Magistralenentwicklung in Altona - Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussvorlage des Amtes
Per Beschluss gemäß § 19 (2) BezVG vom 20.02.2020 (Drs. 21-0595.1) wird das Bezirksamt gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Veranstaltungen zur Stadtentwicklung der Magistralen im Raum der betroffenen Stadtteile unter Einbeziehung geeigneter Referenten in absehbarer Zeit stattfinden. Aus diesem Anlass schlägt das Bezirksamt vor, je Magistrale (Luruper Hauptstraße/Luruper Chaussee bzw. B431) eine Veranstaltung in einem betroffenen Stadtteil durchzuführen. Interessierten Bürger*innen sollen die bisherigen Schritte der Magistralenentwicklung in Altona, die Ergebnisse des Bauforums und die weiteren Schritte vorgestellt werden. In diesem Zuge soll die Bevölkerung auch die Gelegenheit haben, ihre Wahrnehmung der Magistralen, Bedenken und Wünsche zu äußern. Es ist weiterhin angedacht, ihnen die Gelegenheit zu geben, für einen ausgewählten Fokusraum (je Magistrale ein Fokusraum) selber Entwicklungsideen zu vermitteln. Nach Möglichkeit sollen Vertreter der betroffenen Dienststellen im Rahmen der Veranstaltung und deren Vorbereitung involviert werden. Das vorgehend beschriebene Offline-Format soll durch eine Online-Beteiligung begleitet werden, um eine breitere Bevölkerung zu erreichen. Dabei sollen Fragestellungen im Zentrum stehen, die zum Beispiel Aufschluss über die Wahrnehmung der Magistralen, besonders wertvolle Orte, prägende Bausteine und grundsätzliche Entwicklungswünsche geben.
Sofern es sich zeitlich ergibt, ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereit, je Magistrale in einem örtlichen Bürgerforum für die Veranstaltung zu werben.
Das oben beschriebene Vorgehen steht aufgrund der seit dem Beschluss durch das neuartige Coronavirus eingetretenen Situation sowie der damit verbundenen Maßnahmen des Infektionsschutzes auf unbestimmte Zeit infrage. Vor diesem Hintergrund ergeben sich zwei mögliche Wege:
1) Vorgehen wie oben beschrieben, wobei für die Durchführung eine signifikante Entspannung der Lage abgewartet wird (Wiedervorlage).
2) Kurzfristige Durchführung der Beteiligung ausschließlich als Online-Beteiligung mit intensiver Bewerbung in den betroffenen Stadtteilen.
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