Schottergärten müssen nicht sein, es gibt gute Alternativen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 10.06.2021 Hauptausschuss Ö 7
Seit einigen Jahren gibt es einen Trend zu „Schottergärten“, immer mehr Gartenbesitzer*innen setzen auf Kies und Steine statt auf Pflanzen. Sie glauben, mit dieser Gartenform eine kostengünstige Lösung mit minimaler Gartenpflege gefunden zu haben.
Was viele nicht wissen: Schon die Anlage eines Schottergartens ist kostenintensiv, allein der Kies kostet mehrere hundert Euro pro Tonne. Kies- oder Schottergärten sind auch keineswegs pflegeleicht. Laub und Unkraut müssen sehr regelmäßig entfernt werden, der Kies wird schnell unansehnlich und muss dann aufwendig gereinigt werden.
Biologisch gesehen sind Schottergärten tot, denn sie bieten den meisten Tieren und Pflanzen weder Nahrung noch Lebensraum. Im Sommer entstehen dort Hitzeinseln, die auch nachts nicht mehr abkühlen. Bei stärkerem Regen staut sich das Wasser auf der Fläche, weil sich unter der Schotterschicht ein dichtes Vlies befindet. Und letztlich bieten diese sterilen, toten Gartenräume einen eher tristen Anblick.
Nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) § 9 sind Schotter- bzw. Steingärten überdies weitestgehend unzulässig. Es gilt ein Versiegelungsverbot und ein Gebot, Flächen „durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten“.
Viele Städte informieren ihre Bürger*innen über die Rechtssituation und alternative Möglichkeiten der Gartengestaltung. So gibt es beispielsweise Informationen, wie man kostengünstig mit heimischen Gehölzen und Stauden pflegeleichte Gartenräume schaffen kann, die auch noch einen Mehrwert für Natur und Klima haben. Weiter gibt es Hinweise zu Gartengruppen und Naturschutzverbänden für mehr Information und Beratung. Als Beispiel findet sich ein Flyer der Stadt Wiesloch in der Anlage.
Dies vorausgeschickt, empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung Altona zu beschließen:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion, stellvertretend für die Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG gebeten,
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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