Altona gehen die Baurechte aus Neuauflage "Bündnis für das Wohnen"/"Vertrag für Hamburg" Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1787E beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 19.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
In dem Beschluss wird darum gebeten, den Anreiz pro genehmigter Wohnung für die Bezirke aus dem Förderfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen und Baugenehmigungen in den Vorbehaltsgebieten Altonas gerecht zu werden.
Die von der Anzahl der genehmigten Wohneinheiten abhängige Mittelübertragung aus dem Förderfonds Bezirke hat sich als erfolgreiches Instrument etabliert und soll daher beibehalten werden. Die Bezirksämter werden im Zuge der Abstimmung Gelegenheit erhalten, zu den Regelungen des Vertrags für Hamburg und somit auch zur Höhe des Betrags pro genehmigte Wohneinheit Änderungsvorschläge einzubringen.
Zur Berücksichtigung der Wohnungsbaugenehmigungen in Vorbehaltsgebieten für die Berechnung der Wohnungsbauprämien aus dem Förderfonds Bezirke siehe Mitteilung 21-1599 an den Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.