21-1667.2

Bebauungsplan Blankenese 52 Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-1667.1

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.03.2021
25.02.2021
Ö 7.4.1
Sachverhalt

In seiner Drucksache begründet das Bezirksamt den Antrag, einen Einleitungsbeschluss für einen Bebauungsplan Blankenese 52 zu fassen, mit dem Wunsch, Geflüchteten dort eine dauerhafte (Wohn)Perspektive zu geben. In der Begründung heißt es weiter, dass Platzzahlen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften nicht über die Verlegung in andere Unterkünfte abgebaut werden, sondern durch Umzug in eigenen Wohnraum erfolgen sollen. Deshalb soll mit dem Bebauungsplan Blankenese 52 ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Im Sinne einer Schaffung von adäquatem Wohnraum für Geflüchtete und deren Integration in die Gesellschaft ist diesem Bestreben Rechnung zu tragen. Wobei eine zentraler gelegene Fläche, mit einer besseren Anbindung an den ÖPNV, einer reichhaltigeren Infrastruktur und einer vielfältigen Durchmischung der Anwohner:innen im Sinne einer guten Integration zu bevorzugen wäre. Aufgrund des Mangels an freien Flächen im Kerngebiet Altonas ist dies aber kaum möglich.

 

Gleichzeitig muss bedacht werden, dass das Gelände am Björnsonweg durch einen Einleitungsbeschluss mit der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet zweifelsohne ökonomisch aufgewertet wird. Entsprechend sind auch Befürchtungen von Bürger:innen bzw. Anwohner:innen nachvollziehbar, dass die bestehende Waldfläche und das Grabeland in ihrer jetzigen Nutzung nicht dauerhaft erhalten bleiben, sondern zukünftig ebenfalls als Fläche für Wohnungsbau ausgewiesen werden könnten. Um diese Befürchtungen zu entkräften und dem Wunsch der benachbarten Bevölkerung nachzukommen, müssen also entsprechende Wege gefunden und Spekulationen mit dem Gelände verhindert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass einerseits dem Bedarf an Wohnungen für Geflüchtete Rechnung getragen wird, andererseits aber auch der generell hohe Bedarf an gefördertem Wohnraum in Altona für weitere Anspruchsberechtigte nicht außer Acht gelassen wird.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gebeten, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Blankenese 52 einzuleiten, mit der Festsetzung einer max. Bruttogeschossfläche, wie sie der derzeitigen Nutzung (lt. Bezirksamt ca. 3.300 qm) entspricht, unter der Voraussetzung, dass

 

a)      im Bebauungsplan die Errichtung von 100 % gefördertem Wohnungsbau im 1. und 2. Förderweg gemäß BauGB § 9, Absatz 1, Nr. 7 festgelegt wird,

 

b)     im Bebauungsplan die Vergabe dieser Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus (ggfs. mit WA-Bindung) gemäß BauGB § 9, Absatz 1, Nr. 8 (Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf) an Geflüchtete in Höhe von 50 % und 50 % an alle Berechtigte festgesetzt wird,

 

c)      im Bebauungsplan die angrenzende Waldfläche in ihrer jetzigen Funktion und das Grabeland durch die Festsetzung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grabeland gesichert werden,

 

d)     zur langfristigen Sicherung für den geförderten Wohnungsbau das Grundstück in Erbbaurecht vergeben und die Sozialbindung auf mindestens 30 Jahre festgelegt, und

 

e)      den Geflüchteten, die derzeit in der Unterkunft Björnsonweg wohnen, entweder bis zum Abriss geeignete Wohnungen zur Verfügung gestellt, oder eine Rückkehr in den Björnsonweg in die neu gebauten Wohnungen ermöglicht wird. Die zwischenzeitliche Unterbringung erfolgt ortsnah im Bezirk Altona.

 

Anhänge

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