Es wurden keine Fragen eingereicht.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.05.2021.
Frau Fiedler erklärt, an ihrem Antrag festzuhalten. Die Gedenkveranstaltung solle unbedingt im Herbst stattfinden. Der Alternativantrag der Fraktion GRÜNE (siehe TOP 2.1) sei hierzu zu unbestimmt.
Herr Eschenburg betont, dass eine derartige Veranstaltung aus Kapazitätsgründen nicht durch die Bezirksversammlung oder das Bezirksamt organisiert und durchgeführt werden könne. Deshalb richte sich der Alternativantrag auch an die Behörde für Inneres und Sport. Wichtig sei es, den Toten zu Gedenken. Weitere im Antrag der Fraktion DIE LINKE genannten Aspekte wie die kritische Auseinandersetzung mit der Zeit nach der Ermordung bis heute seien beispielsweise in der Bürgerschaft anhängig und müssten daher nicht Inhalt der beantragten Gedenkveranstaltung sein.
Bei alternativer Abstimmung wird der Drucksache 21-2079 (TOP 2.1) mehrheitlich zugestimmt (Beschluss siehe Anlage). Die Fraktion DIE LINKE votiert allein für ihren Antrag, der damit keine Mehrheit findet.
Der TOP mit der Drucksache 21-2079 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Siehe TOP 2.
Der TOP mit der Drucksache 21-2076 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Bernau erläutert, dass sich viele Marktbeschicker*innen in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage befänden. In Altona sei während der Pandemie bereits viel für die Wirtschaft getan worden, beispielsweise für die Gastronomie. Jetzt müsse auch an die Marktbeschicker*innen gedacht werden. Er verweise auch auf andere Märkte, die gut funktionierten. Ein Nachsteuern müsse natürlich jederzeit möglich bleiben.
Frau Dr. von Berg betont, das Amt habe alles unternommen, den Fischmarkt wieder zu eröffnen, so z.B. ein umfangreiches Schutzkonzept erarbeitet und notwendige Mittel eingeworben.
Jetzt sei ein neues Wiedereröffnungskonzept erstellt worden, dass derzeit zur Genehmigung der Sozialbehörde vorliege. Näheres könne sie im nicht-öffentlichen Sitzungsteil berichten (siehe TOP 18).
Herr Hielscher kritisiert Ziffer 2 des Antrages. Es dürfe kein Wettbewerb geben, wer zuerst Lockerung durchführe.
Herr Sülberg erinnert daran, dass das bereits bestehende Hygienekonzept ohnehin nur einen Fischmarkt „light“ ohne Eventcharakter, Musik usw. vorgesehen habe.
Die Ziffern 1 und 3 der Drucksache 21-2076 werden einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE beschlossen, Ziffer 2 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Enthaltungen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP abgelehnt (Beschlussdrucksache 21-2076E siehe Anlage).
Der TOP mit der neugefassten Drucksache 21-2078 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Es liegt zusätzlich ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE vor (siehe Anlage).
Herr Ziegert kritisiert den Titel der Drucksache 21-2078 als nicht sachgerecht und polemisch.
Herr Hielscher bezieht sich argumentativ auf die Ursprungsfassung der Drucksache 21-2078. Westlich der Bahnanlage gebe es zwar die Ausweisung als Industriegebiet, tatsächlich gebe es dort aber keine Industriebetriebe, sondern Wohnungen. Unverständlich sei, warum es in Bahnhofsnähe statt eines vitalen Bahnhofquartiers Industriebetriebe geben solle. Aus dem gleichen Grund müsse auch über eine Verlagerung des angrenzenden Palettenlagers sowie des nahen Asphaltmischwerks nachgedacht werden.
Es gebe eine gute Antragslage einer*s Investorin*Investors mit Aussicht auf rund 200 neue Arbeitsplätze. Positiv zu bewerten sei deshalb jetzt auch der neue Ansatz des Amtes, einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einer Kerngebietsausweisung herbeizuführen.
Bei alternativer Abstimmung wird der neugefassten Drucksache 21-2078 mehrheitlich zugestimmt (Beschluss siehe Anlage). Allein die Fraktion DIE LINKE votiert für ihren Alternativantrag, der damit keine Mehrheit erhält.
Der TOP mit der Drucksache 21-2086 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. Steffens erläutert, dass es natürlich nicht in Ordnung sei, Müll einfach auf der Straße oder in Grünanlagen zu hinterlassen. Es sei jetzt aber nicht der richtige Zeitpunkt für Repressalien und der Problematik müsse mit Augenmaß begegnet werden.
Frau Vornhagen zeigt Verständnis für das Bedürfnis, jetzt draußen feiern zu wollen. Sie weist aber auch auf die daraus folgenden Belastungen für Anwohner*innen hin. Allerdings fänden die meisten Feiern in Grünanlagen statt, die bereits frühmorgens von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) gesäubert würden. Hier entständen auch keine zusätzlichen Gebühren für Anwohner*innen. Sie verweise auch auf die die hervorragende App der SRH, mit der Vermüllungen gemeldet werden könnten, die dann umgehend beseitigt würden.
Herr Bernau ergänzt, dass die SRH bereits jetzt eine hohe Reinigungsrate habe. Das betreffe in erster Linie auch die entsprechenden Hotspots, an denen derartige Feiern stattfänden. Ende 2017 habe die Bürgerschaft erhebliche Mittel für die Reinigung von Grünanlagen durch die SRH freigegeben, mit denen diese 400 neue Mitarbeiter*innen habe einstellen und 50 neue Fahrzeuge habe anschaffen können. Die SRH habe jetzt zusätzlich auch die Reinigung des Elbstrandes übernommen. Neben der App gebe es im Übrigen auch eine Hotline, bei der Vermüllungen gemeldet werden könnten.
Frau Dr. von Berg erklärt, sie wolle die Botschaft an die Jugendlichen richten, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei und dass es weiterhin Kontrollen an Hotspots geben werde, um die Vorgaben der Eindämmungsverordnung durchzusetzen. Im Übrigen fielen keine Gebühren für Anwohner*innen für Sonderreinigungen an, sondern die Gebührenhöhe richte sich nach dem Wegereinigungsverzeichnis, das jährlich angepasst werde.
Die Drucksache 21-2086 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Enthaltungen der Fraktionen von GRÜNE und FDP beschlossen (Beschluss siehe Anlage).
Die Drucksache 21-1792.2 wird einstimmig beschlossen (Beschluss siehe Anlage).
Die Drucksache 21-2043.1 wird einstimmig beschlossen (Beschluss siehe Anlage).
Die Drucksache 21-2061 wird einstimmig beschlossen (Beschluss siehe Anlage).
Der TOP mit der Drucksache 21-2044.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Ziegert findet eine Namensgebung vor eigentlichem Prozessbeginn unglücklich. Im Übrigen halte er den Namen für inhaltsleer und irreführend.
Die Drucksache 21-2044.1 wird mehrheitlich gegen Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen (Beschluss siehe Anlage).
Herr Lengwenath berichtet, dass die Bundestagswahl normalerweise als die am leichtesten zu organisierende Wahl gelte. So gebe es die geringste Zahl an Wahlberechtigten und keine Stimmzettelhefte wie bei anderen Wahlen. Angesichts der Pandemie gebe es aber die Vorgabe des Landeswahlamtes, dass die Wahl mit den Rahmenbedingungen „hohe Inzidenz“ und „harter Lockdown“ zu planen sei. Es gebe diverse bezirksübergreifende Arbeitsgruppen, die entsprechende einheitliche Standards erarbeiteten. Bei sehr niedrigen Inzidenzen werde es aber sicherlich auch hier Lockerungen geben.
Die Zahl der Urnenwahlbezirke sei um fünf auf jetzt insgesamt 179 erhöht worden. Auch für diese gebe es besondere Standards wie beispielsweise zwei Hygienebeauftragte pro Wahlbezirk, die die entsprechenden Auflagen wie Maskenpflicht, notwendige Abstände und maximale Personenzahl je Wahlraum zu überwachen hätten.
Die Zahl der Briefwahlbezirke sei auf 115 angewachsen. Zur Vorbereitung der Briefwahl werde wieder eine Wahldienststelle im Kollegiensaal und im Raum 124 mit insgesamt 35 Mitarbeiter*innen eingerichtet. Auch hier gebe es ein detailliertes Hygienekonzept mit täglichen Testungen, einzuhaltenden Abständen, Maskenpflicht, Lüftungen und Spritzschutzwänden. Auch wegen der Pandemie werde ein Briefwahlanteil von 45-50 Prozent erwartet.
Die Briefwahlstimmen würden in den Messehallen in einem zusammen mit den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel betriebenen Auszählzentrum ausgezählt. Hier stehe jedem Briefwahlvorstand ein 40 qm großer Raum zur Verfügung. Wegen der Hygienevorgaben würden geringe Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung erwartet.
Sowohl bei den Urnen- als auch bei den Briefwahlbezirken sei weiterhin die Möglichkeit der Wahlbeobachtung auch unter den Hygienevorgaben gegeben.
Die Urnenwahlvorstände seien bereits komplett und die Briefwahlvorstände zu 90 Prozent besetzt.
Wie nachhaltig diese Besetzungen tatsächlich seien, müsse sich noch zeigen, da es schon Fälle gegeben habe, in denen Wahlhelfer*innen nach erhaltener Impfbescheinigung wieder abgesprungen seien.
Der Bundestag habe jüngst die erforderliche Zahl von notwendigen Unterstützungsunterschriften für Einzel- und kleinere Wahlbewerber*innen auf ein Viertel gesenkt. Welche Auswirkungen das haben werde, sei noch unklar.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Der von der CDU-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. von Berg berichtet zum „Bündnis für das Wohnen“, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Hauptverhandlungsführerin der Stadt mit der Wohnungswirtschaft sei. Die Bezirksamtsleitungen würden über die (Zwischen-) Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Sie habe jetzt bei der BSW angefragt, ob sie die ihr vorliegende Entwurfsfassung der Bezirksversammlung zur Kenntnis geben dürfe, dazu aber noch keine Bestätigung erhalten.
Herr Hielscher hebt noch einmal Ziffer 4 des Beschlusses (Drs. 21-1787E, Anlage zur Drucksache 21-2010, TOP 12.1) hervor. Ohne zusätzliche Stellenkapazitäten und ohne dem damit einhergehenden neuen Planrecht könnten die im „Vertrag für Hamburg“ definierten Ziele nicht erreicht werden.
Frau Boehlich kritisiert offensichtliche Bestrebungen, auch kleinere Grünflächen für den Wohnungsbau nutzen zu wollen. Beim Wohnungsbau dürfe es nicht nur um Zahlen, sondern auch um Qualität gehen. Fehler aus den 60er Jahren dürften nicht wiederholt werden. Bei der Erarbeitung des „Vertrages für Hamburg“ fordere sie eine Beteiligung und ein Mitspracherecht der Bezirksversammlungen.
Frau Dr. von Berg unterstreicht, dass sich alle darüber einig seien, dass ausreichender Wohnungsbau erforderlich sei. Es müsse aber eine gute und verträgliche Stadtentwicklung mit bezahlbarem Wohnraum, guter Lebensqualität, Grün sowie sozialer und kultureller Infrastruktur geben. Sie werde sich bei der Erarbeitung des Vertrages für Hamburg deutlich dafür einsetzen, die vom Bezirk Altona zu erbringende Wohnungsbauzahl von 1.500 zu verringern.
Auch Herr Ziegert betont, dass die Vertragstexte rechtzeitig vorgelegt werden müssten. In der Vergangenheit seien zu oft benötigte öffentliche Flächen ausgeblendet worden und so gebe es beispielsweise nicht ausreichend wohnortnahe Frei- und Sportflächen.
Auf Vorschlag von Herrn Eschenburg beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig Folgendes:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung frühestmöglich und vor Vertragsabschluss den Entwurf des Vertrages „Bündnis für das Wohnen“ zur Verfügung zu stellen (Beschlussdrucksache 21-9057 siehe Anlage).
Der TOP mit der Drucksache 21-2010 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Strate zitiert aus einer aktuellen Stellungnahme des Rechtsamtes, dass unabhängig davon, ob es sich bei Gremiensitzungen um eine Versammlung nach § 9 oder § 10 Eindämmungsverordnung handele, während der Versammlung oder Veranstaltung Masken zu tragen seien. Bei Ansprachen und Vorträgen könnten die jeweils sprechenden Personen ihre Maske ablegen. Die entsprechenden Vorschriften über die Maskenpflicht seien in beiden Normen gleichlautend.
Das Präsidium schlage vor, das strengere Hygienekonzept für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse, das eine durchgängige Maskenpflicht vorsehe, entsprechend anzugleichen.
Der Hauptausschuss stimmt diesem Vorschlag einstimmig bei einer Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE zu.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, dessen Sitzung am 15.07.2021 livestreamen zu lassen und in dieser Sitzung die Sitzungsformate und -orte der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse im August festzulegen.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig zu.
Der Hauptausschuss stimmt der Sondersitzung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE unter der Voraussetzung zu, dass der vom Vorhabenträger unterschriebene städtebauliche Vertrag bis deutlich vor Einladungsverschickung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Herr Strate betont, dass die Öffentliche Plandiskussion nach dem Muster der öffentlichen Anhörung zu den Brünschenwiesen vom 04.11.2020 ablaufen solle und dass die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung dabei auf personelle und organisatorische Unterstützung durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung angewiesen sei.
Der Hauptausschuss stimmt dem Livestreaming einstimmig zu.
Der Hauptausschuss stimmt einer gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse an einem planmäßigen Sitzungstermin einstimmig zu.
Herr Brümmer berichtet, dass die halbe Stelle unmittelbar nachdem der Bedarf erkannt worden sei, beantragt worden sei. Aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen habe mit der Finanzbehörde keine Einigung erzielt werden können und die Stelle sei abgelehnt worden.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Es gibt keine Wortmeldungen.