Gestaltungsgutachten Luruper Hauptstraße Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.01.2022 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 5
Die baulichen Veränderungen an der Luruper Hauptstraße sollen im Sinne der Nutzer*innen und Anwohner*innen auch mit Qualitätsverbesserungen der vorhandenen und noch entstehenden Freiräume der Magistrale verbunden werden. Hierfür ist es möglich, ein Gestaltungsgutachten in Auftrag zu geben, an dessen Ergebnissen sinnvollerweise sich zukünftige Veränderungen orientieren werden.
Der Ausschuss für regionale Stadtentwicklung und Wirtschaft empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird nach §27 BezVG gebeten, für den Bereich des Vorbehaltsgebiets an der Luruper Hauptstraße (von der Kreuzung Rugenbarg bis Bahrenfeld) ebenfalls ein solches Gestaltungsgutachten für die Neugestaltung des Straßenraumes einschl. der Nebenflächen zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Gestaltungsgutachtens sind von der BSW zu übernehmen. Dem Sonderausschuss Science City Bahrenfeld ist über die Ergebnisse zu berichten.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung ist zu allen Punkten nachrichtlich zu informieren.
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Der Ausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
ohne
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