21-4501

Bebauungsplan Lurup 68; Vorstellung der Varianten für die Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.02.2024
15.11.2023
Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren Lurup 68 im Bereich der Luruper Hauptstraße an der Stadtgrenze zu Schenefeld wurde im Sinne der Magistralenentwicklung durch den Planungsausschuss am 08.12.2018 eingeleitet. Als nächster Verfahrensschritt soll für den Bebauungsplanentwurf Lurup 68 eine Öffentliche Plandiskussion gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuchs durchgeführt werden.

Es ist vorgesehen, diese im Februar 2024 durchzuführen.

r die Erarbeitung des Planentwurfes für die Öffentlichen Plandiskussion ist eine Entscheidung über den Umgang mit den verkehrlichen Belangen, die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in der Grobabstimmung am 11.01.2019 mitgeteilt und im Gespräch am 14.09.2023 bestätigt wurden, erforderlich.

Demnach ist die vierspurige, stark befahrene Luruper Hauptstraße im Bestand, gemessen an den Anforderungen der technischen Regelwerke (ReStra), stark unterdimensioniert. Übergeordnete Interessen, wie die bessere Anbindung Lurups an die Innenstadt sowie die Begrünung der Magistrale, lösen perspektivisch Flächenbedarf aus, der im vorhandenen Straßenraum nicht oder nur eingeschränkt befriedigt werden kann. Der Straßenquerschnitt der Luruper Hauptstraße beträgt im Bereich des Plangebietes 21,5 Meter; für einen qualitativen Ausbau der Hauptverkehrsstraße (Ausbau der Geh- und Radwege sowie Entwicklung und Sicherung von Straßenbegleitgrün) sind nach ReStra jedoch mindestens 30 Meter erforderlich. Die BVM fordert deshalb die Sicherung der Flächen für den perspektivischen Straßenumbau gemäß den vorgenannten Mindestanforderungen in Form einer Ausweisung von Straßenverkehrsfläche (sogenannte gelbe Fläche) auf Privatgrund (4,25 Meter Breite je Straßenseite).

In diesem Zusammenhang stehen zwei Bebauungsplanentwürfe zur Diskussion:

 

Variante I: Entwurf mit Ausweisung neuer Straßenverkehrsfläche

Die Variante sieht die Berücksichtigung der regelkonformen Straßenverbreiterung im Bebauungsplan vor.

In den Jahren 2021 und 2022 wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Sülldorf 23/ Iserbrook 27 durch das Fachamt Stadt und Landschaftsplanung und das Rechtsamt des Bezirksamtes Altona zur Diskussion gestellt, ob das Erfordernis für die Ausweisung der Straßenerweiterung in einem regulären Bebauungsplan gegeben ist. Diese Frage wurde unter Beteiligung der BVM, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, des Bezirksamtes Altona und der jeweiligen Rechtsämter diskutiert.  Ergebnis der Diskussion war zusammenfassend, dass für einen regelkonformen Ausbau (Erweiterung) der Verkehrsflächen ein Festsetzungserfordernis abgeleitet werden kann. Die Forderung nach einer Verbreiterung der gelben Fläche ist folglich fachlich begründet, sofern sich die Dimensionierung der Verbreiterung aus den technischen Regelwerken ergibt (diesre an der Luruper Hauptstraße der Fall). Die erste Entwurfsvariante folgt diesem Ansatz, welcher sich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Sülldorf 23/ Iserbrook 27 als ein gangbarer Weg erwiesen hat. Eine Bebaubarkeit der Grundstücke ist auch aktuellem Stand auch nach Ausweisung der zusätzlichen Verkehrsfläche weiterhin gegeben.

 

Variante II: Entwurf ohne Ausweisung neuer Straßenverkehrsfläche

Bei dieser Variante werden anstelle einer zusätzlichen Straßenverkehrsfläche straßenseitig Flächen mit dem Ausschuss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen ausgewiesen. Im Verfahren Sülldorf 23/ Iserbrook 27 hat sich jedoch gezeigt, dass diese Festsetzung allein nicht ausreicht, um den Belangen der BVM gerecht zu werden.

 

Ergänzende Hinweise:

-          Der planerische Umgang mit den erforderlichen Straßenverbreiterungen betrifft auch andere Bebauungspläne entlang der Magistralen, entlang der Luruper Hauptstraße aktuell Lurup 70, der am 19.10.2022 durch den Planungsausschuss eingeleitet wurde.

-          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Lurup 68 wurde gegenüber dem in der Anlage zum Einleitungsbeschluss vom 05.12.2018 dargestellten Geltungsbereich verkleinert.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, auf Grundlage welcher planerischen Entwurfsvariante die Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Lurup 68 durchzuführen ist. Der Planungsausschuss wird ferner um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion gebeten.

 

Anhänge

1. Entwurfsvariante Bebauungsplan Lurup 68

2. Entwurfsvariante Bebauungsplan Lurup 68