Herr Strate begrüßt Herrn Lange als neue ständige Vertretung der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten, insbesondere auf seine Verschwiegenheitspflicht, hin. Außerdem weist er auf den interfraktionellen Konsens hin, dass Vertreter:innen der Fraktionen bei Öffentlichen Plandiskussionen nur bei den Schlussstellungnahmen zu Wort kämen.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petent:innen weisen auf zwei E-Mails (Anlage) hin, die der Ausschuss ergänzend zur Eingabe erhalten habe. Es gebe mehrere Gründe die gegen eine Aufstockung der Siedlung sprächen. Die Proportionen der Siedlung würde überformt und diese als Ganzes unästhetisch werden. Die aufgestockten Häuser würden massiv und die kleineren Bestandsgebäude wie unfertige Fremdkörper wirken. Darüber hinaus ergäben sich Probleme mit den in der Siedlung typischen Dachüberständen und -formen. Insgesamt würde sich eine unterschiedliche Optik zwischen aufgestockten Häusern und den Bestandsgebäuden ergeben.
Der Bauprozess würde sich über einen unbestimmt langen Zeitraum gegebenenfalls über Jahre hinziehen und wäre schwierig zu koordinieren. Die mit der Aufstockung einzelner Häuser verbundene Verschattung verschlechtere die Wohnqualität der Menschen und beeinträchtige die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern der nicht-aufgestockten Bestandsgebäude. Die Energiegewinnung werde um circa 30 Prozent bei Aufstockung eines direkten Nachbarhauses und um circa 50 Prozent bei der Aufstockung beider direkter Nachbarhäuser ineffektiver. Demnach sei das Aufstocken nicht mit den klimapolitischen Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Bezirksversammlung Altona vereinbar.
Alles in allem führe das Aufstocken nur zu ein wenig mehr privat nutzbarer Fläche, zerstöre aber gleichzeitig eine homogene Siedlung, behindere eine effektive Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen und beeinträchtige die Lebensqualität der Menschen. Deshalb werde ein Ensembleschutz für die Siedlung gefordert. Frau Göller-Meier (Abteilungsleitung Übergeordnete Planung) habe zugesagt, an einer außerordentlichen Sitzung des Vereins teilzunehmen, um Fragen zu klären. Für den Trenknerweg gelte unterschiedliches Planrecht – auf der westlichen Seite der Bebauungsplan Othmarschen 7 und auf der östlichen Seite der Baustufenplan Groß Flottbek-Othmarschen. Ein einheitliches Planrecht wäre wünschenswert.
Ein Bürger merkt an, dass hinsichtlich dieses Themas bereits Kontakt zu Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft aufgenommen worden sei. Bei Dacherneuerung gelte eine Pflicht zur Schaffung von Photovoltaikanlagen, was durch das Aufstocken einzelner Häuser konterkariert werde.
Herr Tressl erläutert, es gebe einen Zielkonflikt zwischen der Schaffung von Wohnraum, das ebenfalls ein Ziel des Senats sei, und den von den Petenten vorgebrachten Aspekten. Für beide Standpunkte gebe es nachvollziehbare Argumente, weshalb das Amt noch zu keiner klaren Auffassung hinsichtlich des Zielkonflikts gekommen sei.
Herr Conrad sichert auf Nachfrage einen Nachtrag zu Protokoll zur Antragslage bezüglich Aufstockungen im Trenknerweg zu. Dass für den Trenkerweg zwei verschiedene Planrechte gälten, sei unproblematisch und komme in der Praxis auch an anderen Stellen vor.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Der Nachtrag liegt als nicht-öffentliche Anlage bei.]
Herr Batenhorst erklärt, er teile das in der Eingabe geschilderte Anliegen und unterstütze die Forderung nach dem Erlass einer Erhaltungsverordnung.
Frau Blume betont, auch wenn sich die Petent:innen der Eingabe vom 15.06.2022 (Drucksache 21-3185) und der heute vorliegenden Eingabe jeweils als Initiative bezeichneten, sei zu berücksichtigen, dass es sich bei den Gruppen um Nachbar:innen handle. Ein Interessenausgleich zu finden sei schwierig. Zunächst solle die Einschätzung des Amtes abgewartet werden, das in solchen Fällen häufig gute Vorschläge mache.
Herr Adrian führt aus, derzeit gebe es noch keinen akuten Handlungsbedarf. Für Bauanträge auf Aufstockung der Bestandsgebäude müssten die Nachbar:innen zustimmen, weshalb eine Erhaltungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig sei. Ein Bebauungsplanverfahren würde knappe Ressourcen des Bezirksamts binden und könne aufgrund der zu beteiligenden Fachbehörden zu einem ungewünschten Ergebnis führen. Er bittet das Amt darum, bis zur nächsten Befassung vergleichbare Fälle wie „Osdorf Mitte“ zu betrachten.
Herr Reinig regt an, dass das Amt die in der Eingabe vorgebrachten Argumente insbesondere hinsichtlich der Besonnung abarbeite und ein Kurzgutachten zur Effektivität der Photovoltaikanlagen bei Aufstockung erarbeite. So würden die Anliegen der Bürger:innen berücksichtigt und deren Sorgen könne gegebenenfalls begegnet werden. Schon in der Sitzung vom 15.06.2022 habe er darauf verwiesen, dass Aufstockungen nur blockweise für mehrere Gebäude denkbar seien.
Herr Trede ergänzt, dass einzelne Aufstockungen nicht denkbar seien. Insgesamt müsse eine Interesseabwägung stattfinden, wobei auch das Interesse junger Familien mit Bedarf nach mehr Wohnraum berücksichtigt werden müsse. Aspekte wie Verschattung müssten nachgeprüft werden. Zunächst müsse sich die Siedlung, die in Teilen als Verein organisiert sei, darüber einigen, was denkbar sei.
Herr Werner stellt fest, zum jetzigen Zeitpunkt könne er darauf verzichten, einen Antrag auf Überprüfung der Argumente für eine Erhaltungsverordnung zu stellen. Die Bürger:innen hätten aber ein Recht auf den Bestandsschutz ihrer funktionierenden, homogenen Siedlung. Ein Wildwuchs unterschiedlicher Gebäude sei zu vermeiden und ungewollte Bauvorhaben sollten verhindert werden. Anders sehe es aber aus, wenn zu einem späteren Zeitpunkt alle Eigentümer:innen aufstocken wollten. Das Problem müsse städtebaulich gelöst werden.
Herr Bielfeldt legt dar, eine Reihe Argumente beider Standpunkte sei nachvollziehbar und eine Entscheidung schwierig. Da es sich um ein fachliches Problem handle, bedürfe es einer fachlichen Antwort des Amtes. Es müsse schon vor der Befassung im Bauausschuss geklärt werden, welche Schutzmöglichkeiten das geltende Planrecht biete, was baulich möglich sei und wie planerisch mit den unterschiedlichen Anliegen umgegangen werden solle.
Herr Strate stellt fest, das Amt habe sich bereits geäußert und der Verfahrensgang von Bauanträgen sei bekannt. Bereits in der Sitzung vom 15.06.2022 sei im Rahmen der Befassung mit der Eingabe „Initiative Aufstocken Trenknerweg“ (Drucksache 21-3185) darauf hingewiesen worden sei, dass einzelne Aufstockungen aufgrund der erforderlichen Zustimmung der direkten Nachbar:innen schwierig seien. Angesichts des geltenden Planrechts wäre für die Aufstockung der Bestandshäuser überdies eine Befreiung nötig. Entsprechende Bauanträge müssten daher im Bauausschuss vorgestellt werden. Selbst wenn zukünftig Bauanträge gestellt und im Bauausschuss vorgestellt würden, könne dieser die Bauanträge zur Beratung in den Planungsausschuss überweisen.
Die Fraktionen hätten ihre Haltung klar gemacht. Es sei dennoch nachvollziehbar, dass den Bürger:innen bloße Aussagen der Ausschussmitglieder nicht ausreichten, da in der nächsten Wahlperiode andere Entscheidungsträger:innen in den Ausschüssen sitzen könnten. Das Amt bearbeite bereits viele verschiedene Themen und er sei skeptisch, ob ein Prüfauftrag ohne Antragslage sinnvoll sei. Bei der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens würde die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vermutlich die Schaffung von mehr Wohnraum fordern, was nicht im Interesse der Petent:innen sei. Er bittet das Amt darum, den Ausschuss nach Frau Göller-Meiers Besuch der Vereinssitzung zu informieren und schlägt vor, das Thema im Februar oder März des Jahres 2023 erneut aufzurufen.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich in eine der Sitzungen im Februar oder März des Jahres 2023.
Anlagen
TOP 3 Ergänzende E-Mail der Petenten (1 von 2) (419 KB)
TOP 3 Ergänzende E-Mail der Petenten (2 von 2) (821 KB)
Herr Tressl berichtet, die Behördenabstimmung habe hauptsächlich redaktionelle Wünsche ergeben. Einzelne Flächen seien nicht abgelehnt worden. Das Wohnungsbauprogramm greife weder bauordnungsrechtlichen noch bauplanungsrechtlichen Verfahren vor.
Herr Conrad ergänzt, das Wohnungsbauprogramm sei nur eine Art unverbindlicher Katalog. Die Einigung mit den Volksinitiativen zum Wohnraumschutz sei nicht behandelt worden.
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage, das Problem einer S-Bahnabstellanlage am Bahrenfelder Kirchenweg sei nach einem Abstimmungsprozess mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mittlerweile gelöst.
Herr Bielfeldt betont, es wäre sinnvoll, auf vorhandene, insbesondere soziale Restriktionen der beschriebenen Flächen hinzuweisen. Am Luthergrund sollten 160 Wohnungen abgerissen werden, nur um danach insgesamt 50 zusätzliche Wohnungen zu schaffen. Das sei unsozial. Vor zehn Jahren habe das Wohnungsbauprogramm noch beinhaltet, dass vorhandene Strukturen und Milieus berücksichtigt werden müssten. Mit dem jetzigen Wohnungsbauprogramm würden bestehende Siedlungen zerstört. Deshalb und weil noch andere ungeeignete Flächen enthalten seien, könne der dem Wohnungsbauprogramm nicht zustimmen.
Herr Adrian bittet darum, die Drucksache in die Sitzung am 16.11.2022 zu vertagen, damit das Wohnungsbauprogramm noch in der Fraktion beraten werden könne. Die Sitzung der Bezirksversammlung am 24.11.2022 werde weiterhin erreicht.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich in die Sitzung am 16.11.2022.
Fortsetzung der Beratung vom 19.10.2022.
Herr Bielfeldt weist darauf hin, dass der Bebauungsplan-Entwurf nicht auf der Internetseite des Bezirksamtes für laufende Bebauungsplanverfahren hinterlegt sei.
Herr Strate bittet Herrn Bielfeldt den Link zu der Internetseite an das Amt weiterzuleiten.
Frau Frauenlob berichtet, der Planungsausschuss habe den Verzicht zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) in seiner Sitzung vom 17.11.2022 (Drucksache 21-2529) beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren befinde sich nun vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB). Zurzeit gebe es aber Probleme mit der Vorhabenträgerin: Die Planzeichnung und die Verordnung seien zwar vorhanden, die Begründung fehle aber noch. Außerdem seien die Lärm- und Entwässerungsgutachten fehlerhaft und mit der Bitte um Nachbesserung zurückgegeben worden. Für die TöB Beteiligung sei vollständiges Paket an Unterlagen zumindest mit der Begründung nötig. Der Entwurf für den Durchführungsvertrag werde derzeit vom Rechtsamt geprüft. Die Vorhabenträgerin habe bislang nur dessen Inhaltsverzeichnis erhalten.
Im „FHH-Atlas“ würden Flächen, für die gerade ein Bebauungsplanverfahren laufe, rot umrandet dargestellt. Normalerweise würden die für die ÖPD verwendeten Unterlagen auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Es sei im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, nur einzelne Dokumente zu veröffentlichen, während an anderen Teilen noch gearbeitet werde. Bevor Unterlagen wie etwa Planzeichnungen veröffentlicht würden, würde zuerst der Planungsausschuss damit befasst.
Frau Frauenlob führt mithilfe einer Karte (Anlage) aus, der Planungsausschuss habe in seiner Sitzung vom 20.04.2022 (Drucksache 21-3018) die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Grobabstimmung mit den Fachbehörden sei jedoch gescheitert. Ohne diese könne das Verfahren nicht fortgesetzt werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) lehne ein Bebauungsplanverfahren in der vorgeschlagenen Größe ab, da eine Flächennutzungsplanänderung nötig wäre. Die BSW habe vor diesem Hintergrund gebeten, die Wohnbauflächen aus dem Verfahren herauszunehmen.
Der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen habe mitgeteilt, einem verkleinerten Verfahren in der Grobabstimmung nicht zuzustimmen und gefordert, die Wohnflächen auch als Wohnflächen in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) habe die Aufnahme eines neuen Schulwegs und eine Schulerweiterungsflächen in den Bebauungsplan-Entwurf gefordert. Mit der BSB stehe zeitnah ein Gesprächstermin an. Diese wolle nötige Abrissarbeiten für den Weg, dessen Verkehrssicherung und Herrichtung nicht finanzieren.
Herr Hielscher merkt an, hinsichtlich der diversen Interessen sei unklar, wer darüber entscheide. Da das Verfahren auch Gefahren bergen könne, sei über eine Rücknahme des Einleitungsbeschlusses nachzudenken. Ziel sei eigentlich gewesen, Rechtssicherheit für die Kleingärten zu schaffen. Er bittet das Amt darum, die Flächen zu kennzeichnen, die durch die Umsiedlung im Rahmen des Verfahrens zum A7-Deckel vertragsbetroffen seien.
Frau Frauenlob merkt an, dass dem Planungsausschuss die Flächenrochade durch den A7-Deckel in seiner Sitzung vom 18.11.2020 bereits vorgestellt worden sei. Aussage der Politik an die Kleingärtner:innen sei gewesen, alle vorhandenen Kleingärten zu sichern.
Herr Trede bittet darum, in der Karte farblich zu kennzeichnen, welche Behörde welches Anliegen habe.
Herr Adrian unterstreicht, dass die Zusagen des Senats und der Bezirksversammlung nicht einfach gebrochen werden dürften und dafür noch Gespräche zu führen seien.
Der Planungsausschuss vertagt das Thema einvernehmlich bis zur Sitzung am 18.01.2023.
Anlagen
TOP 6 Karte (5095 KB)
Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56/ Ottensen 59 (Fischereihafen) – Areal West
Herr Conrad berichtet, der Planungsausschuss habe in seiner Sitzung vom 07.09.2022 sein grundsätzliches Einverständnis gegeben, mit den beiden vorliegenden Varianten in eine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) zu gehen. Auch der Oberbaudirektor sei damit grundsätzlich einverstanden, habe aber noch Anmerkungen zur Planung, die eingearbeitet werden müssten. Beispielsweise sollten die geplanten Gebäude der Straße einen Rahmen geben. Mit der Höhenentwicklung sei der Oberbaudirektor einverstanden. Auch das Bezirksamt sei grundsätzlich einverstanden, wolle zunächst aber noch bestimmte Details der Planung klären, bevor eine ÖPD durchgeführt werde, um Fragen der Bürger:innen dann auch gut beantworten zu können. Außerdem sollten Aspekte, die vorab vereinbart worden seien – wie etwa eine öffentliche vom Geesthang auf einen Dachgarten führende Brücke – im Entwurf berücksichtigt werden. Vor der Durchführung der ÖPD werde die Planung noch einmal im Ausschuss vorgestellt.
Herr Adrian wirft ein, die Bezirksamtsleitung habe angekündigt, dass es ein Format zwischen den Bebauungsplanverfahren und der Veranstaltungsreihe „Altona, deine Magistralen“ geben müsse. Ferner bittet er die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung um Prüfung, ob bereits eine Rückmeldung auf den Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 21-2794.1B erfolgt sei.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Rückmeldung auf den Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 21-2794.1B ist mit der Mitteilungsdrucksache 21-3014 erfolgt.]
Herr Lange merkt an, dass viele Beiträge der Bürger:innen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Altona, deine Magistralen“ noch nicht abgearbeitet seien. Es sei unklar, wie damit umgegangen werden solle. Das sei nicht gut und könne zu Frust bei den Bürger:innen führen.
Herr Batenhorst kritisiert, dass ihm bei einer der Veranstaltungen nicht das Wort erteilt worden sei. Bei vergleichbaren Veranstaltungen sollten die Parteien zukünftig eingeladen werden, da deren Ansichten zur Magistralenstrategie für die Menschen wichtig seien.
Herr Conrad erläutert, Gespräche zu Herrn Adrians Anliegen liefen bereits. Das gesamte Thema Magistralenentwicklung sei ein fortlaufender Prozess. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen arbeite an einem übergeordneten Konzept. Alle Beteiligten müssten darüber nachdenken, wie die Planung weitergehen könne. Zu berücksichtigen sei, dass Probleme mit den Fachbehörden Bebauungsplanverfahren für Bebauung an den Magistralen zuletzt ausgebremst hätten. Abgesehen davon sei es wichtig, weiter mit den Bürger:innen im Gespräch zu bleiben. Die Veranstaltungsreihe „Altona, deine Magistralen“ habe für alle Beteiligten einen großen Mehrwert gehabt. Die als Anlage der Drucksache angefügte Dokumentation werde noch im Internet veröffentlicht.
Herr Langes Sorgen seien zwar nachvollziehbar, bei öffentlichen Veranstaltungen mit vielen Bürger:innen sei es aber immanent, dass nicht alle Fragen detailliert geklärt werden könnten. Das Amt und die Bezirksversammlung hätten aber so ein Gefühl entwickeln können, welche Themen den Bürger:innen wichtig seien.
Herr Strate stellt hinsichtlich Herrn Batenhorsts Wunsch fest, es sei Konsens in Altona, dass bei Veranstaltungen für Bürger:innen – wie die Veranstaltungsreihe „Altona, deine Magistralen“ – nur diese das Wort für Ihre Fragen und Stellungnahmen erhielten, nicht die Politik. Bei Öffentlichen Plandiskussionen dürfe die Politik im Rahmen der Schlussstellungnahmen erklären, was sie aus der Veranstaltung mitnehme. Das Format der Veranstaltungsreihe „Altona, deine Magistralen“ sei vorab im Planungsausschuss behandelt worden. Vertreter:innen der Parteien habe es freigestanden, an den Veranstaltungen teilzunehmen und zuzuhören.
Hinsichtlich Herrn Langes Anliegen merkt er an, dass es zu jeder Wortmeldung auch eine Antwort gegeben habe und die per Livechat gestellten Fragen, transparent für alle sichtbar dargestellt worden seien.
Er dankt dem Amt für die Durchführung und die Dokumentation der Veranstaltungsreihe.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss beschließt einvernehmlich, weiter in seiner zweiten Sitzung im Monat, die im Anschluss an die Sitzung des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld stattfindet, im Kollegiensaal zu tagen.