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Stadt Pinneberg - Bebauungsplan 129 "An der Mühlenau" - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.02.2021
Sachverhalt

Der Ausschuss Stadtentwicklung der Stadt Pinneberg hat in seiner Sitzung am 25.08.2020 beschlossen, den in direkter Nähe zur S-Bahn Station Pinneberg gelegenen Bebauungsplan Nr. 129 „An der Mühlenau“ mit geändertem Geltungsbereich für das Gebiet zwischen Mühlenstraße, An der Mühlenau, nördlich des Bebauungsplans 149 sowie östlich der Mühlenau erneut aufzustellen. Weiterhin wurde am 01.12.2020 beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet aufzustellen.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans sind Erweiterungsabsichten eines vor Ort ansässigen Gewerbebetriebes. Die Erweiterungspläne sehen sowohl den Bau neuer Büroflächen als auch die Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter*innen der Firma vor. Ergänzend sollen durch den Bebauungsplan der Überschwemmungsbereich entlang der Mühlenau sowie der Schutz vor schädlichen Auswirkungen der Altablagerungsstätte gesichert werden.

 

Die Planunterlagen können bei BOB-SH unter folgendem öffentlichen Link eingesehen werden: https://pinneberg.planungsbeteiligung.de/planfaelle/list.asp 

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 03.02.2021 um Stellungnahme gebeten.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

Anhänge

Lage im Raum und Plan zur Bebauungsplan Nr. 129 „An der Mühlenau“ in Pinneberg