Die Planungen zur Luruper Hauptstraße bieten die Möglichkeit, die Mobilitätsbedürfnisse im Stadtteil nachhaltig und bedarfsgerecht zu gestalten. Es ist dabei von zentraler Bedeutung, sowohl die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger als auch die Anforderungen an eine moderne, sichere und zukunftsorientierte Verkehrsplanung zu berücksichtigen. Ein pauschaler Ausbau der Verkehrsflächen ohne fundierte Bedarfsanalyse widerspricht einer ausgewogenen Flächennutzung und würde unnötig Konflikte schaffen. Zudem gilt es sicherzustellen, dass Maßnahmen wie Enteignungen ausgeschlossen werden und der Dialog mit betroffenen Grundeigentümern sowie der Bürgerschaft verstärkt in den Fokus rückt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
-
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, eine 30 Meter breite, pauschale Ausweisung der Luruper Hauptstraße als Straßenverkehrsfläche in sämtlichen aufzustellenden Bebauungsplänen (insbesondere Lurup 68 und Lurup 70) abzulehnen.
-
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Luruper Forum, interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie unter Mitwirkung des Mobilitätsausschusses der Bezirksversammlung Altona konkrete Vorschläge für eine verkehrsräumliche Planung zwischen der Landesgrenze und der Elbgaustraße zu erarbeiten. Diese Planung soll insbesondere beinhalten:
-
eine realistische und zukunftsorientierte Leistungsbewertung der Luruper Hauptstraße,
- Potenziale zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts,
-
ausreichend Nebenflächen für ruhenden Serviceverkehr,
- sichere und komfortable Gehwege sowie Radweginfrastruktur,
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten.
-
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass im Rahmen der Verkehrsplanung keine Enteignungen erforderlich werden. Es ist klar zu kommunizieren, dass die Planungen einvernehmliche Lösungen mit betroffenen Grundeigentümern priorisieren.
-
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die Bauleitplanverfahren Lurup 68 und 70 erst nach Vorlage eines abgestimmten Planungsvorschlags der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und einer erfolgreichen Beratung im Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung Altona fortzuführen.