Flurstück Nr. 204-04546 Osdorfer Landstraße 380 Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Wolf Achim Wiegand und Rose Pauly (alle FDP-Fraktion)
Das Flurstück Nr. 204-04546 (Osdorfer Landstraße 380) befindet sich nach dem Landesgrundbesitzverzeichnis im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Es hat eine Größe von 9.882 m² und ist mit einer denkmalgeschützten Villa sowie zwei älteren ehemaligen Schulgebäuden bebaut.
Es ist im Wohnungsbauprogramm Altona 2020 unter der Nummer N 1888 für den Stadtteil Iserbrook zusammen mit angrenzenden Flurstücken mit einer aktuellen Nutzung "Zirkus" aufgeführt. Der Nutzungsvorschlag ist mit Wohnen, Jugendwohnen, Schulerweiterung vorgesehen.
Die aktuelle Nutzung erfolgt anscheinend durch die Migus GmbH & Co KG. Dabei handelt es sich ausweislich der Webseite des Unternehmens um einen kommerziellen Event- und Partyveranstalter, der als Firmenadresse ausweislich der Webseite die folgenden Angaben macht: Mignon GmbH & Co. KG Osdorfer Landstraße 380, 22589 Hamburg, vertreten durch: M. Kliewer.
Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Nein. Nur die Villa, ein Bau von 1913 nach Entwurf des Architekten Walther Baedeker, steht unter Denkmalschutz. Sie wurde am 1. März 2013 in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen.
Zu 2:
Das Grundstück/Flurstück ist vollständig mittels eines Gewerberaummietvertrages vermietet.
Zu 3:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 4:
Es handelt sich um eine Gesellschaft.
Zu 5:
Eigentümer und Vermieter ist seit dem 01.01.2020 die Sprinkenhof GmbH.
Zu 6:
Der Mietvertrag wurde am 15.07./27.09.2010 abgeschlossen.
Zu 7:
Der Mietvertrag hat aktuell eine Laufzeit bis zum 30.06.2025.
Zu 8:
Als Vertragsbestandteil sind Informationen über die Miethöhe datenrechtlich geschützt und werden nicht veröffentlicht.
Zu 9:
Aktuell besteht eine Festlaufzeit bis zum 30.06.2025. Die Sprinkenhof GmbH ist gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet, den Standort des Zirkus Mignon zu erhalten. Des Weiteren hat die Sprinkenhof GmbH Sozialbindungsauflagen bzgl. des bestehenden Mietvertrages.
Zu 10:
Als Mietzweck sind „Schulungs- und Übungsräume für einen Zirkus sowie Bewirtung“ vereinbart.
Zu 11:
Ja. Es besteht Kenntnis darüber, dass das Grundstück sowohl für diverse kulturelle Projekte als auch für den kommerziellen Eventbereich genutzt wird.
Zu 12:
Nein. Die Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Erhaltungspflicht des Grundstückes und seiner Gebäude liegt beim Mieter.
Zu 13:
Siehe Antwort zu 12. Eine Kostenübersicht der genannten Jahre liegt nicht vor.
Zu 14:
Nein. Für die Sprinkenhof GmbH besteht keine Verpflichtung, diesen Vertrag im Transparenzportal zur Verfügung zu stellen.
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