Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Planungsausschuss den TOP mit der Drucksache 21-1638 auf Wunsch des Amtes im nicht-öffentlichen Teil (jetzt TOP 7) zu behandeln.
Der TOP mit der Drucksache 21-1667 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Conrad stellt dir Drucksache vor. Die Variante 2 habe genauso viel Bruttogeschossfläche wie der Bestand. F&W Fördern & Wohnen AöR habe vermutlich Interesse an einem einzigen Baublock. Eine Aufteilung der Bausubstanz und die Festlegung der Geschossigkeit seien Teil des weiteren Verfahrens. Außerdem sei eine Flächennutzungsplanänderung nötig. Es sei noch unklar, wie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) dazu stehe. Um das Grabeland als Grünfläche auszuweisen, müssten die beteiligten Fachbehörden zustimmen.
Herr Farries ergänzt, das Amt habe mit der BSW und dem damals für das Gerichtsverfahren mandatierten Anwalt gesprochen. Alle seien sich einig, dass die jetzige Bausubstanz aufgrund des Vergleichs zurückgebaut werden müsse. Es gebe aber keine einheitliche Rechtsauffassung darüber, ob durch ein Bebauungsplanverfahren eine Unterbringung Geflüchteter fortgesetzt werden könne. Um Abwehransprüche der Kläger*innen aus dem Vergleich zu vermeiden, schlage das Amt eine Ausweisung für Allgemeines Wohnen (WA) vor.
Frau Boehlich merkt an, eine WA-Ausweisung sei vermutlich rechtssicher. Die vorgeschlagene Dreigeschossigkeit passe aber nicht ins Quartier, maximal zwei Geschosse plus Staffel seien denkbar. Außerdem sei eine Aufteilung auf mehrere Baukörper nötig. Das Grabeland solle in das Plangebiet aufgenommen und als Grünfläche gesichert werden. Das müsse mit den Fachbehörden besprochen werden. Die BSW habe für die Fläche der Unterkunft Wohnungsbau gefordert, der nun umgesetzt werden solle. Dafür solle diese der Sicherung des Grabelandes zustimmen.
Herr Hielscher betont, dass für eine Teilakzeptanz in der Nachbarschaft die Geschossigkeit reduziert und mehrere Baukörper statt eines großen geschaffen werden sollten. Für die Anwohner*innen sei es wichtig, das Grabeland und den östlich angrenzenden Wald zu sichern. Er bittet das Amt darum, zur nächsten Sitzung die Plan- und die Plangebietszeichnung anzupassen. Nach dem Einleitungsbeschluss solle schnell eine Öffentliche Plandiskussion durchgeführt werden, um den Anwohner*innen zeitnah eine Rückmeldung zu den Antworten auf den verteilten Flyer geben zu können.
Herr Adrian führt aus, die SPD-Fraktion habe juristische Bedenken zur vorherigen Planung des Amtes gehabt. Er betont, dass es sich hier um keine Mauschelei handle, sondern um ein Bebauungsplanverfahren mit all seinen Beteiligungsmöglichkeiten. Statt eines Blocks solle die Bausubstanz anders sortiert werden. So seien vielleicht mehrere Bauabschnitte möglich, in die die Bewohner*innen direkt einziehen könnten.
Herr Dr. Schülke erklärt, er habe bezüglich des vorherigen Plans des Amtes einen kritischen Rechtsstandpunkt gehabt. Die Integration werde in der Drucksache schön geredet, die Nachbar*innen sähen das anders. Auch wenn der jetzige Vorschlag dem Vergleichstext gerechter werde, sei er einem Umgehungstatbestand sehr nahe und ein Gerichtsverfahren zur Prüfung wahrscheinlich, ob das angestrebte Bebauungsplanverfahren dem Inhalt des Vergleichs entspreche. Außerdem sei der Vergleich auch im Lichte der letzten Schriftsätze auszulegen und es sei fraglich, ob es den Klagenden um die Art der Nutzung gegangen sei.
Herr Strate stellt fest, es handle sich um ein Bebauungsplanverfahren, welches zu einer Planrechtsänderung zu WA führe. Der*die Eigentümer*in der Fläche entscheide, wie die Ausweisung genutzt werde. Der Vergleich schließe ein Bebauungsplanverfahren nicht aus und fordere nur den Rückbau der jetzigen Bausubstanz. Die Anwohner*innen hätten im weiteren Verfahren die Möglichkeit, ihre Kritik anzubringen. Diese werde dann abgewogen.
Herr Bielfeldt legt dar, die Fraktion DIE LINKE sei gegen eine dauerhafte Umwandlung des Waldes in Bausubstanz. Das Areal sei von Wald geprägt und solle an dieser Stelle wieder aufgeforstet werden.
Frau Blume merkt an, die FDP-Fraktion habe nur positive Rückmeldungen zur Integration in dieser Einrichtung erhalten. Die Bürger*innenbeteiligung sei hier sehr wichtig, da das Umfeld sehr sensibel sei.
Herr Riekers bekräftigt, die Integration funktioniere hier gut, es gebe in Blankenese keine Feindseligkeiten gegen die Einrichtung. Es müsse behutsam vorgegangen werden. Ein Einleitungsbeschluss zeige, dass die Politik noch offen sei, gleichzeitig aber das Verfahren begonnen werde.
Herr Werner bittet das Amt um einen Sachstand zu den Parzellen im Grabeland. Es seien Kündigungen ausgesprochen worden. Es sei unklar, ob diese Parzellen nun neu vergeben würden oder ob diese brach lägen.
Es sei nicht erträglich, die AfD über Integration sprechen zu hören. Die Kinder vor Ort sollten nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden. Die Anwohner*innen hätten mit den Geflüchteten kein Problem.
Herr Conrad sichert zu, bei Hamburg Wasser einen Sachstand zu den Parzellen im Grabeland abzufragen.
Frau Boehlich merkt an, es seien zum Teil Parzellen neu verpachtet und Briefe mit dem Inhalt versendet worden, dass von einer Bebauung Abstand genommen werde.
Der Planungsausschuss bittet das Amt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Text der Drucksache dahingehend anzupassen, das Baufeld sowie die 3-Geschossigkeit herauszunehmen und es bei einer Ausweisung Allgemeines Wohnen (WA) zu belassen und gegebenenfalls nur eine maximale Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl aufzunehmen. Außerdem soll das Grabeland in das Plangebiet aufgenommen werden und Gespräche mit der BSW zu einer Ausweisung dieser als Grünfläche geführt werden.
Herr Strate weist auf eingegangene Mails an den Ausschuss von Bürger*innen zu dem Thema hin und bittet die Fraktionen eigenständig zu antworten.
Einvernehmlich vertagt aus der Sitzung vom 07.10.2020.
Herr Conrad erklärt, die hybride öffentliche Anhörung zu den Brünschenwiesen vom 04.11.2020 sei ein gutes Beispiel für eine funktionierende Beteiligung gewesen. Mit dem Petenten der Sitzung vom 07.10.2020 habe das Amt mittlerweile ein Gespräch geführt. Die Bürger*innen vor Ort seien verunsichert über das Thema Magistralen-Konzept. Mit Beteiligungsveranstaltungen sollte nicht zu lange abgewartet werden.
Herr Strate betont, je Magistrale nur eine Veranstaltung durchzuführen, werde nicht genügen.
Herr Trede merkt an, dass zukünftig vermutlich nur noch hybride Veranstaltungen stattfänden, da so mehr Menschen erreicht würden. Im Sommer seien die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie vermutlich schwächer.
Frau Benkert stellt fest, die Fraktion DIE LINKE sei für Präsenzveranstaltungen.
Herr Werner betont, der Fokus müsse darauf liegen, gute Hybridveranstaltungen zu organisieren und nicht möglichst viel Präsenz anzubieten.
Herr Hielscher führt aus, es gehe nicht nur um die zwei in der Drucksache genannten Magistralen, auch andere Hauptverkehrsstraßen fielen unter die Magistralen-Strategie. Die Veranstaltungen sollten abstrakt organisiert sein, um bei den Bürger*innen nicht den Eindruck einer Planfeststellung zu erwecken.
Herr Conrad schlägt vor, zur Sitzung am 03.03.2021 einen Vorschlag des Amtes in den Ausschuss einzubringen.
Die Drucksache wird einvernehmlich in die Sitzung am 03.03.2021 vertagt.
Herr Hielscher bittet darum, bei Vorlage des Mittelabflussberichts nicht nur bereits getätigte Auszahlungen aufzuführen, sondern auch für geplante Maßnahmen, deren Mittel noch nicht abgeflossen seien.
Der Planungsausschuss spricht sich einvernehmlich für einen halbjährlichen Bericht über den Mittelabfluss der Rahmenzuweisungen aus.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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