde in der Sitzung am 05.01.2022 fortgesetzt.]

 

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-2588

Schulflächen in Lurup dauerhaft sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgerufen.

Ö 7.2 - 21-2598

Keine Unterschrift unter den "Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau" vor Beteiligung der Bezirksversammlung! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgerufen.

Ö 8

Verschiedenes

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgerufen.

N 9

Fläche für eine Suchthilfe in Altona Bitte des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (Vertagt aus der Sitzung vom 29.11.2021)

N 10

Mitteilungen

N 11

Verschiedenes