21-2010.1

Altona gehen die Baurechte aus Neuauflage "Bündnis für das Wohnen"/"Vertrag für Hamburg" Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 12.9

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1787E beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 19.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

In dem Beschluss wird darum gebeten, den Anreiz pro genehmigter Wohnung für die Bezirke aus dem Förderfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen und Baugenehmigungen in den Vorbehaltsgebieten Altonas gerecht zu werden.

Die von der Anzahl der genehmigten Wohneinheiten abhängige Mittelübertragung aus dem Förderfonds Bezirke hat sich als erfolgreiches Instrument etabliert und soll daher beibehalten werden. Die Bezirksämter werden im Zuge der Abstimmung Gelegenheit erhalten, zu den Regelungen des Vertrags für Hamburg und somit auch zur Höhe des Betrags pro genehmigte Wohneinheit Änderungsvorschläge einzubringen.

Zur Berücksichtigung der Wohnungsbaugenehmigungen in Vorbehaltsgebieten für die Berechnung der Wohnungsbauprämien aus dem Förderfonds Bezirke siehe Mitteilung 21-1599 an den Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 13.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das „Bündnis für das Wohnen“ ist ein Vertrag zwischen dem Senat, dem Bezirksamtsleiter Bergedorf als Federführer und der Wohnungswirtschaft und bedarf keiner Unterschrift der Bezirksamleitung Altonas.

Lediglich eine Neufassung des Vertrages für Hamburg wird der Vorsitzenden der BV Altona vorgelegt und von der Bezirksamleiterin unterschrieben.

Die Verwaltung wird die angesprochenen Aspekte vertreten und im Ausschuss berichten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.