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Städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachten mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Magistrale Iserbrook Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 15.11.2023 Planungsausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die in der Sitzung des Planungsausschusses am 21.06.2023 vorgestellte Vergabe eines sdtebaulich-freiraumplanerischen Gutachtens mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Magistrale Iserbrook erfolgte im September 2023.

 

Mit der Erarbeitung des Städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachtens wurde das Büro ppp (petersen pörksen partner) architekten + stadtplaner gmbh beauftragt. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe erfolgte durch ppp architekten + stadtplaner die Zusammenstellung eines versierten und erfahrenen interdisziplinären Teams aus verschiedenen Fachdisziplinen, welches sich wie nachstehend zusammensetzt:

 

  • Städtebeau und Hochbau: ppp architekten + stadtplaner (ppp)
  • Freiräume: arbos Freiraumplanung GmbH & Co. KG (arbos)
  • Verkehr: SBI Beratende Ingenieurer Bau - Verkehr - Vermessung GmbH (SBI)

 

Innerhalb des Teams übernehmen ppp und arbos die planerischen Aufgabenbereiche und SBI eine beratende Rolle. Für die Kommunikation gegenüber Auftraggeber, der Öffentlichkeit, den Fachbehörden und den bezirklichen Gremien stehen alle 3 Büros zur Verfügung. ppp übernimmt die in- und externe Steuerung und Koordination.

 

Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachtens wurde an die- GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH (GOS) vergeben. Die Leistung der GOS gliedert sich in zwei Phasen, die zum einen die Durchführung digitalen Öffentlichkeitsbeteiligungen über das digitale Partizipationssystem (DIPAS) und zum anderen zwei mehrstündige öffentliche Veranstaltungen vor Ort beinhaltet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung über DIPAS erfolgt vom 06.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023, die erste öffentliche Auftaktveranstaltung am 08.12.2023 in der Aula der Schule Iserbrook.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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