20-3071

Förderfonds Bezirke – Prämienzahlung 2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €).

 

Insgesamt haben die Bezirksämter auch im vergangenen Jahr wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung erhält damit jedes Bezirk-samt 2018 folgende Zuweisung:

 

 

Anhänge

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