Es liegt eine Frage zum Thema Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56 (Anlage) vor, die unter TOP 2 behandelt wird.
Frau Lange (claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB) stellt den Sachstand des Bebauungsplanentwurfs Altona-Altstadt 56 nach der erfolgten Öffentlichen Plandiskussion mithilfe einer Präsentation (Anlage, Details siehe dort) vor. Auch auf Nachfrage führt sie folgendes aus:
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Frau Frauenlob erläutert, dass im Lärmgutachten die Lärmemissionen des Hafenbahnhofs beachtet worden seien. Auf Nachfrage von Herrn Boettger führt sie aus, dass es sich beim Gebiet des Hafenbahnhofs um eine Nutzung mit besonderer Zweckbestimmung handele. Die geplante, an den Kulturbetrieb heranrückende Wohnbebauung hingegen sei als urbanes Gebiet ausgewiesen. Unter Umständen seien deshalb Lärmschutzfestsetzungen entlang der Fassade erforderlich.
Herr Conrad versichert, dass es im Interesse des Amtes sei, den Hafenbahnhof bestehen zu lassen und die aktuelle Nutzung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Lärmwerte seien zurzeit in Prüfung. Bei der Vorstellung des Sachstands handele es sich zudem lediglich um eine Vorabinformation, um sich zu vergewissern, dass sich das Projekt in die richtige Richtung entwickle.
Herr Trede bittet um Berücksichtigung der Belange des Hafenbahnhofs. Bewohner:innen des entstehenden Viertels könnte sich sonst eventuell über die Lärmbelastungen beschweren, obwohl der Hafenbahnhof mitsamt seinen Veranstaltungen schon länger existiere als das Viertel. Die zukünftigen Anwohner:innen könnten in diesem Gebiet kein Recht auf Stille einfordern.
Herr Dr. Kloth erklärt auf Nachfrage, dass die schadhafte Kaikante saniert werden müsse. Dies werde entweder durch die Hamburg Port Authority oder durch eine andere Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg geschehen. Hierbei müsse eine vordere Spundwand hinzugefügt und die dann hintere Spundwand entfernt werden.
Herr Reining und Herr Strate loben die gute Entwicklung der Planungen.
Herr Koschützke berichtet, dass die erste öffentliche Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08.12.2023 auf den 13.01.2024 von 12 bis 17 Uhr in die Lutherkirche verlegt worden sei. Die Beteiligung über DIPAS sei zudem sehr zufriedenstellend. So seien bislang knapp 100 Beiträge und ungefähr 300 Kommentare über die Plattform eingegangen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss stimmt dem überwiesenen Schlüsselvorschlag der Fachbehörde einstimmig zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-4501 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Frauenlob weist darauf hin, dass es noch keine konkrete Verkehrsplanung gebe und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die zweite Variante ohne Ausweisung neuer Straßenverkehrsfläche ablehne. Die Baulinie sehe zur Straße hin eine geschlossene und abseits der Straße eine offene Bauweise vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg müsse zudem die benötigten Flächen von den Eigentümer:innen kaufen. Fragen nach Schadensersatzansprüchen durch die Ausweisung weiterer Straßenverkehrsflächen könne sie nicht beantworten. Auf Nachfrage erläutert sie, dass Bäume in Bebauungsplänen nicht festgesetzt würden. Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass diese gefällt würden. Die Fläche des Bebauungsplans sei reduziert worden. Südöstlich befände sich eine Hochspannungsleitung, nordöstlich sei die Stadt bereits vertraglich mit der:dem Grundeigentümer:in gebunden.
Herr Boettger schlägt vor, zwecks Transparenz beide Varianten bei einer Öffentlichen Plandiskussion vorzustellen. Er sehe jedoch auch die Notwendigkeit zur weiteren Klärung der Verkehrsplanung.
Herr Strate und Herr Bielfeldt schließen sich Herrn Boettgers Vorschlag an. Herr Bielfeldt gibt zu bedenken, dass eine Ausweisung der Bäume notwendig sei, um diese im weiteren Abwägungsprozessen berücksichtigen zu können. Er merkt zudem an, dass das Allgemeine Wohngebiet doppelt in der Legende angegeben sei.
Herr Conrad vermutet, dass wohl auch innerhalb eines Jahres keine abschließende Klärung mit der BVM erfolgt sein werde.
Herr Sülberg merkt an, dass es sich bei der Veranstaltung zur Magistralenentwicklung am 14.11.2023 lediglich um eine Veranstaltung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und nicht der hier zuständigen BVM gehandelt habe. Ihre Aufgabe bestehe in der Vermittlung zwischen BVM und den Bezirken. Die Haltung der BVM könne die BSW nur kommentieren, wobei sie die Bezirkspolitik um Unterstützung bei der Magistralenentwicklung gebeten habe. Es sei zudem schwierig, bei der Öffentlichen Plandiskussion einen Bebauungsplan zu präsentieren, der nicht von der BVM akzeptiert werde. Deshalb sei es wichtig, mit der BVM weiter im Gespräch zu verbleiben.
Herr Lange moniert, dass der schematische Bebauungsplan kaum Rücksicht auf Grundstücksgrenzen nehme. Deswegen müsse das Konzept noch intensiver bearbeitet und auch den Bewohner:innen mitgeteilt werden.
Herr Hielscher betont, dass ein Bodenordnungsverfahren zur Veränderung der Grundstücksgrenzen sehr lange dauere und einen enteignungsähnlichen Charakter besitze. Die Politik wünsche sich zudem Wohnungsbau statt lediglich die Planung von Verkehrsflächen. Sollte die BVM ihre Haltung nicht ändern, stimme er den Plänen des Amtes nicht zu.
Herr Sülberg weist darauf hin, dass man auf die Ergebnisse der Prüfung des Busbeschleunigungssystems auf der Luruper Hauptstraße Ende des Jahres 2023 warten solle. Hierbei würden unterschiedliche Straßenabschnitte mit unterschiedlicher Straßenbreite sowie die sich darauf ergebenden Potenziale betrachtet.
Ein:e Vertreter:in des Luruper Forums schließe sich Herrn Sülberg an. Es könne ein einstreifiger Mischverkehr hin von einer Vier- zu einer Zweispurigkeit möglich sein. Deswegen sei nicht nachvollziehbar, wieso die BVM an dieser Stelle eine Vierspurigkeit plane.
Herr Adrian merkt an, dass eine zweispurige Luruper Hauptstraße unrealistisch sei. Die durch den Modal Split erwartete Verkehrswende werde nicht eintreten.
Herr Boettger schlägt vor, den TOP auf eine der Sitzungen im Februar 2024 zu verschieben. Hierzu könne man auch ein:en Referent:in der BVM einladen.
Die Beratung wird im nicht-öffentlichen Teil fortgesetzt.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im Februar 2024 vertagt.
Frau Frauenlob stellt den Entwurf für das Gebiet Flurstraße mithilfe einer Präsentation (Anlage, Details siehe dort) vor, mit welchem das Bezirksamt an die Fachbehörde herantreten wolle. Grundlage sei das Baulandmobilisierungsgesetz. Ziel sei die Verbesserung der Wohnraumversorgung. Den Standort habe man aufgrund der Eigentumsverhältnisse gewählt. Die Mehrheit der Grundstücke befinde sich im Erbbaurecht des Bundes; es handele sich um Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Hier grenze ein Einfamilienhausgebiet an mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser. Der öffentliche Spielplatz solle erhalten bleiben.
Herr Adrian merkt an, dass die Flurstraße trotz Nutzung durch Busse untermaßig sei. Es gebe auch keine Radwege. Er schlägt vor, auch Standorte südlich der Osdorfer Landstraße in Betracht zu ziehen. Es sei auffällig, dass stets nördlich der Osdorfer Landstraße geplant werde.
Herr Trede weist darauf hin, dass es sich beim vorgestellten Gebiet um das letzte Potential in Lurup handele. Der Wunsch nach Nachverdichtung müsse von der Bevölkerung kommen. Er halte es für unwahrscheinlich, nach der Sommerpause noch im Jahr 2024 ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Herr Hielscher erinnert an ein ähnliches Bebauungsplanverfahren Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre westlich der Flurstraße, welches auf großen Widerstand der Anwohner:innen gestoßen und letztendlich eingestellt worden sei.
Herr Boettger weist auf die verschiedenen sozialen wie klimatischen Zielkonflikte hin. Man müsse sich entscheiden, ob Nachverdichtung oder das Bauen auf der grünen Wiese gewünscht sei. Zudem müsse die soziale Struktur in der Umgebung bei der Festlegung der Höhe an sozial gefördertem Wohnraum beachtet werden. Er befürworte, sich hierzu mit dem Luruper Forum auszutauschen.
Ein:e Vertreter:in des Luruper Forums macht darauf aufmerksam, dass nicht überall in Lurup wie an den Magistralen nachverdichtet werden solle. Lurup werde aufgrund der grünen Umgebung geschätzt, sei jedoch auch ein sozial schwieriger Stadtteil. Die Bewohner:innen der Eigenheime bildeten deswegen ein stabilisierendes Gegengewicht.
Herr Conrad betont, Aufgabe des Bezirksamtes sei es, der Politik Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Stellen im Bezirk Wohnungsbau ermöglicht werden könne. Ihm sei bewusst, dass dies ggf. nicht die Zustimmung des Luruper Forums erhalten werde.
Herr Strate schließt sich Herrn Boettger an und dankt dem Amt für die Initiative. Er betont, dass der Charakter des Stadtteils durch die vorgestellte Planung gravierend verändert werde und bittet die Fraktionen, den Vorschlag intern zu beraten.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im März 2024 vertagt.
Der TOP mit dem Antrag der Fraktion GRÜNE (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Dem Antrag wird zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung einstimmig zugestimmt.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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