21-2061

Niedrigschwellige Bekanntgabe der Hilfemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 10.06.2021 Hauptausschuss Ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben des Vorsitzenden des Unterausschusses Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Altona wurde Ende April 2021 erneut darauf hingewiesen, dass sich die Corona-Pandemie sehr deutlich belastend auf das Leben von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Insbesondere gestaltet es sich aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zunehmend schwieriger, hilfebedürftige Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten oder erst in den Fokus zu bekommen. Es besteht daher die Notwendigkeit, die vielfältigen Angebote des Hilfe- und Unterstützungssystems für die Zielgruppe bekannter und transparenter zu machen. Eine Kontaktaufnahme soll so niedrigschwellig und zielgruppengerecht ermöglicht werden. Der Jugendhilfeausschuss macht sich insoweit die Feststellungen und Forderungen des vorzitierten Schreibens des Unterausschuss Beteiligung vom 27.04.2021 zu Eigen und bestätigt diese ausdrücklich.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der zuständigen Sozialbehörde wird nach § 27 Abs. 1 BezVG empfohlen,
  • den Hamburger Flyer Notfallkontakte aktualisierend zu überarbeiten, insbesondere dort die jeweiligen Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit der Hilfsangebote. Der Flyer ist mehrsprachig in für die Jugendarbeit relevante Sprachen zu übersetzen und in einfacher kind- und jugendgerechter Sprache zu fassen. Die Webseite mit den Inhalten des Flyers ist ebenfalls entsprechend zu bearbeiten und ein QR-Code für ein schnelles Aufrufen der Webseite einzurichten.
  • zum Flyer entsprechende Plakate zu entwerfen, um die Informationen auch aushängen zu können.
  • die Notfallnummer des Kinder- und Jugendnotdienstes gebührenfrei anzubieten, insbesondere über den Mobilfunk.
  • die Flyer und die Plakate den Jugendämtern in den einzelnen Bezirken in ausreichender Menge zur Verteilung und zum Aushang zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs.2 BezVG aufgefordert, die niedrigschwelligen Informationen über die Notfallkontakte durch Verteilung an
  • Schulen
  • Kitas
  • Kinderärzte und hausärztliche Praxen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Wohnunterkünfte
  • Bücherhallen
  • sowie Aushang in allen öffentlichen Einrichtungen

zu gewährleisten.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG weiter gebeten, die Hilfe- und Beratungsangebote auch bereits vor dem Vorliegen der noch zu überarbeitenden Unterlagen sehr zeitnah weiter zu bewerben und bekannt zu machen, um so auf die dringende Bedarfslage zu reagieren.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

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