Wohnungsbau und der Vertrag für Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1467 beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat unter Beteiligung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) mit Schreiben vom 15.01.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Zurzeit finden die Gespräche der BSW mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft für eine Fortsetzung des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg statt.
Zu darauf aufbauenden Überlegungen zum Vertrag für Hamburg hat die BSW mit den Bezirksamtsleitungen bereits erste Abstimmungsgespräche geführt. Die Empfehlung der Bezirksversammlung Altona, genehmigte Wohneinheiten in Vorbehaltsgebieten auf die Zielzahl zu genehmigender Wohneinheiten des jeweiligen Bezirks anzurechnen und regelhaft für die Bemessung der Ausschüttung aus dem Förderfonds Bezirke zu berücksichtigen, wird seitens der BSW in die weiteren Gespräche mit den Bezirksamtsleitungen zur Neufassung des Vertragstextes aufgenommen.
Zu 2:
Für die Berechnung der Wohnungsbauprämien aus dem Förderfonds Bezirke ist für die zurückliegende Legislaturperiode im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ vereinbart worden, die Statistiken über die Bautätigkeit des Statistikamtes Nord zu Grunde zu legen.
In diesen Statistiken sind auch die Wohnungsbaugenehmigungen in den Vorbehaltsgebieten berücksichtigt. Die Vorbehaltsgebiete werden allerdings nicht separat ausgewiesen. Die dortigen Baugenehmigungen sind in den Zahlen des Bezirkes enthalten, in dessen Gebiet das Vorbehaltsgebiet liegt. Somit erhalten die Bezirke die Wohnungsbauprämie auch für diese Genehmigungen.
Welche Berechnungsgrundlagen künftig gelten sollen, ist zwischen der BSW und ihren Vertragspartnern (u.a. die Bezirksämter) im Rahmen der gegenwärtig laufenden Neuabstimmung des Vertrags für Hamburg zu verhandeln.