Bebauungsplanverfahren Lurup 66 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.09.2023
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4303B beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 19.10.2023 wie folgt Stellung genommen:
Im Bestand entsprechen die in den Straßennebenflächen der Luruper Hauptstraße untergebrachten Rad- und Gehwege nicht den aktuellen Anforderungen der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), so dass im Rahmen einer im Auftrag der BSW erarbeiteten verkehrstechnischen Konzeptstudie von Masuch und Olbrich (Januar 2023) der Flächenbedarf für einen anforderungsgerechten Ausbau der Straßennebenflächen mit Regelbreiten ermittelt wurde. Die beabsichtigte Aufweitung der Straßenverkehrsfläche um 5,0 m, ausgenommen im Bereich der „Luruper Höfe“, dient dazu die Flächen für einen den aktuellen Anforderungen der Regelwerke entsprechenden Ausbau vorzunehmen.
Eine Reduzierung der insgesamt vier Fahrspuren komme nach Aussage der für Verkehr zuständigen Behörde nicht in Betracht, da selbst bei Entfall einer Fahrspur je Richtung für den Individualverkehr die entfallenden Fahrspuren als Busspuren zur Busbeschleunigung hergerichtet werden sollten. Vor dem zuvor genannten Hintergrund wird der Bedarf an Straßenerweiterungsfläche im Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes als zusätzliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und damit die Voraussetzung u.a. für die Anwendung des allgemeinen Vorkaufsrechts geschaffen, so dass die Flächen auch von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben werden können.
Bei Umgestaltung des Straßenraums ist zukünftig, durch die Anpassung der Nebenflächen an heutige Bedürfnisse und Ansprüche, eine deutliche Verbesserung insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zu erwarten. Zudem ermöglicht die Aufweitung neue Baumstandorte und Retentionsflächen an geeigneter Stelle zu berücksichtigen, vorhandene Straßenbäume sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Die genaue Verortung der Grünbereiche und Baumpflanzungen werden im Rahmen der nachfolgenden Planungen konkretisiert.
Grundsätzlich können die vorhandenen Entwicklungspotenziale, wie z.B. die Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsverbindung sowie begrünte öffentliche Räume an der Luruper Hauptstraße entsprechend den Zielsetzungen zur Entwicklung der Magistrale genutzt und im Rahmen nachfolgender Ausführungsplanungen konkretisiert werden. Die im Antrag der BV formulierten Ziele werden in der Form nicht übernommen. Das zuständige Gremium die Kommission für Stadtentwicklung hat den Auslegungsbeschluss auf der Sitzung am 18.09.2023 für das B-Planverfahren gefasst.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.