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Altonas Baudezernat verschläft die Entwicklung für ein lebendiges Quartier rund um den neuen Altonaer Hauptbahnhof am Diebsteich Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 10.06.2021 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat einen befriedigenden Rahmenplan zur Umgebungsbebauung rund um den neuen Altonaer Bahnhof am Diebsteich, der sich vornehmlich auf den östlichen Teil bezieht, entwickelt. Im westlichen Teil des Areals bedarf es ebenfalls einer Überplanung und Entwicklung, die unter anderem die dringend notwendige Aufwertung der dort vorhandenen Wohnbebauung und die damit verbundene Integration in ein vitales Bahnhofsquartier beinhaltet. Die Planungs- und Genehmigungshoheit liegt seit über einem halben Jahr beim Baudezernat Altona. Dort hat es bisher keinerlei Bemühungen gegeben, Planungen zu entwickeln beziehungsweise mit den Grundeigentümern über Entwicklungspotentiale in Gespräch zu kommen. Im Gegenteil: Mit dem Hinweis einer wirklichkeitsfremden „Industriegebietsausweisung“ (dort ist im unmittelbar angrenzenden Baublock des Bahnhofs kein einziger Industriebetrieb) werden Bauwünsche von Antragstellern abschlägig behandelt.

 

Damit bereits zum Fertigstellungszeitpunkt des neuen Bahnhofs sich auch das Bahnhofsquartier sichtbar entwickelt und voranschreitet, müssen jetzt die Baugenehmigungen erteilt werden. Mit kleinteiligen Bedenkenträgereien werden die wenigen Bauinitiativen mit einer möglicherweise sogar rechtswidrigen Blockadehaltung negiert. Obwohl auf dem Grundstück Diebsteich 11 (ehemalige Friedhofsgärtnerei/bisher vier Arbeitsplätze) durch einen Gewerbe- und MK-Neubau 50 bis 80 neue saubere Arbeitsplätze entstehen könnten, wird mit nichtgewünschter Verdrängung argumentiert. Der Wert eines Palettenlagers unmittelbar am neuen Bahnhof wird unverständlicherweise durch das Baudezernat höher eingeschätzt, als ein lebendiges Bahnhofsquartier. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben möglicherweise mit Bundesimmissionsschutz-Ausnahmegenehmigung in der Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnnutzung ist ein völlig abwegiger Stadtplanungsansatz und schädigt/gefährdet die Wohnqualität.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, den vom Bauausschuss Altona bereits positiv bewerteten Vorbescheids-Antrag umgehend zu genehmigen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

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