Bebauungsplan Blankenese 52; Weitere Vorgehenseise / Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 08.02.2021 Planungsausschuss Ö 2.1
An der Südseite des Björnsonweg in Blankenese befinden sich, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende. Die Unterkünfte wurden auf Grundlage der bis zum 31.12.2019 geltenden Sonderregelung des § 246 Abs. 9 BauGB genehmigt. Aufgrund eines in einem Nachbarstreitverfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg abgeschlossenen Vergleichs zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), Fördern & Wohnen AöR und dem Nachbar*innen muss das befristet genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückgebaut werden. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann nicht über den im Vergleich bestimmten Zeitpunkt hinaus verlängert werden. Nach Ablauf der Befristung ist die Fläche wieder aufzuforsten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft; für diesen Fall hat sich die FHH verpflichtet, den Verlust der Waldfläche möglichst orts- und funktionsnah zu kompensieren.
Das oberste Ziel des Bezirksamts Altona ist es daher einen Bebauungsplan aufzustellen, um auch Geflüchteten eine dauerhafte Perspektive zu geben.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Unterbringung geflüchteter Menschen am Björnsonweg mit einem Klima der guten Integration verbunden war. Die dort lebenden Familien sind angekommen und gut aufgenommen worden. Die Kinder und Jugendlichen besuchen Kitas und Schulen in Blankenese. Weiterhin finden in der Unterkunft Beratungs- und Begleitungsangebote wie z. B. die Stadtteilmütter und Elternlotsen für die dort lebenden Menschen statt. Der Spieltiger besucht regelmäßig die Unterkunft für ein Spielangebot für Kinder. Unterstützt durch das Stadtteilmanagement Rissen konnten der Unterkunft Angebote aus Rissen/ Sülldorf vermittelt und vernetzt werden. Dadurch sind auch Angebote zur Freizeitgestaltung für Jugendliche und ein Kontakt zum Jugendzentrum Rissen entstanden. Eine echte Umsetzung konnte, Pandemie bedingt, leider noch nicht erfolgen. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen und ein sofortiger Start nach Beendigung der Corona-Einschränkungen möglich.
Die Umsetzung der Bürgerverträge der Initiative LOB (Lurup, Osdorf und Bahrenfeld) sieht, auch in der nachverhandelten Fassung, einen weiteren Abbau von Unterbringungsplätzen in Altona vor. Bis Ende 2020 ist bereits eine Unterkunft mit 378 Plätzen geschlossen und andere um etwa 230 Plätze reduziert worden. Bis Ende 2021 werden weitere 470 Plätze in den Altonaer Unterkünften abgebaut werden müssen. Ab Ende 2022 bis Ende 2023 werden zwei Unterkünfte in Bahrenfeld und eine in Osdorf geschlossen. Es ist das ausgesprochene Ziel des Bezirksamtes und der Sozialbehörde, dass der Abbau der Platzzahlen in öffentlich-rechtlicher Unterkunft nicht über die Verlegung in andere Unterkünfte, sondern – wo immer möglich – bei vorliegender Wohnberechtigung durch einen Umzug in eigenen Wohnraum erfolgen soll. Um das sicherzustellen, müssen jetzt in Altona Wohnungen für die Menschen gebaut werden, die z. B. im Zuge der Umsetzung des Bürgervertrags mit der Initiative ihre Unterkünfte verlassen müssen.
Vor diesem Hintergrund gibt es nun mehrere Varianten, wie die Fläche am Björnsonweg zukünftig genutzt bzw. bauleitplanerisch überplant werden könnte. Eine Möglichkeit könnte sein, ein Baurecht dahingehend zu schaffen, dass am Björnsonweg auch künftig Menschen mit Fluchtgeschichte wohnen können – und zwar dauerhaft. Dies wäre beispielsweise durch Wohnraum möglich, der durch das Wohnungsamt vermittelt wird.
Seitens des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung werden nun, nach eingehender Prüfung, die nachstehenden Varianten erkennbar:
Variante I
Die Unterkunft am Björnsonweg könnte gemäß der befristeten Baugenehmigung bis zum 01.04.2023 zurückgebaut und die Fläche wieder aufgeforstet werden.
Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens würde nicht beschlossen.
Variante II
Die jetzige Fläche könnte zukünftig als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Anhand der bestehenden Gebäude wurde eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.000 – 3.500 qm ermittelt, welche bei einer möglichen Neuplanung, die aus städtebaulichen Gründen lediglich in ihrer Kubatur angepasst würde, auf diese übertragen werden könnte. Eine Nachnutzung der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur sollte geprüft werden. Um zu 100 % geförderten Wohnungsbau umsetzen zu können, ist zu überlegen und zu prüfen, ob die Fläche an Fördern & Wohnen AöR übertragen werden könnte. Ergänzend könnte es dann Regelungen zwischen Hamburg Wasser, der Sozialbehörde und Fördern & Wohnen AöR geben, in dem zum einen geregelt würde, dass die Fläche an Fördern & Wohnen AöR übertragen wird und zum anderen der Anteil an Wohnraum mit WA-Bindung (Wohnungsamt Bindung) festgelegt wird. Zudem würde geregelt, dass dorthin vor allem Geflüchtete mit Wohnberechtigung vom Wohnungsamt vermittelt werden können. Der durch das Bauvorhaben erforderliche Waldersatz, würde auf stadteigenen Flächen erfolgen, zusätzlich wären Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich. Bei dieser Variante müsste die aktuell vorhandene Unterkunft zunächst zurückgebaut werden, um dann städtebaulich hochwertigen Wohnraum ermöglichen zu können.
Um die an vielen Stellen bereits verstetigte gute Integration in Altona weiterführen und die zukünftige Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten zu können, wird seitens des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung die Variante II vorgeschlagen. Es wird darum gebeten, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen, mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Baustufenplan aufzuheben und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einen Prüfauftrag zur Grundstücksübertragung zu erteilen.
Variante II: 1. Entwurfsvariante Bebauungsplan Blankenese 52 (Björnsonweg)
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