Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2021
Letzte Beratung: 06.07.2021 Hauptausschuss Ö 4.1
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke hat die nachfolgenden Informationen zur Prämienausschüttung gemäß Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau übermittelt:
Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €).
Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2019 folgende Zuweisungen:

Die Verteilung erfolgt zu 60% in den Förderfonds konsumtiv und zu 40% in den Förderfonds investiv. Abzüglich aller bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses stehen ab sofort Gelder in folgender Höhe zur Verfügung:
Förderfonds konsumtiv: 118.160,34 €
Förderfonds investiv: 489.533,77€
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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