21-0067

Förderfonds Bezirke – Prämienzahlungen 2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.08.2019
Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. €).

Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2019 folgende Zuweisungen:

 

Für den Fall, dass die geplante Anzahl von Wohnungen in einem Jahr nicht erreicht wurde und ein Ausgleich mit der Gesamtabrechnung eines Jahres nicht möglich ist, werden entsprechend Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Anhänge

keine