21-1505

Flurstück Nr. 204-04546 Osdorfer Landstraße 380 Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Wolf Achim Wiegand und Rose Pauly (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
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09.02.2021
08.02.2021
01.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

Das Flurstück Nr. 204-04546 (Osdorfer Landstraße 380) befindet sich nach dem Landesgrundbesitzverzeichnis im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Es hat eine Größe von 9.882 m² und ist mit einer denkmalgeschützten Villa sowie zwei älteren ehemaligen Schulgebäuden bebaut.

Es ist im Wohnungsbauprogramm Altona 2020 unter der Nummer N 1888 für den Stadtteil Iserbrook zusammen mit angrenzenden Flurstücken mit einer aktuellen Nutzung "Zirkus" aufgeführt. Der Nutzungsvorschlag ist mit Wohnen, Jugendwohnen, Schulerweiterung vorgesehen.

Die aktuelle Nutzung erfolgt anscheinend durch die Migus GmbH & Co KG. Dabei handelt es sich ausweislich der Webseite des Unternehmens um einen kommerziellen Event- und Partyveranstalter, der als Firmenadresse ausweislich der Webseite die folgenden Angaben macht: Mignon GmbH & Co. KG Osdorfer Landstraße 380, 22589 Hamburg, vertreten durch: M. Kliewer.

 

Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Stehen die Gebäude, eine Villa sowie zwei ältere ehemalige Schulgebäude auf dem Flurstück Nr. 204-04546 (Osdorfer Landstraße 380) unter Denkmalschutz? Falls ja, seit wann?

 

Zu 1:

Nein. Nur die Villa, ein Bau von 1913 nach Entwurf des Architekten Walther Baedeker, steht unter Denkmalschutz. Sie wurde am 1. März 2013 in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen.

 

  1. Ist das Flurstück Nr. 204-04546 ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet? Bitte Art des Vertrages angeben (Miet- oder Pachtvertrag)?

 

Zu 2:

Das Grundstück/Flurstück ist vollständig mittels eines Gewerberaummietvertrages vermietet.

  1. Wenn ja, ist das Flurstück nur teilweise vermietet bzw. verpachtet. Welche Flächen bzw. Gebäude wurden vermietet bzw. verpachtet (Bitte Angabe des Miet- bzw. Pachtgegen-stands)?

 

Zu 3:

Siehe Antwort zu 2.

 

  1. Wenn ja, handelt es sich um eine Privatperson, eine Organisation oder Gesellschaft?

 

Zu 4:

Es handelt sich um eine Gesellschaft.

 

  1. Wer ist der Vermieter oder Verpächter? Bitte Person, Organisation oder Gesellschaft angeben?

 

Zu 5:

Eigentümer und Vermieter ist seit dem 01.01.2020 die Sprinkenhof GmbH.

 

  1. Wann wurde der Miet- bzw. Pachtvertrag geschlossen?

 

Zu 6:

Der Mietvertrag wurde am 15.07./27.09.2010 abgeschlossen.

 

  1. Welche Laufzeit hat der Miet- bzw. Pachtvertrag?

 

Zu 7:

Der Mietvertrag hat aktuell eine Laufzeit bis zum 30.06.2025.

 

  1. Wie hoch ist die monatliche Miete bzw. jährliche Pacht für das Grundstück und die Gebäude (den Miet- bzw. Pachtgegenstand)?

 

Zu 8:

Als Vertragsbestandteil sind Informationen über die Miethöhe datenrechtlich geschützt und werden nicht veröffentlicht.

 

  1. Sieht der Miet- bzw. Pachtvertrag Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter / Verpächter vor, wenn ja mit welchen Fristen und ggf. zu welchen Bedingungen

 

Zu 9:

Aktuell besteht eine Festlaufzeit bis zum 30.06.2025. Die Sprinkenhof GmbH ist gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet, den Standort des Zirkus Mignon zu erhalten. Des Weiteren hat die Sprinkenhof GmbH Sozialbindungsauflagen bzgl. des bestehenden Mietvertrages.

 

  1. Ist der Miet- bzw. Pachtvertrag an eine bestimmte Nutzungsart geknüpft? Wenn ja, welche?

 

Zu 10:

Als Mietzweck sind „Schulungs- und Übungsräume für einen Zirkus sowie Bewirtung“ vereinbart.

 

  1. Besteht Kenntnis über die aktuelle Art der Nutzung des Miet- oder Pachtgegenstandes durch den Mieter bzw. Pächter?

 

Zu 11:

Ja. Es besteht Kenntnis darüber, dass das Grundstück sowohl für diverse kulturelle Projekte als auch für den kommerziellen Eventbereich genutzt wird.

 

 

  1. Ergeben sich aus dem Miet- oder Pachtvertrag Pflichten zur Instandhaltung für den Vermieter? Wenn ja, welche Kosten entstanden dem Vermieter bzw. Verpächter in den Jahren 2017, 2018, 2019?

 

Zu 12:

Nein. Die Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Erhaltungspflicht des Grundstückes und seiner Gebäude liegt beim Mieter.

 

  1. Ergeben sich aus dem Miet- oder Pachtvertrag Pflichten zur Instandhaltung für den Mieter / Pächter? Wenn ja, welche Kosten entstanden dem Mieter / Pächter in den Jahren 2017, 2018, 2019?

 

Zu 13:

Siehe Antwort zu 12. Eine Kostenübersicht der genannten Jahre liegt nicht vor.

 

  1. Ist der Miet- bzw. Pachtvertrag im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg einsehbar? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 14:

Nein. Für die Sprinkenhof GmbH besteht keine Verpflichtung, diesen Vertrag im Transparenzportal zur Verfügung zu stellen.

 

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