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Altonaer Fischmarkt – Wiedereröffnung jetzt! Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 10.06.2021 Hauptausschuss Ö 3

Sachverhalt

Der Altonaer Fischmarkt ist im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bereits seit Mitte März 2020 geschlossen. Die lange Schließung bedroht die Zukunft dieser über 300 Jahre alten Altonaer und Hamburger Institution.

 

Eine für den Oktober 2020 angedachte Wiedereröffnung des Fischmarktes wurde vor dem Hintergrund der damals stark ansteigenden Corona-Neuinfektionen bis auf weiteres verschoben. Es sollte gewartet werden, bis sich die Corona-Lage so entwickelt, dass wieder mindestens 500 Besucher auf den Fischmarkt dürfen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt lag ein tragfähiges Hygienekonzept zur Corona-gerechten Wiedereröffnung des Fischmarktes vor. Es sieht u. a. eine Einbahnstraßenregelung mit nur einem Ein- und Ausgang vor. 20 Sicherheitskräfte sollen für Ordnung sorgen und dürfen insgesamt nur 500 Besucherinnen und Besucher und 60 Händlerinnen und Händler einlassen. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen stellten Wirtschafts- und Finanzbehörde zusätzliche Mittel in Aussicht.

 

Vor dem Hintergrund eines stabilen Inzidenzwertes von unter 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner (aktuell am 1. Juni 2021: 25,1) sollte zeitnah nun endlich eine Wiedereröffnung des Fischmarktes möglich sein,

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona gemäß § 19 (2) BezVG und die zuständigen Fachbehörden des Senats werden gemäß § 27 BezVG gebeten, eine zeitnahe Wiedereröffnung des Altonaer Fischmarkts, spätestens bis Anfang Juli 2021, zu ermöglichen und hierzu bereits jetzt die notwendigen Vorbereitungen, u. a. die Gewährleistung von Sicherheitspersonal, zu treffen. Weiterhin sind die Schaustellerinnen und Schausteller in die Planungen einzubeziehen. Des Weiteren ist schnellstmöglich festzustellen, ob das im Herbst 2020 vorgestellte, sehr umfangreiche Hygienekonzept vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage so aufrechterhalten werden muss.

 

  1. Sollte die Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zurzeit einer Wiedereröffnung des Altonaer Fischmarkts noch entgegenstehen werden das Bezirksamt gemäß § 19 (2) BezVG sowie die zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 BezVG gebeten, den Altonaer Fischmarkt als Modellprojekt zu öffnen. Grundlage hierfür ist das bereits vorhandene Hygienekonzept.

 

  1. Es ist regelmäßig (mindestens einmal im Monat) zu prüfen, ob die aktuelle Pandemielage es zulässt die Corona-bedingt notwendigen Beschränkungen bei der Wiedereröffnung des Fischmarktes weiter zurückzufahren.

 

Die Eilbedürftigkeit des Antrags liegt darin begründet, dass eine Wiedereröffnung des Altonaer Fischmarkts schnellstmöglich (noch im Juni/ spätestens Anfang Juli 2021) erreicht werden soll.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

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